Infos zur Rüruprente

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Rürup-Rente für Freiberufler


In der Ansparphase kann der Freiberufler einen steuerlichen Vorteil genießen, wenn er die Rürup-Rente abgeschlossen hat.

Dies ist unter anderem ein Punkt, warum die Rürup-Rente bei Freiberuflern so beliebt ist.

Der steuerliche Vorteil bezieht sich darauf, dass die Beiträge für die Vorsorge von der Steuer abgezogen werden können, wobei sich der Anteil der abzugsfähigen Beträge steigert.

Im Jahr 2010 waren es 70 Prozent, anfänglich wurden nur 60 Prozent als abziehbarer Betrag gefördert.

Für Ehepaare gilt dann der doppelte Betrag (Alleinstehende 2010 maximal 14.000 Euro).
Für das Jahr 2025 sind 100 Prozent der Beiträge als abzugsfähig geplant.

Die Beiträge müssen aber nicht die maximale Grenze erreichen, natürlich sind auch geringere Beiträge möglich.


Wer als Freiberufler aber zum Beispiel über die Künstlersozialkasse versichert ist und hier Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss die dafür aufgewendeten Beiträge mit anrechnen und kann von den Beiträgen für die Rürup-Rente nur noch einen geminderten Anteil von den Steuern abziehen.

Die Rürup-Rente muss bei Eintritt in das Rentenalter und damit bei Beginn der vereinbarten Zahlungen versteuert werden.

Wie hoch der Anteil der Steuern ist, hängt davon ab, wann die Rente angetreten wird. Bis zum Jahr 2040 werden die zu zahlenden Steuern stückweise angehoben, bis dann der gesamte Betrag versteuert werden muss.

Die Rürup-Rente wurde anfangs nur von Versicherungsunternehmen angeboten, inzwischen sind es auch Investmentgesellschaften oder Banken, die solche Verträge offerieren.
Allerdings ist das Angebot hier noch nicht sehr vielfältig.

Versicherer bieten die Rürup-Rente als klassische Rentenversicherung an, außerdem als fondsgebundene Versicherung.

Bei der klassischen Rentenversicherung wird eine garantierte Verzinsung geboten, bei der fondsgebundenen Versicherung hingegen nicht.

Bei der Rürup-Rente auf den Rentenfaktor achten

Wichtig ist, dass bei Abschluss der Rürup-Rente darauf geachtet wird, wie hoch der so genannte Rentenfaktor ist.

Dieser bildet die Basis für die spätere Rente und je höher dieser Faktor ist, desto höher fällt in Zukunft auch die Rente aus.

Der Rentenfaktor sollte nicht erst bei Beginn der Rente festgelegt werden.

Teilweise bieten die Gesellschaften eine Garantie auf die Rente, die sich aus den eingezahlten Beiträgen ergibt. Hier werden keine Zinsen aufgerechnet. Der Kunde bekommt dafür eine Überschussbeteiligung, bei der Art der Beteiligung kann der Kunde dann wählen.

Am günstigsten ist dabei die Auszahlung in Form von Einmalbeträgen, denn damit wird eine höhere Rente garantiert.