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Beiträge zum Inkasso
Hier geben wir einige Hinweise und Tipps für Freiberufler zum Thema Inkasso:
> Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienst?
> Regeln gegen den Zahlungsausfall
> Die Tricks der Schuldner
> Die telefonische Mahnung
> Die Website des Auftraggebers
> Zertifiziertes Inkassobüro beauftragen
> Forderung durch Inkasso-Untenehmen
> Online Inkasso
> Professionelles Forderungsmanagement
> Factoring für Freiberufler sinnvoll?
> Zahlungsverzug des Kunden
> Gerichtlicher Mahnbescheid/Zivilprozess
Tipps für Freiberufler zum Thema Inkasso
Bei einem Inkassoverfahren behält immer der Mandant die volle Kontrolle über das Verfahren.
Er wählt zuerst die Forderungen aus, die beglichen werden müssen und übermittelt die entsprechenden Daten an das Inkassobüro.
Das kann per Fax, per Post, online oder auch per E-Mail geschehen.
Nun werden die Forderungsmanager eingeschaltet, die die Zahlungsaufforderung an den Schuldner übermitteln.
Frist für die Begleichung der Forderungen sind in der Regel drei Wochen.
Eine erneute Fristsetzung erfolgt, wenn der Schuldner nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert und daher erneut angeschrieben wird, nach vorheriger Ermittlung seines Aufenthaltsortes natürlich.
Danach wird der Schuldner entweder telefonisch angesprochen oder es wird ein Mahnschreiben durch die Vertragsanwälte angestrebt.
Gehen immer noch keine Zahlungen ein, so prüfen die Forderungsmanager die Bonität des betreffenden Schuldners.
Dabei wird geklärt, ob ein gerichtliches Mahnverfahren überhaupt einen Sinn ergibt, denn die wirtschaftliche Lage des Schuldners ist dabei ausschlaggebend.
Der Mandant, also der Freiberufler, wird immer über den aktuellen Stand der Dinge informiert und ist an sämtlichen Entscheidungen beteiligt.
Werden Ihre Rechnungen als Freiberufler nicht bezahlt, sollten Sie ein Inkassobüro einschalten.
Hier noch einmal die genaue Vorgehensweise bei einem Inkassoverfahren:
1. Aufforderung zur Zahlung
Übergibt der Mandant die Forderung an das Inkassobüro, so wird die Rechtsschutzversicherung eingeschaltet und der Schuldner erhält eine Zahlungsaufforderung. Die Frist zur Zahlung beträgt meist drei Wochen.
2. Mahnschreiben
Kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so erhält er ein Mahnschreiben. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen.
3. Mahnschreiben durch einen Rechtsanwalt
Sind 17 Tage vergangen und der Schuldner hat die Forderungen nicht beglichen, so gibt es zwei verschiedene Wege, wie weiter verfahren werden kann. Zum einen ist dann das Telefoninkasso möglich oder es wird eine anwaltliche Mahnung erstellt. Das Zahlungsziel beträgt dann meist zwei Wochen und das Schreiben wird durch einen Vertragsanwalt verfasst.
4. Aussicht auf Erfolg
Wiederum nach dem Ablauf von 17 Tagen wird die wirtschaftliche Situation des Schuldners geklärt, sofern kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, natürlich. Dabei wird geklärt, ob der Schuldner überhaupt die Kosten eines Prozesses tragen könnte und im Anschluss wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
5. Information des Mandanten
Der Mandant wird über die Prüfung der wirtschaftlichen Situation in Kenntnis gesetzt und ihm wird ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise gemacht. Er entscheidet schließlich, ob das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden soll oder nicht.
6. Mahnbescheid
Der Anwalt beantragt den Mahnbescheid. Dreißig Tage nach der Zustellung des Mahnbescheides wird durch den Anwalt der Vollstreckungsbescheid beantragt.
7. Anwaltsempfehlung
Es kann sein, dass der Schuldner Einspruch gegen das Verfahren einlegt. Ist das der Fall, so wird ein Fachanwalt empfohlen, der das streitige Verfahren durchführen kann. Der Mandant hat aber natürlich auch das Recht, einen Anwalt seiner Wahl zu beauftragen.
8. Vereinbarung von Ratenzahlungen
Mit dem Schuldner können Ratenzahlungen vereinbart werden, wenn er seinen Verpflichtungen ansonsten nicht nachkommen kann. Die Einhaltung der Ratenzahlungen wird überwacht.
9. Zwangsvollstreckung
Wenn der Schuldner nicht reagiert, so wird dreißig Tage, nachdem der Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt, die Zwangsvollstreckung vorzunehmen.
10. Überwachung
Bleibt die Zwangsvollstreckung ohne Erfolg, so werden die Kosten, die für das Inkassoverfahren entstanden sind, mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Die Barauslagen, die bislang angefallen sind, muss der Mandant tragen. Dann erfolgt die Übernahme des Vorganges in die Langzeitüberwachung. Dabei wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners gebessert hat.


