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Sämtliche Steuerformulare 2011

Den Mantelbogen und diverse Anlagen sollten Sie bequem am Computer ausfüllen.
Steuerformulare für 2011
Download sämtlicher Formulare für Ihre Einkomensteuererklärung 2011.

Einige Hinweise zur Anlage EÜR

Hier haben wir einige steuerliche Beiträge erstellt, die vielleicht für Sie als Freiberufler von Interesse sein könnten:
- Betriebsausgaben des Freiberufles
- Fahrkosten mit dem privaten Fahrzeug
- private Nutzung von Firmenfahrzeuge
sowie
- die Anlage EÜR


Unsere Buchempfehlungen:


Hier erfahren Freiberufler alles zur Einnahme-Überschuss-Rechnung und zur Gewinn- und Verlustrechnung.
Zudem:
Wie Sie die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und dem Finanzamt effizient gestalten können.
Crashkurs Buchführung für Selbstständige


Eine weitere Buchempfehlung:


Seit langem das erste Buch, welches die Einnahmen-Überschussrechnung für Freiberufler und Selbständige kompakt und ausführlich darstellt.

Dabei geht die Autorin auf nahezu alle Lebenssachverhalte ein, die für einen Einnahmen-Überschussrechner in der Praxis von Bedeutung (z.B. Privatnutzung Pkw) und zu beachten sind.
Schnelleinstieg Einnahme-Überschuss-Rechnung für Freiberufler und Selbstständige: Ohne Vorkenntnisse zur EÜR, optimal Steuern sparen

Die Betriebseinnahmen des Freiberuflers


Für den Freiberufler sind die wichtigsten Einnahmen natürlich die Honorare, also die Beträge, die er für seine Tätigkeit einnimmt.

Mit diesen muss er seinen gesamten privaten und beruflichen Lebensunterhalt bestreiten.

Dennoch kommen im Laufe eines Geschäftsjahres weitere Einnahmen hinzu, die im Folgenden kurz dargestellt werden sollen.

Die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen

Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen stammen aus dem Kerngeschäft des Freiberuflers und sie müssen getrennt in Einnahmen und Mehrwertsteuer aufgeführt werden.

In Zeile 10 der Anlage EÜR werden die Nettoeinnahmen notiert, in Zeile 12 wird die Umsatzsteuer geschrieben.

Veräußerung von Anlagevermögen

Der eingenommene Kaufpreis muss getrennt von der Mehrwertsteuer aufgeführt werden.

betriebseinnahmen des FreiberuflersDie seitens des Freiberuflers ausgestellte Rechnung dient als Beleg.

Wichtig ist, dass der Kaufpreis realistisch ist.

Das bedeutet, wenn ein Gut aus dem Anlagevermögen an einen Bekannten verkauft wird, muss der Preis einem Vergleich mit der Veräußerung an einen Fremden standhalten.

Das Finanzamt prüft hier sehr genau, weil es schließlich von der eingenommenen Mehrwertsteuer profitiert.

Als Beispiel: Ein Bildjournalist benötigt seine Kamera nicht mehr und veräußert diese zu einem Preis von 1000 Euro plus Umsatzsteuer. Die 1000 Euro werden in Zeile 14 eingetragen, die Umsatzsteuer in Zeile 12 aufgeführt.

Private Nutzung von Fahrzeugen

Wird ein Firmenwagen privat genutzt, so gilt dies als Einnahme für den Betrieb. Hier wird häufig die 1-Prozent-Regelung angewendet.


Der Wert, der bei der Berechnung herauskommt, wird in Zeile 15 eingetragen.
Die Rechnung ist auf Fahrzeuge beschränkt, die zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt werden. Es kann auch sinnvoll sein, als Alternative ein Fahrtenbuch zu führen.

Private Entnahme von Waren, Privatnutzung des Telefons und Investitionsabzug

Die Privatentnahme ist umsatzsteuerpflichtig, wenn der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.


Für die private Nutzung des Firmentelefons gibt es drei Alternativen:
a) Es wird eine Pauschale von 30 Prozent der jährlichen Kosten angesetzt.
b) Es werden pauschal 360 Euro pro Jahr angesetzt.
c) Es wird ein Einzelnachweis über private Gespräche geführt.

Sonderabschreibungen und Investitionsbeträge

Bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten können gewinnmindernd abgezogen werden, sofern es sich um ein abnutzbares, bewegliches Gut handelt.

Das Wirtschaftsgut kann neu oder gebraucht angeschafft werden.