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Beiträge zur Berufsunfähigkeit

Diese Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler sollten Sie auch noch lesen:
- Berufsunfähigkeit feststellen
- gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
- Prämien der BU-Versicherung
- Gesundheitszustand
- Versorgungslücke Berufsunfähigkeit
- BU-Versicherung als Kombipaket
- Nachversicherung
- Überschussbeteiligung der BU
- Versicherungszeit - Leistungszeit
- Risiko der Karenzzeiten
- Vertragsbedingungen
- Kosten und Beiträge
- Versicherungsantrag
- Zahlungsschwierigkeiten
- Alternativen zur BU


Berufsunfähigkeitsversicherung für freiberufler

Bücher zur Berufsunfähigkeit

Wir haben wir Sie einige Bücher zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung ausgewählt.
Damit gewinnen Sie einen passenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bei der BU.

Die Karenzzeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Unter der Bezeichnung Karenzzeit ist zu verstehen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht sofort zahlt, sobald der Versicherungsfall, also die Berufsunfähigkeit, eingetreten ist, sondern erst Monate später.

Im Leistungsfall spart die Versicherung damit Geld, das macht die Prämien auch etwas günstiger.

Um zu sparen, wird daher teilweise die Vereinbarung dieser Karenzzeit empfohlen.

Der Versicherte könne den Beitrag senken oder bei einem gleich hohen Beitrag, wie wenn keine Karenzzeit vereinbart werden würde, eine höhere Rente bekommen.

Als Ersatz wird die Krankentagegeldversicherung angesehen und angepriesen, die ja bis zu 78 Monate lang zahlt.

Doch das ist ein Irrtum, denn die Krankentagegeldversicherung zahlt bei einer Berufsunfähigkeit generell gar nicht.

Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der Verlust der Arbeitskraft stellt für jeden Freiberufler ein hohes existenzielles Risiko dar. Da der Staat im Ernstfall hier nicht hilft, sollten Sie eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen. Werden Sie also jetzt aktiv.

Vor allem die privaten Krankenversicherer prüfen sehr genau, ob es sich einfach nur um eine längere Krankheit oder um eine Berufsunfähigkeit handelt.
Wer eine Karenzzeit vereinbart hat und kein Geld durch die Krankentagegeldversicherung bekommt, steht ohne jegliches Einkommen da.

Die Krankentagegeldversicherung stellt spätestens drei Monate nach Eintreten der Berufsunfähigkeit jegliche Zahlungen ein.

Es kann sogar sein, dass die Versicherung überzahlte Tagegelder zurückfordert und das sogar zu Recht.

Nun muss man aber überlegen, dass die Unkosten weiter laufen und dass sämtlichen Zahlungsverpflichtungen weiterhin nachgekommen werden muss, auch ohne reguläres Einkommen.


Das Vereinbaren von Karenzzeiten ist also ein großes Risiko, das nicht unbedingt eingegangen werden sollte, nur um Geld bei den Prämien zu sparen.
Die Ersparnis ist außerdem nicht so groß, dass es sich wirklich lohnen würde, dieses Risiko einzugehen.

Risiko der Karenzzeit

Doch nicht nur die Überbrückung der Karenzzeit im finanziellen Sinne ist ein Problem bei der Sache.
Wer sich während der längeren Karenzzeit gesundheitlich wieder erholt, kann das Pech haben und seine alte Stellung nicht mehr wieder bekommen beziehungsweise sind die Auftraggeber bei einem Freiberufler inzwischen vielleicht zu einem anderen Dienstleister gewechselt.
Das Einkommen ist nicht da, die Honorare fließen nur spärlich, wenn überhaupt – und die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die Zahlungen ein, weil keine Berufsunfähigkeit mehr nachgewiesen werden kann.

Übrigens müssen die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung auch in der Karenzzeit weitergezahlt werden, was schwer werden kann, wenn kein Einkommen mehr aufgrund der Krankheit vorliegt.

Fazit zur Karenzeit bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Überlegen Sie es sich gut, ob eine mögliche Karenzzeit und die damit verbundene Ersparnis bei den Prämien das finanzielle Risiko wieder aufzuwiegen vermag.
In den meisten Fällen dürfe das nicht der Fall sein.