Vor-und Nachteile
Die freiwillige gesetzliche Arbeitslosenversicherung hat die Vorteile der geringen Beiträge bei vergleichsweisen hohen Leistungen.
Aber zahlreichen Auflagen der Arbeitsagentur sind zu beachten, Leistungen werden nur bis zu einem Jahr gezahlt, Zahlungen nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die private Arbeitslosenversicherung verlangt hohe Beiträge bei meist nur kurzer Leistungsdauer, deshalb Versicherungsnotwendigkeit genau prüfen. In guten Auftragszeiten eigene Beiträge ansparen. Bei Arbeitslosigkeit bleibt stets Hartz IV.
Die Arbeitslosenversicherung für Freiberufler
Die Möglichkeit, sich als Freiberufler gegen Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (GAV) versichern zu lassen, besteht grundsätzlich nicht.
Aber mit dem Hartz-III-Gesetz haben jedoch auch zukünftig ab dem 1. Februar 2006 Existenzgründer die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. So regelt es das SGB III, § 28a.
Die selbstständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden in der Woche betragen.
Der Antragsteller muss in den letzten 24 Monaten vor der Existenzgründung mindestens zwölf Monate in der GAV versichert gewesen sein.
Der Antrag ist binnen eines Monats nach Aufnahme bei der Arbeitsagentur zu stellen. Die Beitragshöhe ist unabhängig vom individuellen Einkommen und beträgt monatlich 39,81 Euro. Die Bestimmung ist vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2010.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind einkommensunabhängig. Selbstständige und Existenzgründer zahlen monatlich 39,81 € in den alten Bundesländern und 33,56 € in den neuen Bundesländern. Anträge sind bei der zuständigen Arbeitsagentur binnen eines Monates nach Existenzgründung zu stellen. Ältere Selbstständige, die schon lange vor dem 1. Februar 2006 ihre Existenzgründung hatten, können sich noch bis Ende dieses Jahres für oder gegen die freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheiden.
Nun muss ich die vielfältigen Auflagen der Arbeitsagentur beachten und Formulare ausfüllen, lieber würde ich weiterhin meine Arbeit als Freiberufler aus dem Medienbereich leisten!
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) werden zwei Arten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:
1 .Arbeitssuchendmeldung
Die Arbeitssuchendmeldung ist erforderlich, damit Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann.Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.
Damit Sie die Fristen nicht versäumen, besteht die Möglichkeit, sich auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801 - 555 111 (Kosten laut Preisliste des Telefonanbieters) arbeitsuchend zu melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der telefonischen Meldung ist jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen. Dies erspart Ihnen zusätzliche oder unnötige Wege und Wartezeiten.
Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung.
Bitte beachten Sie, dass eine Sperrzeit von einer Woche eintreten kann, wenn Sie sich nicht – wie oben beschrieben – bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
2. Arbeitslosmeldung
Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.Formulare für die Arbeitslosmeldung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.
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Für 2007 beträgt das monatliche Einkommen in der jeweiligen Qualifikationsgruppe:
- bei einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss 2.940 € (West) beziehungswiese 2.520 € (Ost).
- bei einem Fachschulabschluss oder vergleichbaren Abschluss 2.450 € (West) beziehungsweise 2.100 € (Ost).
Aus diesen Einkünften berechnet die Arbeitsagentur ein pauschaliertes Nettogehalt. Sie zieht zunächst eine Pauschale von 12 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer der jeweiligen Steuerklasse und den Solidaritätszuschlag ab. Im Arbeitslosenfall überprüfen Sie also rechtzeitig Ihre Lohnsteuerkarte.


