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Einige Beiträge zur Krankenversicherung


Zu Ihrer ergänzenden Information:
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Um hier als Freiberufler die richtige Entscheidung zu treffen, sind fundierte Hintergrundinformationen nötig.
Privat oder gesetzlich versichert: Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Krankenversicherungssysteme

Krankenversicherungsschutz - ein Muss für jeden Freiberufler

Seit dem 01. Januar 2009 müssen sich alle Bürger in Deutschland krankenversichern lassen. Sollte der Versicherungsschutz in einer Kasse verloren gegangen sein, so kann jeder prinzipiell in seine alte Versicherung zurückkehren.


Für einen Übersetzer oder Journalisten sowie natürlich für alle weiteren Freiberufler gilt daher, dass sie sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern lassen müssen.

Abgesichert werden müssen mindestens die ambulante und die stationäre Heilbehandlung.
Wer einmal privat versichert war, nun aber zu krank ist, um einen neuen Vertrag schließen zu können, muss mindestens im Basistarif aufgenommen werden.

Der Basisschutz bei der privaten Kasse ist eine Alternative zur gesetzlichen Kasse

Wir vergleichen für Sie eine Vielzahl von Tarifen verschiedener Anbieter und bieten Ihnen diejenigen Produkte an, die am besten zu Ihrer persönlichen Situation passen. Hier darf sich die Versicherung nicht verweigern, es besteht ein Zwang zur Annahme im Basistarif.
Auch Risikozuschläge dürfen dabei nicht erhoben werden.


Vor dem Abschluss der privaten Krankenversicherung sollte der Freiberufler aber sehr genau prüfen, ob sich die Sache denn tatsächlich lohnt. Denn die Bindung an einen privaten Versicherer ist in der Regel für den Rest des Lebens.

Der Grund dafür ist einfach erklärt:
Es werden Altersrückstellungen gebildet, die mit einem Wechsel in eine andere Versicherung einfach verloren wären.
Wer nur kurz bei dem bisherigen Anbieter versichert war, kann sich noch neu orientieren, ansonsten ist der Wechsel finanziell sehr unglücklich.

Wer sich ab 2009 privat versichern lassen hat, kann allerdings die Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitnehmen. Der Wechsel ist unabhängig davon möglich, ob in einen Basis- oder einen Normaltarif eines anderen Versicherers gewechselt werden soll. Vollständig übertragen werden die Altersrückstellungen nur, wenn innerhalb eines Anbieters der Tarif gewechselt werden soll.

Der Sinn hinter der Pflicht zur Krankenversicherung ist einfach zu erklären: Jeder soll die Möglichkeit haben ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und nicht aufgrund seines Einkommens auf die medizinische Versorgung verzichten zu müssen.

Schon vor dem Gesetz zur Pflichtversicherung was es zumindest für Angestellte nicht möglich, keinen Versicherungsschutz zu besitzen, denn sie mussten einen Nachweis der Krankenversicherung bei ihrem Arbeitgeber vorlegen.