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Kündigung von Versicherungen

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Kündigung Versciherung

Versicherungsrechte als Freiberufler nutzen

Die Versicherungsrechte werden immer dann zum Thema, wenn der Versicherer im Falle eines Schadens nicht zahlen will oder wenn er weniger zahlt.


Auch, wenn die Prämien in die Höhe schießen oder nachteilige Regelungen festgestellt werden, kann das Grund für Probleme sein.

Der Weg zum Gericht ist aber nicht immer der beste Gang, auch eine außergerichtliche Streitbelegung ist denkbar.

Wer sich aus den allgemeinen Informationen, die jedem Versicherten ausgehändigt werden, nicht das nötige Wissen holen kann, sollte eine Beratung ins Auge fassen.

Auskunft geben zum Beispiel die Fachleute beim Bund der Versicherten.

Auch andere Verbraucherorganisationen geben telefonisch oder schriftlich gern Auskunft.

Zudem können die gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater aufgesucht werden.
Online-Beratungen und Anwalts-Hotlines können ebenfalls genutzt werden, allerdings sollte der Streitfall dann nicht zu kompliziert sein.

Aus Ausgangspunkt kann gesehen werden, dass eine solche Beratung dann möglich und sinnvoll ist, wenn keine schriftlichen Unterlagen einzusehen sind, um den Fall zu beurteilen.
Die Fehlerquoten bei solchen Beratungen sind leider recht hoch.

Zur Unterstützung einen Anwalt beauftragen

Dennoch kann der Fall eintreten, dass der Gang zum Anwalt unvermeidbar wird. Zum Beispiel, wenn sehr spezielle Fragen zu klären sind oder wenn sich ein Streit bereits sehr lange hinzieht.

Zu bevorzugen sind dabei die Fachanwälte für Versicherungsrecht, diese müssen Erfahrungen auf theoretischem und praktischem Gebiet nachweisen können.


Dafür sind Lehrgänge notwendig und es muss eine gewisse Anzahl an einschlägigen Fällen behandelt worden sein.

Vor allem bei schwierigen Fällen ist die Spezialisierung wichtig. Wirbt der Anwalt nicht mit seinem Fachanwaltstitel, so sollte sich der künftige Mandant über die Erfahrungen des Rechtsvertreters informieren.

Möglich ist die Suche nach einem Anwalt zum Beispiel über das Branchenbuch, über die örtlichen Anwaltsvereine, über die Vorschläge seitens der Rechtsschutzversicherung oder über gewerbliche Suchdienste.

Hier wird eine begrenzte Auswahl an Anwälten gegeben. Seit dem 01.07.2006 gilt das Gesetz, dass es für die Beratung seitens eines Anwaltes keinen festen Gebührensatz mehr gibt.

Bei einem Beratungsgespräch sollte der Anwalt eine Vereinbarung über die Gebühren mit dem Mandanten treffen.

Empfehlenswert ist es auch, sich schon vor dem ersten Gespräch über das Honorar zu erkundigen und gegebenenfalls darüber zu verhandeln.

Es sollte schriftlich festgehalten werden, damit es später nicht zu unliebsamen Überraschungen etwaige Zahlungsaufforderungen betreffend kommen kann. Der Anwalt darf nur in dem Fall ein höheres Honorar als das gesetzlich festgelegte verlangen, wenn eine schriftliche Vereinbarung darüber besteht.