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Einige Beiträge zur Krankenversicherung
Zu Ihrer ergänzenden Information:
- die gesetzliche Krankenversicherung
- Wer ist gesetzlich pflichtversichert?
- Vergleich gesetzlicher Krankenkassen
- gesetzliche Krankenkassen-Leistungen
- Sonderleistungen der Kassen
- Wahltarife gesetzlicher Krankenkassen
- freiwillig in gesetzlicher Kassekasse
- Ein Muss: Krankenversicherungsschutz
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Pflegeversicherung für Freiberufler
Die Pflegeversicherung wird in zwei Bestandteile unterschieden. Zum einen gibt
es die Pflegepflichtversicherung, zum anderen ist die private
Pflegezusatzversicherung zu nennen.
An dieser Stelle soll auf die erstgenannte
Variante eingegangen werden.
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und das Pflegerisiko wird in
der Regel immer dort abgesichert, wo auch die Krankenversicherung besteht.
Daher
bieten die meisten Versicherer beide Versicherungen als Kombination an.
Ein
Freiberufler hat die Wahl, sich gesetzlich oder privat versichern zu lassen.
Wenn der Werbetexter nun zum Beispiel über die Künstlersozialkasse versichert ist, so besteht hier auch die Pflegeversicherung.
Gleiches gilt, wenn er freiwillig gesetzlich versichert ist.
Allerdings gibt es hier eine Einschränkung: Es ist auch möglich, die Pflegeversicherung bei einem privaten Anbieter abzuschließen.
Kranken- und Pflegeversicherung nicht trennen
Doch empfehlenswert ist diese Trennung nicht, denn im Bedarfsfall kann es passieren, dass sich Kranken- und Pflegeversicherung darum streiten, wer denn nun tatsächlich zuständig ist. Bei einem einzigen Versicherer ist die Wahrscheinlichkeit dessen geringer.Der Grund für die Pflicht zur Pflegeversicherung liegt darin, dass die Lebenserwartung der Menschen immer weiter ansteigt, sie aber gleichzeitig auch immer öfter Pflege in Anspruch nehmen müssen.
Die finanziellen Belastungen der Pflege sollen aber nicht von der Familie oder von Angehörigen getragen werden müssen. Besteht die Pflegebedürftigkeit aber nicht länger als sechs Monate, so ist die Pflegekasse dafür nicht zuständig. Hier muss die Krankenkasse die Leistungen erbringen, wie zum Beispiel die häusliche Krankenpflege.
Grundabsicherung und die Pflegestufen
Die Pflegekasse deckt aber nur die Grundabsicherung.Diese wird auf Antrag gewährt, wobei in unterschiedliche Pflegestufen unterschieden wird.
Pflegestufe I besagt, dass der zu Pflegende täglich mindestens eineinhalb Stunden Hilfe bei zwei Tätigkeiten benötigt. Mindestens drei Stunden sind es bei schwer Pflegebedürftigen und Pflegestufe III wird gewährt, wenn die Person rund um die Uhr Hilfe benötigt.
Auch für Freiberufler gilt, dass sie einen erhöhten Satz für die Pflegeversicherung tragen müssen, wenn sie kinderlos sind.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 1,95 Prozent desselben.
Bei einem privaten Anbieter hingegen richten sich die Beiträge nach persönlichen Kriterien, wie Alter und Gesundheitszustand des Antragstellers. Hier können die Beiträge daher noch höher liegen, als bei der gesetzlichen Pflegeversicherung.


