Kündigung von Versicherungen

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Kündigung Versciherung

Versicherungsvertrag kündigen

Die Gründe, warum ein Versicherungsvertrag gekündigt werden soll, können verschieden sein.
Möglich sind Beitragssteigerungen zu Beginn des neuen Versicherungsjahres oder auch Änderungen in den persönlichen Lebensverhältnissen des Freiberuflers und damit der Wegfall der Notwendigkeit einer Versicherung.


Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Vertrag mit dem Versicherer zu beenden, allerdings sind die Bestimmungen zur Kündigung häufig nicht leicht zu durchschauen.



Zudem gibt es einige Regeln zu beachten, damit die Kündigung wirksam und zum gewünschten Zeitpunkt durchgeführt wird.

So müssen beispielsweise Fristen eingehalten werden, was nicht nur bei der ordentlichen Kündigung, sondern auch bei der außerordentlichen Kündigung gilt.


Hierbei ist es wichtig, ob das Datum des Poststempels ausreichend ist oder ob die Kündigung zu einem bestimmten Termin beim Versicherer eingegangen sein muss.

Das Schreiben sollte per Rückschein versendet werden, damit das Datum der Absendung im Streitfall bewiesen werden kann.

Die Kündigung sollte zudem erst vorgenommen werden, wenn die Zusage durch einen neuen Versicherer vorliegt. Das gilt vor allem für die Versicherungen, die die Existenz des Freiberuflers absichern sollen.
Dazu gehören die Krankenversicherung und Wohngebäudeversicherung ebenso, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung des Freiberuflers.

Soll hingegen eine Kapitallebensversicherung gekündigt werden, die nicht als alleinige Lebensversicherung das Risiko des Ablebens deckt, so können hierbei auch Lücken entstehen.
Das gilt auch bei der Kündigung von Altersvorsorgeverträgen, allerdings sollten die Lücken nicht zu lang sein. Denn jede Woche, beziehungsweise jeder Monat, in dem nicht in die Versicherung eingezahlt wird, schmälert die spätere Prämie.

Teilweise kann es aber schwierig werden, einen Vertrag mit gleichen Bedingungen zu finden. Bei einer privaten Krankenversicherung kann sich die Gesundheitsprüfung als hinderlich erweisen, auch das höhere Alter zum Zeitpunkt der erneuten Vertragsschließung kann zu höheren Beiträgen führen.

Ein Vertrag kann sowohl von Seiten des Versicherten als auch durch den Versicherer gekündigt werden. Nicht selten kündigen Versicherer aus einem fadenscheinigen Grund, einfach, weil sie ihrer Meinung nach zu häufig in die Pflicht genommen wurden.

Das gilt vor allem bei den Haftpflichtversicherungen. Allerdings gibt es Klauseln, wie etwa bei der Krankenversicherung oder bei bestimmten zusätzlichen Tarifen, da ist durch den Versicherten in den ersten zwei oder drei Jahren nach Abschluss des Vertrages keine Kündigung möglich.

Die Kündigungsfristen betragen in der Regel zwischen einem und drei Monaten.
Verstreicht die Frist, ist eine Kündigung erst wieder nach einem weiteren Versicherungsjahr möglich. Wichtig ist in jedem Fall, die eigenen Versicherungsrechte zu kennen, denn nicht selten kommt es zum Streit und zu einer gerichtlichen Verhandlung – wobei die außergerichtliche Streitbeilegung vorzuziehen ist. .