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Kündigung von Versicherungn

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Lassen Sie sich beraten. Ein Gespräch mit einem Versicherungsexperten kann Ihr Problem zur Lösung bringen:

Kündigung Versicherung

Altersvorsorge-Vertrag kündigen

Teilweise stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Altersvorsorge-Vertrag vorschnell abgeschlossen wurde.


Er kann unter gewissen Voraussetzungen aber auch wieder gekündigt werden.

Handelt es sich um eine Riester-Vertrag, so muss der Anbieter den Versicherten vor dem Abschluss des Vertrags über mögliche Kosten informieren.

Bei einem Versicherungsvertrag ist dies sogar schon vor Stellung des Antrags auf Versicherung nötig.

Die Information muss schriftlich erfolgen.

Sie muss beispielsweise die Höhe und Fälligkeit der Kosten, die für den Abschluss und den Vertrieb der Versicherung nötig werden, enthalten.

Bevor Sie Ihren Altersvorsorge-Vertrag kündigen, vergleichen Sie vorher andere Angebote und lassen Sie sich beraten

Nutzen Sie einfach dieses Formular hierfür.



Auch Kosten für die Verwaltung der angesparten Summe und die Gebühren, die im Falle eines Wechsels des Anbieters anfallen, müssen ausgewiesen werden.
Ist das nicht der Fall, hat der Versicherte einen Monat lang Zeit, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei einem Versicherungsvertrag trifft das Allgemeine Widerrufsrecht zu.


Ist der Vertrag noch in der Ansparphase, so darf er mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals aufgelöst werden.

Allerdings bekommt der Versicherte nicht die gesamte Summe wieder ausgezahlt, er muss die Steuererleichterungen und auch die Zuschüsse vom Staat wieder zurückzahlen.

Er bekommt also nur die Summen ausgezahlt, die er selbst eingezahlt hat – ein Verlustgeschäft, wenn man bedenkt, dass das Geld auch verzinst hätte angelegt werden können.

Bei der privaten Rentenversicherung wird zudem nur der Rückkaufswert ausgezahlt, der nicht einmal die Höhe der eingezahlten Beiträge erreichen muss.

Möglich ist es allerdings auch, den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen. Das Kapital, das sich bis dahin angesammelt hat, kann auch auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen werden, was Verluste verhindert. Jedoch ist damit zu rechnen, dass der aktuelle Anbieter Gebühren für den Wechsel verlangt.

Der Widerruf ist für die Riesterrente durch den Freiberufler ebenfalls möglich.
Er kann allerdings nicht vorzeitig gekündigt werden, er wurde schließlich abgeschlossen, um die Einnahmen der Selbstständigen im Alter zu sichern. Möglich ist aber eine Freistellung von der Beitragszahlung. Die Auszahlungen können frühestens ab dem 60. Lebensjahr beginnen und auch dann nur als Rentenzahlung.
Eine einmalige Auszahlung des gesamten Kapitals ist nicht möglich.

Ebenfalls vor Ablauf nicht kündbar sind in der Regel die betrieblichen Altersvorsorgeverträge.
Wird der Arbeitgeber gewechselt, können die bis dahin erworbenen Ansprüche aber eventuell mitgenommen werden.