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Einstellung von Mitarbeitern
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Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag einstellen
Wer als Freiberufler einen Mitarbeiter über einen Arbeitsvertrag einstellt, muss sicherstellen, dass er selbst die letztendliche Verantwortung über alle Arbeiten trägt.
Denn wer zum Beispiel als Übersetzer oder Texter freiberuflich tätig ist, besitzt den Status der Freiberuflichkeit nur so lange, wie er auch die meiste Verantwortung trägt.
Das heißt, die Ausführung der Tätigkeiten muss nicht immer selbst erfolgen, aber es muss zum einen bekannt sein, welche Leistung wie erbracht wurde und wenn es Probleme gibt, muss immer der Chef „den Kopf dafür hinhalten“.
Die Einstellung des Mitarbeiters mit einem festen Arbeitsvertrag bedeutet eine größere Bindung, als zum Beispiel die Einstellung über einen Minijob.
Kündigungsfristen müssen eingehalten werden, Gehalt muss auch bei Urlaub oder Krankheit weiter gezahlt werden.
Schutzvorschriften müssen konsequent eingehalten werden und es muss Sorge dafür getragen werden, dass sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge richtig abgeführt werden.
Der Arbeitsvertrag kann im Prinzip frei gestaltet und so exakt auf eine vorliegende Situation angepasst werden.
Allerdings gelten einige gesetzliche Bestimmungen, die die Arbeitsbedingungen auch einschränken können.
Die Festeinstellung eines Mitarbeiters erfordert einen Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag ist zum Beispiel geregelt, welche Arbeitszeit eingehalten werden muss, wie hoch die Vergütung ist, wie es sich mit Urlaubsansprüchen und Nebenerwerbstätigkeiten verhält und es werden Ausschlussfristen genannt.
Ein Arbeitsvertrag muss nicht immer schriftlich verfasst werden, er kann auch mündlich oder per Handschlag entstehen.
Doch schon aus Gründen einer besseren Beweislage ist es günstiger, einen Arbeitsvertrag immer schriftlich abzufassen.
Wird ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt, so kommen auf den Arbeitgeber natürlich Kosten zu.
Bei einem Gehalt von 2500 Euro brutto, welches an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden soll, muss mit rund 500 Euro mehr gerechnet werden.
Urlaub des Mitarbeiters
Für den Urlaub gelten gesetzliche Bestimmungen, wie viel freie Tage ein Arbeitnehmer mindestens bekommen muss.Dabei gelten die Grenzen von 16 Jahren (30 Tage Urlaub), 17 Jahren (27 Tage Urlaub) und 18 Jahren (25 Tage Urlaub).
Dies sind die Mindesturlaubstage, die gewährt werden müssen.
Über den Arbeitsvertrag können weitere Tage hinzu kommen, weniger dürfen es nicht werden.
Wer den Arbeitsvertrag etwas flexibler gestalten will, kann auf die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung oder der Befristung des Vertrags zurückgreifen. Dabei muss aber beachtet werden, dass ein befristeter Arbeitsvertrag automatisch zu einem unbefristeten wird, wenn sich herausstellt, dass bestimmte Regelungen nicht eingehalten wurden.

