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Richtig informieren und beraten -
aber wie?
Die richtige Versicherung zu finden, ist für viele Freiberufler häufig eine schwierige Aufgabe.Im Versicherungsgeschäft sind viele, sehr viele Menschen tätig, aber wer führt eine Versicherungsberatung für den Freiberufler eigentlich neutral aus?
Wir haben hierzu einige Beiträge verfaßt:
- Versicherungsvertreter
- Versicherungsmakler
- Strukturvertriebe / Finanzberater
- Verbraucherzentrale
- Versicherung-Infos übers Internet
- Versicherungsvermittler-Richtlinie
Versicherungsvermittler-Richtlinie
Der Schutz der Verbraucher wurde durch die Einführung der so genannten Versicherungsvermittler-Richtlinie verbessert. Sie wurde durch die EU herausgegeben und auf deutsches Recht angewendet.
Für jeden Vermittler von Versicherungen gilt nun, dass er eine ausreichende fachliche Qualifikation nachweisen muss.
Das heißt, er darf nicht als Quereinsteiger ohne jeden Schimmer von Versicherungen für diese tätig werden.
Ausnahmeregelungen gibt es aber bei den nebenberuflichen Vermittlern.
Für jeden Vermittler gilt des Weiteren, dass er verpflichtet ist, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Für Versicherungsvertreter gilt aber, dass sie die Haftungsübernahmeerklärung ihres Versicherungsunternehmens nachweisen müssen.
Dann sind sie nicht gezwungen, die Berufshaftpflicht abzuschließen.

Bei den Industrie- und Handelskammern müssen sich Vermittler in das öffentliche Register eintragen lassen, in dem sie auch von jedermann gefunden werden können.
Der Vermittler ist dem Kunden gegenüber in der Pflicht, ihn darüber aufzuklären, ob er als Makler tätig ist oder als Vermittler. Als Versicherungsmakler ist er ungebunden, was dem Kunden ein Mehr an Objektivität mitbringen kann. Als Vermittler bzw. Versicherungsvertreter ist er an sein Versicherungsunternehmen gebunden und vermittelt nur die Produkte dieses Unternehmens.
Das kann für den Freiberufler negativ sein, denn die Produkte dieses einen speziellen Versicherungsunternehmens müssen nicht automatisch die am besten passenden sein.
Protokoll über das Versicherung-Beratungsgespräch
Der Vermittler ist zudem dazu angehalten, ein Protokoll über die Beratungsgespräche zu führen.Er muss darin seinen eigenen Vorschlag für die Versicherung genauso festhalten, wie die Wünsche, die der Freiberufler geäußert hat.
Aufgezeichnet werden muss des Weiteren der objektive Bedarf des Kunden sowie die Begründung, warum gerade dieses Produkt empfohlen wurde. Das Protokoll ist dem Kunden auszuhändigen.
Auch, wenn die Beratung telefonisch abgehalten wurde, muss das Protokoll übersandt werden.
Sagt der Kunde allerdings am Ende des Gespräches bereits, dass er auf eine Versicherung verzichtet und den Vorschlag des Vermittlers nicht annehmen möchte, so erübrigt sich auch die Übersendung des Protokolls.
Sendet der Vermittler eine Ausfertigung des Vertrags zur Unterschrift an den Kunden, so ist spätestens dann das Protokoll auszuhändigen.
Späteren Regressansprüchen soll damit vorgebeugt werden.

