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Tipps: Krise und Kreditbeschaffung
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Mitarbeiter als Verbündete
Die Mitarbeiter bekommen mit, ob ein erboster Lieferant anruft, ob Kunden unwillig sind oder Gläubiger die Telefone heiß klingeln lassen.
Teilen Sie den Mitarbeitern daher am besten mit, wenn Sie sich in einer Krise befinden, denn sie bekommen es ohnehin heraus.
Hier ist wieder der Punkt der Ehrlichkeit zu erwähnen.
Ein gutes Betriebsklima kann nicht entstehen, wenn etwas verheimlicht wird.
Versuchen Sie, die Gehälter und Honorare pünktlich zu zahlen, damit sich die Mitarbeiter nicht gegen Sie wenden.
Sie brauchen die Mitarbeiter, zum einen natürlich zur Erledigung der Aufgaben, zum anderen zum Erfinden von Lügen gegenüber Anrufern – auch wenn das nicht schön klingt, im Alltag ist es oft notwendig. Allerdings dürfen Sie natürlich von den Mitarbeitern keine handfesten Lügen verlangen, das überträgt die Verantwortung, die Sie eigentlich haben, auf die Mitarbeiter.
Trennen Sie sich von Ihren Mitarbeitern im Guten
Es kann auch sein, dass dem Mitarbeiter gekündigt werden muss, weil Sie mit seiner Arbeit nicht mehr zufrieden sind oder Sie können es sich einfach nicht mehr leisten, ihn zu beschäftigen.Versuchen Sie, sich im Guten zu trennen, denn es gibt nicht wenige Menschen, die dann regelrecht auf Rache aus sind und versuchen, über Klagen noch so viel wie möglich zu erreichen.
Stellen Sie dem Mitarbeiter ein wohlwollendes Zeugnis aus, dazu sind Sie ohnehin verpflichtet.
Finden Sie auch in punkto Überstunden eine gute Lösung.
Wenn Sie vor der Frage stehen, ob diese in Geld oder in Freizeit ausgeglichen werden sollen, versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Dem Mitarbeiter steht ein Ausgleich zu, Sie müssen aber ehrlich zu ihm sein und auch sagen, wenn der Ausgleich finanzieller Art einfach nicht möglich ist.
Kritische Gespräche mit den Mitarbeitern
Der Mitarbeiter sollte nicht bei Laune gehalten werden müssen, auch nicht in Zeiten der Krise.Ist das der Fall, kann man bereits von einem gestörten Vertrauensverhältnis ausgehen.
Kritische Gespräche und Beanstandungen in Bezug auf die Arbeit des Mitarbeiters sollten auch in Krisenzeiten möglich sein, ohne dass der Arbeitgeber befürchten muss, dass der Mitarbeiter sich gegen ihn wendet oder ihn öffentlich auflaufen lässt.

