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Die möglichen Kredite für Freiberufler
Gerne stellen wir Ihnen weiter Infos zum Thema Kredit für Freiberufler zur Verfügung:
- Dispositionskredit
- Lieferantenkredit
- Abrufkredit
- Kontokorrentkredit
- Diskontkredit
- Immobilienkredit
- Ratenkredit
- KfW Förderkredit
- KfW Unternehmerkredit
- Kredit von Privat
- Kredit ohne Schufa
- Mikrokredit
Kreditangebote für Freiberufler
Hier sind zwei Angebote, die speziell auf Freiberufler zugeschnitten sind:
Barclaycard Kredit für Selbständige
Smava - Kredite für Selbstständige
Bankkredit für Selbstständige und Freiberufler
Neben dem Existenzgründungsdarlehen, welches in Form des KfW-StartGeldes von der KfW-Bank als eine Art von staatlichem Förderdarlehen vergeben wird, bieten auch die verschiedenen Kreditinstitute und Banken spezielle Darlehen für Freiberufler und Selbständige an.Diese Darlehen tragen oftmals die Bezeichnung „Kredit für Selbstständige“, sind aber natürlich auch für Freiberufler nutzbar.
Wichtig ist hier zunächst, dass auf den Unterschied zum Existenzgründungsdarlehen hingewiesen wird.
Denn während es sich beim Existenzgründungsdarlehen für Freiberufler als Kreditart um ein spezielles Förderdarlehen mit sehr guten Konditionen handelt, ist der Kredit für Selbständige und Freiberufler von der Bank im Prinzip ein normaler Ratenkredit, der an diese Kundengruppe vergeben wird.
Manche Banken bieten den Kredit deshalb unter dieser speziellen Bezeichnung an, weil die sonstigen Ratenkredite für gewöhnlich nur an Arbeitnehmer vergeben werden.
Insgesamt betrachtet sind es dennoch relativ wenige Banken, die einen solchen Kredit für Selbständige als spezielle Kreditform anbieten.
Unter welchen Voraussetzungen erhält man einen Kredit für Freiberufler?
Die Maßstäbe für die Kreditvergabe an Freiberufler und Selbständige werden von den Banken meistens etwas strenger angesetzt, als wenn der Kredit an Arbeitnehmer vergeben wird.Nach wie vor sollten Sie einkalkulieren, dass Sie als Freiberufler fast immer so eingestuft werden, dass das Kreditrisiko für die Bank etwas höher ist, als wenn der Kredit an eine abhängig beschäftigte Person vergeben wird.
Ob diese „Einordnung“ heute noch der Realität entspricht, also ob der Freiberufler wirklich grundsätzlich einen weniger sicheren Arbeitsplatz als ein Arbeitnehmer hat, soll an dieser Stelle dahin gestellt sein.
Fest steht jedoch, dass viele der Kredite an Freiberufler und Selbständige zunächst nur unter der Voraussetzung vergeben werden, dass die freiberufliche Tätigkeit seit mindestens drei Jahren ausgeführt wird.
Für Existenzgründer ist das also bereits nicht selten eine unüberwindbare Hürde. Die drei Jahre werden oftmals darum angesetzt, weil Statistiken zufolge das Risiko ab dem vierten Jahr der Geschäftstätigkeit gegenüber den Vorjahren deutlich sinkt, dass der Freiberufler/Selbständige insolvent wird.
Neben dieser Voraussetzung sind natürlich auch eine „saubere“ Schufa-Auskunft und ein ausreichendes Einkommen eine Grundvoraussetzung, wenn Sie einen solchen Bankkredit erhalten möchten.
Je nach Höhe des Darlehens können auch Sicherheiten vom Kreditgeber eingefordert werden, wie zum Beispiel die Verpfändung von Guthaben, die Abtretung von Forderungen oder eine Bürgschaft.
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