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Beiträge zur Berufsunfähigkeit

Diese Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler sollten Sie auch noch lesen:
- Berufsunfähigkeit feststellen
- gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
- Prämien der BU-Versicherung
- Gesundheitszustand
- Versorgungslücke Berufsunfähigkeit
- BU-Versicherung als Kombipaket
- Nachversicherung
- Überschussbeteiligung der BU
- Versicherungszeit - Leistungszeit
- Risiko der Karenzzeiten
- Vertragsbedingungen
- Kosten und Beiträge
- Versicherungsantrag
- Zahlungsschwierigkeiten
- Alternativen zur BU


Berufsunfähigkeitsversicherung für freiberufler

Bücher zur Berufsunfähigkeit

Wir haben wir Sie einige Bücher zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung ausgewählt.
Damit gewinnen Sie einen passenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bei der BU.

Vertragsbedingungen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Gerade das Kleingedruckte birgt in einem Versicherungsvertrag oft Risiken, die nicht eben als verbraucherfreundlich zu bezeichnen sind und immer zum Nachteil des Versicherten gereichen.


Daher sollten Sie unbedingt auf das Kleingedruckte achten.

Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der Verlust der Arbeitskraft stellt für jeden Freiberufler ein hohes existenzielles Risiko dar. Da der Staat im Ernstfall hier nicht hilft, sollten Sie eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen. Werden Sie also jetzt aktiv.

Im Folgenden finden Sie sieben Kriterien,
die auf jeden Fall für den Versicherten ausgelegt werden sollten.


1. Die Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet auf die abstrakte Verweisung
Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung (der Versicherte bekommt die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, auch wenn er theoretisch noch in der Lage ist, einen schlechteren Job auszuüben) sollte sich nicht nur auf die erst Prüfung beziehen, sondern auch auf alle Nachprüfungen.

Gibt es die Möglichkeit nicht, eine Police mit einem kompletten Verweisungsrecht zu bekommen, so sollte auf dieses wenigstens ab einem Alter von 50 oder 55 Jahren verzichtet werden.

2. Der Prognosezeitraum wird auf sechs Monate verkürzt
Der Arzt muss die voraussichtliche Berufsunfähigkeit bescheinigen.
Früher einmal waren hier drei Jahre gemeint, heute wird die voraussichtlich andauernde Berufsunfähigkeit auf sechs Monate verkürzt.

3. Die Berufsunfähigkeit wird ab ihrem Eintritt anerkannt, was auch rückwirkend möglich ist
Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll ihre Leistungen ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit erbringen, nicht erst nach sechs Monaten.
Die rückwirkende Zahlung soll dabei möglich sein.

4. Die rückwirkende Zahlung ist möglich, es gibt keine oder nur lange Meldefristen
Der Versicherte ist verpflichtet, den Leistungsfall seiner Berufsunfähigkeitsversicherung sofort nach Eintritt zu melden.
Wer dem nicht nachkommt, riskiert einen Teil der Rentenzahlungen.
Ist die Formulierung aber kundenfreundlich, so werden die Zahlungen auch rückwirkend ab Eintrittsdatum der Berufsunfähigkeit geleistet.

Meist erfolgt die Meldung nämlich erst nach einigen Monaten, wenn die Hoffnung auf eine Besserung des Zustandes aufgegeben wurde.
Die Meldefristen sollten daher nicht vorhanden oder nur sehr lang sein.


5. Bis zur Leistungsentscheidung werden die Beiträge zinslos gestundet

Es vergehen meist Monate, bis der Versicherer entschieden hat, ob eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen werden kann oder nicht.
Wichtig ist daher, dass die Beiträge für diese Zeit zinslos gestundet werden können – was zumindest auf Antrag möglich sein sollte.

6. Die Nachversicherungsgarantie ist enthalten
Mit der Nachversicherungsgarantie wird erreicht, dass die Rente jederzeit den aktuellen Bedürfnissen in ihrer Höhe angepasst werden kann, ohne von der starren Dynamisierung Gebrauch machen zu müssen.

7. Der Versicherungsschutz gilt weltweit
Bei vielen Versicherern besteht der Schutz aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nur, wenn der Wohnort des Versicherten in Deutschland liegt.
Kundenfreundlich ist hingegen der weltweite Schutz – nicht nur der, der sich auf die Mitgliedsländer der Europäischen Union erstreckt.