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Kündigung von Versicherungn

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Sind Sie richtig versichert?

Lassen Sie sich beraten. Ein Gespräch mit einem Versicherungsexperten kann Ihr Problem zur Lösung bringen:

Kündigung Versciherung

Kapitallebensversicherung kündigen

Wurde eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, so sollte nach einer gewissen Laufzeit der Versicherung überdacht werden, ob der Vertrag so noch sinnvoll ist.


Gegebenenfalls bedarf er einer Änderung oder sollte sogar gekündigt werden.

Letzteres ist der Fall, wenn zwar in die langfristige Kapitallebensversicherung eingezahlt wird, aber andere Risiken, wie das der Berufsunfähigkeit, nur unzureichend oder gar nicht abgesichert sind.

Ist der Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft und lassen sich über andere Geldanlagen besseren Renditen erzielen, sollte ebenfalls die Kündigung erwogen werden.

Bevor Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, vergleichen Sie vorher andere Angebote und lassen Sie sich beraten

Nutzen Sie einfach dieses Formular hierfür.

Weitere Gründe für eine Kündigung der Lebensversicherung:

- Es besteht eine Unfall – Zusatzversicherung oder es wurde ein Zusatzversicherung für die Berufsunfähigkeit ergänzend zur Kapitallebensversicherung abgeschlossen.
- Die Versicherung wurde vor dem 01.01.2005 abgeschlossen und die Beiträge dafür sind nicht als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer absetzbar.
- Die Überschussbeteiligung ist schlecht oder die Gesellschaft erwirtschaftet kaum Renditen.
- Es gibt keine Sparzulagen mehr.
- Es besteht zusätzlich eine dynamische Lebensversicherung.
- Die Kapitallebensversicherung wurde zur Tilgung eines Darlehens abgeschlossen.

Die Kündigung der Kapitallebensversicherung sollte aber nicht sofort erfolgen, nachdem festgestellt wurde, dass eben genannten Punkte zutreffend sind.
Ein Nachrechnen und Vergleichen mit anderen Angeboten und der Notwendigkeit, eventuell andere Versicherungen abzuschließen, ist sinnvoll.

Wer mit seiner Kapitallebensversicherung nicht glücklich ist, hat mehrere Möglichkeiten. Er kann sie kündigen, die Laufzeit verkürzen lassen, die Beitragsfreistellung beantragen oder die Versicherung verkaufen.


Verkauft werden kann jedoch nicht jeder Vertrag, es ist immer abhängig davon, ob sich ein Versicherer findet, der den Vertrag so übernehmen möchte.
Meist sind finanzielle Verluste für den Freiberufler einzukalkulieren.
Bei der Beitragsfreistellung werden keine Beiträge mehr gezahlt.

Die Versicherungssumme wird geringer, der Betrag wird aber auch weiterhin verzinst.
Allerdings ist die Freistellung in der Regel erst nach einer gewissen Laufzeit, beziehungsweise nach Erreichen einer Mindestsumme möglich. Ist der Vertrag auf länger als sechs Jahre ausgelegt, kann eine Laufzeitverkürzung sinnvoll sein.

Hierbei wird ein regulärer Ablauf möglich. Allerdings wird auch dabei wieder die Versicherungssumme verringert. Bei der Kündigung der Versicherung besteht ebenfalls das Risiko, finanzielle Einbußen zu erleiden.

Der Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung ist festgelegt und muss mindestens 40 Prozent der Beiträge betragen, die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlt wurden. Die Kündigung ist immer dann empfehlenswert, wenn weniger als sechs Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden.