Einige Hinweise zur Anlage EÜR

Hier haben wir einige steuerliche Beiträge erstellt, die vielleicht für Sie als Freiberufler von Interesse sein könnten:
- Betriebseinnahmen des Freiberuflers
- Betriebsausgaben des Freiberufles
- Fahrkosten mit dem privaten Fahrzeug
- private Nutzung von Firmenfahrzeugen


Unsere Buchempfehlungen


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Dabei geht die Autorin auf nahezu alle Lebenssachverhalte ein, die für einen Einnahmen-Überschussrechner in der Praxis von Bedeutung (z.B. Privatnutzung Pkw) und zu beachten sind.
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Die Anlage EÜR


Die Einnahmen-Überschussrechnung wird auf der Anlage EÜR der Steuererklärung getätigt.

Hier werden die Einnahmen den Ausgaben des Betriebes gegenüber gestellt.

Besitzt das Unternehmen eine mittlere Größe, wird die Aufgabe der Gewinn- und Verlusterrechnung meistens der Steuerberater übernehmen.

Für kleinere Unternehmen und allein tätige Freiberufler rechnet sich der Steuerberater nicht zwingend, hier kann es sinnvoll sein, ihn nur zu einzelnen Fragen zu kontaktieren.

F.

Die Anlage EÜR nimmt die Zeilen 1 bis 67 des Steuererklärungsformulars ein.
Hier werden zahlreiche Punkte abgefragt, die die Einnahmen und Ausgaben betreffen und die Sie deshalb kennen sollten.
Über diesen Link können Sie die Anlage EÜR downloaden.


Einige Erklärungen zur Anlage EÜR

Zu einigen in der Anlage EÜR gennanten Stichwörtern haben wir für Sie als Freiberufler inhaltliche Beiträge verfasst:
(an einigen Beiträgen arbeiten wir gegenwärtig noch)
1. Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
Dabei handelt es sich um die Umsatzsteuer, die durch Veräußerungen eingenommen wurde.
2. Veräußerung von Anlagevermögen
3. Private Nutzung von Fahrzeugen
4. Privatentnahme
5. Betriebsausgabenpauschalen
6. Materialaufwendungen
Hier werden die Waren, Hilfsstoffe und Rohstoffe eingetragen, die gekauft werden mussten. Als Betriebsausgabe wird das nur anerkannt, wenn das Geld vom Konto geflossen ist.
7. Aufwendungen für Personal
Aufgeführt werden hier Löhne und Gehälter, soziale Aufwendungen, Aufwand für die Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen.
8. Abschreibungen
An dieser Stelle müssen die Abschreibungswerte eingetragen werden, die den AfA-Tabellen entnommen werden können.
9. Geringwertige Wirtschaftsgüter
Bei einer Anschaffung mit einem Wert bis zu 410,00 Euro kann diese im Jahr des Kaufs sofort abgesetzt werden.


10. Fahrtkosten
Für gefahrene Kilometer dürfen pauschal 0,30 Euro angegeben werden.
11. Raumkosten
In Zeile 38 geht es um das Arbeitszimmer, Aufwendungen für Miete, Strom und ähnliches.
12. Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben
In den Zeilen 43 bis 45 geht es um die Geschenke an Kunden, um Bewirtungskosten und um Reisekosten.
13. Sonstige Betriebsausgaben
Hier können Kosten für Telefon, Büromaterial und Porto angegeben werden.

In Zeile 67 wird das Ergebnis ermittelt und es zeigt sich so ein Gewinn oder Verlust.