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Kleinunternehmer-Rechnung des Freiberuflers
Die Rechnung eines Kleinunternehmers sieht anders aus, als die üblichen Rechnungen von großen Unternehmen.
Das Besondere ist zum Beispiel, dass die Rechnung keine Umsatzsteuer ausweist.
Es werden weder Umsatzsteuersatz noch ein fester Betrag angegeben.
Der Hintergrund ist der, dass der Kleinunternehmer nicht dazu berechtigt ist, die Umsatzsteuer auszuweisen.
Im Gegenzug ist er auch nicht dazu berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen.
Allerdings muss sich auf der Rechnung ein Hinweis darauf befinden, dass wegen der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Wer die Umsatzsteuer unberechtigt aufführt, muss diese auch an das Finanzamt abführen und wird in Zukunft auf die Regelbesteuerung veranschlagt werden.
Das heißt, dann werden die Meldung zur Umsatzsteuer und die Vorsteuerabführung regelmäßig fällig.
Das Ausweisen der Umsatzsteuer wird in dem Fall als unberechtigter Steuerausweis bezeichnet.
Die Rechnung eines Kleinunternehmers richtet sich nach dem § 19 des Einkommenssteuergesetzes.
Angaben auf einer Kleinunternehmer-Rechnung
1. Vollständiger Name und Adresse des Kleinunternehmers / Freiberuflers
2. Steuernummer des Freiberuflers
3. Datum der Rechnung
4. Vollständiger Name und Adresse des Rechnungs-Empfängers, also des Auftraggebers
5. Fortlaufende Rechnungsnummer
6. Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung, genaue Bezeichnung und Menge oder Umfang der Leistung
7. Gesamtbetrag
8. Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG
9. Angaben der Bankverbindung des Freiberuflers und andere Zahlungstexte
Weitere Angaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung
Wird eine Rechnung ausgestellt, die über eine An- oder Vorauszahlung geht, so muss der genaue Zeitpunkt des Erhalts der Vorauszahlung genannt werden, sofern der Tag dafür bekannt ist. Dieser Tag darf aber nicht mit dem Datum der Rechnungsausstellung überein stimmen.Weitere Angaben können, müssen auf der Rechnung aber nicht enthalten sein. Sie soll einen Überblick über die Menge und die Art der gelieferten Leistungen ergeben, diese Angaben müssen aber nicht zu genau ausgeführt werden. Ein genauer Beschreibungstext ist daher nicht nötig. Ein Texter muss zum Beispiel nicht Titel und Kurzinhalt eines Auftrags auf der Rechnung erscheinen lassen, Thema und evtl. Wortzahl oder die geleisteten Arbeitsstunden sind ausreichend.
Auch die Rechnung des Kleinunternehmers muss im Original zugestellt werden, so, wie das auch bei anderen Rechnungen der Fall ist.
Kleinunternehmerrechnung ins EU-Ausland
Wenn der Kleinunternehmer Leistungen für einen Kunden aus dem Ausland erbringt, muss er sich eine Umsatzsteuernummer zuteilen lassen.Dies übernimmt das Finanzamt.
Mit Ausweisen dieser Steuernummer und dem Hinweis auf die fehlende Umsatzsteuerausweisung ist der Betrag der Rechnung steuerbefreit.

