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Infos zur Rüruprente

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Produkte der Rürup-Rente


Die Gestaltung der einzelnen Produkte, die für eine Rürup-Rente in Frage kommen, ist unterschiedlich.

So dürfen die Leistungen nicht als Einmalzahlung erfolgen, sondern in Form einer lebenslangen Rente.

Außerdem muss der Versicherte mindestens 60 Jahre alt sein, ehe die Auszahlung beginnen kann.

Vorzeitige Kapitalauszahlungen sind ausgeschlossen. Die Angebote sind nicht übertrag- oder vererbbar.


Angeboten wird einmal die Rürup-Rente in Form einer klassischen Rentenversicherung und in Form einer fondsgebundenen Versicherung.

Bei der erstgenannten Variante ist die garantierte Verzinsung möglich, bei der fondsgebundenen Versicherung hingegen nicht.





Produkte Rürup-RenteDie Rendite einer fondsgebundenen Versicherung ist immer davon abhängig, wie sich der Fonds in der Zeit des Ansparens entwickelt.

Hier spielt zudem der Rentenfaktor eine Rolle, denn je höher dieser ist, desto höher fällt die garantierte Rente aus.

Lassen Sie sich daher nicht darauf ein, den Rentenfaktor erst zu Beginn der Auszahlungsphase festlegen zu lassen.

Dies bringt unnötige Unsicherheiten mit sich.

Der Vorteil der fondsgebundenen Versicherung ist die Chance auf eine hohe Rendite – wenn sich denn der Fonds entsprechend entwickelt.

Der Nachteil ist also, dass niemand so genau weiß, wie sich der Fonds entwickelt und wie der Rentenfaktor sein wird.

Bei der klassischen Rentenversicherung hingegen ist die Verzinsung garantiert, dafür kann die Rendite niedriger ausfallen.


Der Vorteil ist hingegen, dass das Kapital sicherer ist. Das einmal eingezahlte Kapital ist sicher, ein Verlustrisiko besteht nur, wenn der geschlossene Vertrag nicht durchgehalten wird.

Für risikofreudige Sparer ist die fondsgebundene Versicherung also eine geeignete Möglichkeit, sofern sie über eine Basisabsicherung verfügen. Diese Art der Versicherung ist allerdings mit deutlich höheren Kosten verbunden, als zum Beispiel der Rürup-Fondssparplan.

Hinterbliebenenschutz in den Riester-Vertrag mit aufnehmen

Sinnvoll ist es, einen Schutz für die Hinterbliebenen in den Vertrag mit aufzunehmen.

Der vertraglich vereinbarte Hinterbliebenenschutz in Form einer Rente wirkt sich allerdings mindernd auf selbige aus.


>Geringer sind die Leistungseinbußen bei der Variante, dass für den Todesfall keine Rente an die Erben, sondern die Auszahlung der angesparten Beträge vereinbart wird.

Diese Beitragsrückgewähr kann auch nach einer Heirat oder Geburt noch nachträglich in den Vertrag mit aufgenommen werden.

Sinnvoll kann es auch sein, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, die dann zum Tragen kommt, wenn der Versicherte kurz nach Eintritt in die Rente stirbt. Die Hinterbliebenen bekommen dann bis zum vereinbarten Zeitpunkt die Rente weiter gezahlt.