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Infos zur Büroeinrichtung

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Unsere Empfehlung


Die Alarmanlage für unsere Büroräume in Hamburg hat die Firma Gohlisch Alarm- und Sicherheitstechnik eingebaut.
Wir sind mit dem Service und der Leistung sehr zufrieden gewesen.

Alarmanlage für die Büroräume des Freiberuflers


Die Geschäftsinhaltsversicherung kann sicherlich einiges ersetzen, wenn Einbrecher und Diebe ihr Unwesen im Büro des Freiberuflers getrieben haben.

Doch teilweise setzen die Anbieter solcher Versicherungen eine Alarmanlage voraus, damit sie überhaupt einen Schaden übernehmen.

Der Grund ist der, dass die Assekuranz erwartet, dass vorab jede Möglichkeit ergriffen wurde, damit ein Schaden gar nicht erst passiert.

Doch ist die Alarmanlage wirklich für jeden die richtige Wahl?

Nimmt man das Beispiel eines Texters, der die Aufträge von seinen Kunden per Internet übermittelt bekommt und nicht einmal über brisante Themen berichten muss.

Alarmanlag für die BüroräumeWie das bei einem Journalisten der Fall ist, so ist hier sicherlich keine Alarmanlage nötig.

Was sollten Diebe denn schon stehlen wollen?

Sensible Kundendaten in dem Sinne gibt es bei einem solchen Texter sicherlich kaum, die Adressen der Kunden sind wohl kaum interessant – mit Ausnahme der Konkurrenz.

Doch unter den Textern wird der Wettbewerbswille wohl kaum bis zu einem Einbruch reichen.

Anders sieht die Sache bei einem Übersetzer oder Dolmetscher aus, der nicht nur Kunden in kleineren Unternehmen hat, die lediglich die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern vorantreiben wollen, sondern der internationale Belange aus dem politischen oder sozialen Bereich bearbeitet.


Unterlagen und Kundendaten müssen dann besser geschützt werden. Auch Steuerberater oder Rechtsanwälte sollten über eine Alarmanlage in ihren Büroräumen verfügen.

Anbieter von Alarmanlagen

Anbieter für solche Alarmanlagen gibt es verschiedene, ebenso sind die Systeme ganz unterschiedlich.

Während bei einigen jeder, der einen Schlüssel zum Büro besitzt, die Anlage an- und ausschalten kann, kann dies bei anderen Anlagen nur mit einem Generalschlüssel getan werden.
Letztere Variante ist die weitaus sichere, denn hier ist es zum Beispiel der Chef, der die Alarmanlage nach Büroschluss scharf schaltet – und seinen Kopf dafür hinhalten muss, wenn etwas nicht stimmt.

Die Anschaffung einer Alarmanlage kann, wenn ihre Notwendigkeit begründet werden kann, auch von der Steuer abgesetzt werden.



Gerade zu Beginn der freiberuflichen Tätigkeit ist so etwas wichtig zu wissen, wenn Honorare noch nicht richtig fließen, die Betriebsausgaben aber scheinbar ins Unermessliche steigen.

Allerdings muss hier auch festgelegt werden, ob die Alarmanlage denn wirklich zu Beginn schon notwendig ist oder ob die Anschaffung noch eine Zeitlang warten kann.