Einzelunternehmen, Einzelfirma für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Einzelunternehmen, Einzelfirma für Freiberufler

Einzelunternehmen, Einzelfirma für Freiberufler

 

Die meisten Freiberufler entscheiden sich für die Gründung eines Einzelunternehmens schon allein aus dem Grunde, weil dies für den Einstieg in die freiberufliche Tätigkeit sehr gut geeignet ist. Die Gründung ist einfach und schnell möglich und es besteht eine große Unabhängigkeit. Die Einzelunternehmung kann nur von einer natürlichen Person gegründet werden.

Vor- und Nachteile einer Einzelfirma

Für die Gründung einer Einzelunternehmung ist kein Mindestkapital vonnöten. Die Gewinne müssen nicht mit Partnern aufgeteilt werden und der Gestaltungsspielraum ist für den Freiberufler groß. Möglich ist hier auch die Aufnahme eines Kleingewerbes, so dass für den Jahresabschluss eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend ist. Damit hält sich der unternehmerische Aufwand in Grenzen.

Zudem müssen keinerlei Gründungsvorschriften beachtet werden, es gibt keine rechtlichen oder finanziellen Voraussetzungen zu beachten. Die Kosten für die Gründung sind minimal und umfassen lediglich die Kosten, die für die Büroeinrichtung, Software oder für Hilfsmittel des Freiberuflers anfallen. Die Eintragung beim Notar ist nicht nötig, damit entfallen auch die Kosten für denselben. Der Einzelunternehmer ist zudem in der Lage, sich dem Markt schneller anzupassen und auf dessen Bedürfnisse zu reagieren.

Aber es gibt natürlich auch einige Nachteile. So muss der Einzelunternehmer, also der Freiberufler, die gesamte Verantwortung allein tragen, was teilweise zu einer hohen Arbeitsbelastung führen kann. Außerdem besteht eine unbeschränkte Haftung mit dem Betriebs- sowie mit dem Privatvermögen. Wenn die Kapitalbasis erweitert werden soll, dann ist das vom eigenen Vermögen abhängig.

Unternehmerische Verantwortung für die Einzelfirma

Die Geschäfte werden bei einem Einzelunternehmer durch den Freiberufler allein geführt. Das heißt, er kann frei entscheiden – natürlich auch über die Einstellung von Mitarbeitern. Bei Freiberuflern gibt es hier jedoch die Einschränkung, dass immer noch klar sein muss, dass der Betreffende die unternehmerische Verantwortung gänzlich allein trägt. Ist das nicht der Fall, muss er als Selbstständiger eingetragen werden. Sicher hat es viele Vorteile, gänzlich allein entscheiden zu können, aber sicherlich auch Nachteile.

Die gesamte Verantwortung hängt damit an Ihnen als Unternehmer. Sie halten auch den Kopf dafür hin, wenn einer Ihrer Mitarbeiter zum Beispiel als Texter ein Duplikat abgegeben hat – schließlich oblag es Ihrer Verantwortung. Jedes Unternehmen, jede Firma muss einen Namen bekommen. Freiberufler müssen zum Beispiel auf dem Briefpapier ihren Namen nennen, mit Vor- und Nachnamen. Zugefügt werden kann ein Phantasiename für das Unternehmen, dieser darf aber nicht allein stehen.

Diese Tipps und Hinweise über die Einzelfirma für Freiberufler und Selbständige stammen vom Autor

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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