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Richtig krankenversichert?

private Krankenversicherung für Freiberufler

Qualitätskriterien für die private Krankenversicherung

Für eine private Krankenversicherung gibt es bestimmte Qualitätskriterien, die gesetzlich festgelegt sind.
Mit deren Hilfe soll erreicht werden, dass die einzelnen Angebote der Versicherungen qualitativ verbessert werden.

Im Einzelnen sind das folgende Kriterien, die auch Sie als Freiberufler bei Ihrer Krankenversicherung einmal überprüfen können:

- Die Krankenversicherung muss in der Art betrieben werden, wie das auch bei einer Lebensversicherung der Fall ist.

Die Beiträge müssen daher so kalkuliert werden, dass das steigende Risiko einer Erkrankung im Alter bereits berücksichtigt wurde.

Altersrückstellungen sind daher von allen Versicherern zu bilden.

- Jede Assekuranz muss einen Basistarif für Selbstständige anbieten, in dem auch jeder Versicherungswillige unabhängig seines persönlichen Risikos und unabhängig seines Gesundheitszustands versichert werden muss.
- Die private Krankenversicherung muss sich verpflichten, den größten Teil der von ihr erwirtschafteten Überschüsse an den versicherten Freiberufler auszuzahlen, bzw. für den Versicherten zu verwenden.
- Das ordentliche Kündigungsrecht gilt nicht, darauf muss per Vertrag verzichtet werden.
- Die Krankenversicherung darf nicht zusammen mit anderen Sparten von Versicherungen betrieben werden


Diese Kriterien für die private Krankenversicherung sind in der Regel im Vertrag zu finden bzw. können Sie sie erfragen.

Die zuständige Aufsichtsbehörde bestätigt die Einhaltung der Qualitätskriterien schriftlich.

Wenn herauskommt, dass die Krankenversicherung die Punkte nicht erfüllt, kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden und der Freiberufler kann die Krankenversicherung einfach auflösen.
Dies gilt für alle Versicherten, also nicht nur für die Freiberufler, sondern auch für einen Selbstständigen oder Angestellten.