Teile mit uns:   


Berufsunfähigkeit absichern

Die BU ist für Freiberufler existenziell.
Jetzt vergleichen und beraten lassen:

Infos für Freiberufler

Infos über Freiberufler werden
Wenn Sie Freiberufler werden möchten, sind diese Beiträge für Sie interessant:
- Vorteile freiberuflicher Selbstständigkeit
- Freiberufler oder Freelancer?
- Freiberufler oder Gewerbetreibender?
- gemischt: freiberuflich und gewerblich
- Was ist ein Freiberuf?
- Wer ist Freiberufler?
- selbstständig als Freiberufler?!
- Katalogberufe der Freiberufler
- katalogähnliche freie Berufe
- freier Beruf
- Einstieg in Freiberuflichkeit
- Wir sind für Freiberufler

- Definition Freiberufler
- die freiberufliche Tätigkeit

...

Freiberufler oder Gewerbetreibender?


Zwischen den Bezeichnungen Freiberufler und Gewerbetreibender kann eine klare Grenze gezogen werden.


Schon bei der Anmeldung der Freiberuflichkeit beim Finanzamt wird von dieser Seite her überprüft, ob die Anforderungen an eine Freiberuflichkeit gegeben sind.

Grob kann man sagen, dass die Freiberuflichkeit fordert, dass der Betreffende selbst kreativ tätig ist, publizistisch oder künstlerisch.

Auch die so genannten Kammerberufe werden hier mit eingerechnet.

Ein Beispiel:
Ein Texter verfasst nach festen Kriterien des Kunden verschiedene Texte.
Er ist ein Freiberufler.

Übernimmt er aber nebenbei Aufträge, wie zum Beispiel das Abschreiben von Manuskripten, was keine eigene geistige Arbeit voraussetzt, so ist er ein Gewerbetreibender.

Beide Tätigkeiten sind selbstständig und werden auf eigene Rechnung durchgeführt.

Ein Gewerbetreibender muss aber die Aufnahme seiner Tätigkeit nicht nur dem Finanzamt gegenüber anzeigen, sondern auch dem Gewerbeamt.


In der Folge muss er Gewerbesteuern zahlen.
In erster Linie ist die Unterscheidung also steuerrechtlicher Natur.
Die gewerbliche Tätigkeit muss beim Gewerbeamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt angemeldet werden.

Der Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, Buch zu führen. Das heißt, er muss zu Beginn seiner Tätigkeit eine Anfangsbilanz erstellen und jährlich eine Inventur und eine Bilanz vorzeigen können.
Der Freiberufler hingegen ist dazu nicht verpflichtet. Damit er Gewinn und Verlust gegenüber stellen kann, reicht das Anlegen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sie ist mit der Steuererklärung einzureichen.

Umsatzsteuer

Der Gewerbetreibende kann Umsatzsteuer berechnen und ist zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
Beim Freiberufler geht das nur, wenn er das beantragt hat oder über die festgelegte Einkommensgrenze kommt.

So muss er im Jahr der Gründung seines Unternehmens mehr als 17.500 Euro verdienen und im darauf folgenden Jahr mehr als 50.000 Euro.


Katalogberufe

Zu den Freiberuflern zählen die Angehörigen der Katalogberufe und der katalognahen Berufe.
Auch, wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind, kann die Einstufung als Freiberufler erfolgen.


Als Gewerbetreibender kann sich auch anmelden, wer einen handwerklichen Beruf oder eine Tätigkeit im Handel ausübt. Die Dienstleistungsberufe sind hier etwas weiter gefasst und ein Gewerbe kann demnach fast jeder anmelden.

Die übrigen Punkte, die mit dem Start als Freiberufler oder Gewerbetreibender in Zusammenhang stehen, wie Versicherung, Berechnung des Honorars, Marketing oder die Einrichtung eines Kontos, sind nicht verschieden.
Hier gibt es keine Trennung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler.