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Stundengrenze freiberufliche Nebentätigkeit
Wer sich dafür entscheidet, freiberuflich nebenher zu arbeiten, sollte einige Stundengrenzen kennen.
Denn diese sichern den jeweiligen Status, was sich sowohl auf die Position als nebenberuflicher Freiberufler, als auch auf das Einkommen bezieht.
Die Grenzen sollten eingehalten werden, wenn bestimmte Unterstützungen in Anspruch genommen werden sollen, so zum Beispiel der Gründungszuschuss oder auch das Elterngeld.
Hinzuverdienen ist gut, aber nicht zu viel und nicht zu lange, könnte man zusammenfassend sagen.
Doch welche Grenzen gelten denn nun eigentlich?
Stundengrenze: 15 Stunden pro Woche
Die 15 Stunden sind die magische Grenze, ab der kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I mehr besteht. Wer also ALG I bezieht und nebenberuflich tätig sein möchte, sollte seine Freiberuflichkeit auf 14,9 Stunden pro Woche beschränken.
Bei Überschreiten der genannten Stundenzahl wird das Arbeitslosengeld gestrichen.
Dabei sollte beachtet werden, dass auch solche Zeiten, die für die Vor- und Nachbereitung der Aufträge wichtig sind und die in Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit stehen, in die Stundenzahl eingerechnet werden.
Stundengrenze: 20 Stunden pro Woche
Diese Grenze ist wichtig für die Krankenversicherung.Denn diese geht dann davon aus, dass es sich nicht mehr nur um eine Nebentätigkeit handelt, sondern um einen hauptberuflichen Gelderwerb.
Die Beiträge werden dann entsprechend für einen hauptberuflichen Freiberufler berechnet.
Das gilt auch dann, wenn der größte Teil des Einkommens aus der Freiberuflichkeit stammt oder wenn ein Mitarbeiter nicht nur auf 400 Euro Basis beschäftigt wird und damit nicht mehr geringfügig angestellt ist.
Stundengrenze: 30 Stunden pro Woche
Maximal bis zu 30 Stunden in der Woche darf jemand arbeiten, der Elterngeld bezieht.Bei Überschreiten der Grenze wird das Elterngeld gestrichen. Ansonsten bekommt der Betreffende das anteilig berechnete Elterngeld, denn der Verdienst wird natürlich berücksichtigt.
Allerdings besteht immer der Anspruch auf den Mindestbetrag von 300 Euro, solange die Höchstgrenze in Bezug auf die Stunden nicht überschritten wird und wenn die Grenze von 2700 Euro im Monat noch nicht erreicht wurde.
Stundengrenze: 1 Tag:
Für wenigstens einen Tag lang muss jemand arbeitslos gemeldet sein, damit er bei einem anschließenden Start in die hauptberufliche Freiberuflichkeit einen Gründungszuschuss bekommen kann.Er muss zudem noch mindestens 150 Tage lang Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben, ansonsten wird ebenfalls kein Gründungszuschuss gezahlt. .

