Honorar mit oder ohne Umsatzsteuer

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Honorar mit oder ohne Umsatzsteuer
Honorar mit oder ohne Umsatzsteuer

Die Kleinunternehmerregelung ist sicherlich sinnvoll, wenn es nur darum geht, Papierkram zu vermeiden. Schließlich entfällt die regelmäßige Anmeldung der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt und es kann eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Jahresabschluss gemacht werden. Doch wenn ein Freiberufler sich auf die eigenen Beine stellen möchte und schon von Vornherein weiß, dass er mit höheren Investitionen rechnen muss, ist die Kleinunternehmerregelung weniger empfehlenswert.

Denn dann müsste er die Mehrwertsteuer beim Kauf zwar bezahlen, hätte aber keine Möglichkeit, sie sich über die Vorsteuer wieder zurück zu holen. Wichtig ist es auch, langfristig zu denken. Wie sieht es später aus?

Kein Kunde wird mitgehen, wenn ein Freiberufler seine Preise plötzlich um die Mehrwertsteuer erhöht, nur weil er die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nutzen möchte oder darf. Für den Start und wenn keine großen Investitionen geplant sind, ist der Verzicht auf die Berechnung der Umsatzsteuer sicherlich ratsam. Dann nämlich können die eigenen Preise niedriger angesetzt werden, was im Sinne des Marketings nicht unwichtig sein dürfte.

Ein Kunde, der sich noch nicht von der Qualität einer Arbeit überzeugen konnte und sich einzig auf die Preise verlassen muss, wird sich eher für den niedrigen Preis entscheiden, der nun einmal der ohne die Mehrwertsteuer ist. Wer die Steuererklärung oder gar die gesamte Buchhaltung von einem Steuerbüro erledigen lässt, muss den Kostenfaktor für die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung mit einrechnen – die aber wegfällt, wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird.

Zuletzt seien noch Marketingaspekte genannt:

Möchte der Freiberufler weniger mit Privatpersonen oder kleinen Unternehmen zusammenarbeiten, sondern eher mit größeren Firmen, so sollte er nicht darauf aufmerksam machen, dass er selbst ein Kleinverdiener ist. Das schmälert seine Chancen in der Branche, denn mit einem geringen Verdienst wird auch schnell wenig Erfahrung in Zusammenhang gebracht.

Der geringe Verdienst wird aber deutlich, wenn offensichtlich auf die Umsatzsteuer verzichtet wird, denn jeder Unternehmer kennt diese Regelung und weiß, welche Einkommensgrenzen dafür gesetzt werden.

Es gilt also, von Vornherein gut zu überlegen, wie der Start in die Freiberuflichkeit aussehen soll und wie die weitere Entwicklung geplant ist. Erst nach Abwägung aller Gesichtspunkte sollte eine Entscheidung getroffen werden, denn an diese ist der Freiberufler nun für fünf Jahre gebunden.




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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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