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Richtig krankenversichert?

private Krankenversicherung für Freiberufler

Tarife der privaten Krankenversicherung

Der Schutz in der privaten Krankenversicherung muss selbst zusammengestellt werden, quasi nach dem Baukastenprinzip.


Es gibt hier die Möglichkeit, dass verschiedene Grundbausteine angeboten werden, die folgende Punkte abdecken:
- ambulante Behandlung
- stationäre Aufnahme und Behandlung
- Behandlungen beim Zahnarzt
- Krankentagegeld

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Wir vergleichen für Sie eine Vielzahl von Tarifen verschiedener Anbieter und bieten Ihnen diejenigen Produkte an, die am besten zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Die Pflegeversicherung muss bei der privaten Krankenversicherung ebenfalls selbst abgeschlossen werden.

Die Leistungen, die bei Unterzeichnung des Vertrages vereinbart werden, bleiben in der Regel so für die gesamte Laufzeit der Versicherung bestehen. Sie können nicht einseitig geändert werden.

Allerdings können sich die Leistungen im Basistarif ändern, wenn sich auch die Leistungen der Krankenkassen ändern. Schließlich ist der Basistarif mit der Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.
Daher gilt, dass jeder Versicherungswillige sich vorab Gedanken darüber machen sollte, welchen Schutz er benötigt.

Welche private Krankenversicherung ist also die Richtige?

Müssen Heilmittel verschrieben werden, so werden auch sie zwischen 80 und 100 Prozent erstattet.
Umfangreiche Leistungen gibt es auch bei Sehhilfen. Für Fahrtkosten gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, meist werden aber die Krankentransporte für eine Strecke von bis zu 100 Kilometern übernommen.

Die sehr teuren Behandlungsbereiche, wie etwa Behandlungen im Krankenhaus oder Zahnersatz, sollten umfassend abgedeckt sein.

Gerade ein Freiberufler sollte auch auf das Krankentagegeld nicht verzichten, denn der Verdienstausfall bei Unfall oder Krankheit muss abgesichert werden.

Individuelle Leistungen können zum Beispiel für folgende Punkte vereinbart werden

- Erstattung der Honorare für Zahnärzte und Ärzte bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung.
- Eventuelle Erstattung der Kosten über die Gebührensatzung hinaus, wenn gänzlich freie Krankenhaus- und Arztwahl gewünscht wird.
- Übernahme der Kosten für Heilpraktiker vereinbaren, wenn eine Behandlung dort gewünscht wird.
- Vorsorgeuntersuchungen sollten genauso abgedeckt sein, wie sie bei den gesetzlichen Krankenkassen möglich sein.


- Die Kosten für Zahnersatz sollten zu mindestens 75 Prozent übernommen werden. Ansonsten sollten alle Kosten für die Behandlung beim Zahnarzt übernommen werden. Eine Höchstgrenze sollte nicht festgesetzt werden, da im Vornherein immer schwer abzusehen ist, wie hoch die tatsächlichen Kosten für eine Behandlung werden können.
- Es sollten mindestens 20 bis 30 Sitzungen bei einem Psychotherapeuten übernommen werden. Wichtig ist, dass nicht nur ein Arzt, sondern eben auch ein Therapeut aufgesucht werden kann und die Kosten dafür übernommen werden.
- Wer Sehprobleme hat, sollte auf eine möglichst hohe Erstattung für Sehhilfen achten.
- Möglichst einen offenen Hilfsmittelkatalog vereinbaren.
- Für Heilmittel sollten 80 bis 90 Prozent der Kosten übernommen werden.
- Über die eventuelle Behandlung durch den Chefarzt und die Unterbringung in Ein- oder Mehrbettzimmern muss jeder individuell entscheiden.