Der Begriff des Freiberuflers wird oft sehr ungenau verwendet, dabei gibt es eine genaue Definition für die freien Berufe. Beim Definieren selbst hilft eine kleine Checkliste, die die wichtigsten Merkmale der freien Berufe beinhaltet:
- Der Beruf erfordert eine hohe berufliche Ausbildung oder eine besondere schöpferische Begabung.
- Die Tätigkeit wird unabhängig und eigenverantwortlich selbstständig ausgeübt.
- Es wird kein Handel oder eine Massenproduktion betrieben.
- Die eigene Arbeitsleistung steht im Vordergrund.
- Der Beruf wird als Katalogberuf im Einkommenssteuergesetz geführt.
Freiberufler werden entweder in die Katalogberufe oder in die katalogähnlichen Berufe eingruppiert.
Wenn ein gewerblicher Anteil bei der Arbeit vorhanden ist oder die Arbeit nicht komplett durch eine eigene geistige Leistung ausgeübt werden kann, so neigen die Finanzämter zur gewerblichen Einstufung.
Diese wiederum bringt mit sich, dass der Betreffende sich beim Gewerbeamt anmelden muss und auch zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet ist. Ansonsten reicht die Anmeldung beim Finanzamt aus. Hier wird eine Steuernummer vergeben und es wird festgelegt, ob der Betreffende zur Zahlung von Einkommenssteuer im Voraus verpflichtet ist. In der Regel muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Der Kleinunternehmer
Wer sich als Kleinunternehmer registrieren lässt, das heißt, wer im ersten Jahr bis zu 17.500 Euro verdient und im Jahr darauf nicht mehr als 50.000 Euro, muss keine Umsatzsteuer zahlen und kann von der einfachen Gewinnermittlung Gebrauch machen.
Freiberufler ermitteln den Gewinn über Einnahmen-Überschussrechnung
Die Einnahmen-Überschussrechnung ist ausreichend, eine Bilanzierung ist nicht zwingend.
Angehörige der freien Berufe müssen sich weder in das Handelsregister eintragen lassen, noch sind sie dazu verpflichtet, in der IHK Mitglied zu werden. Sie profitieren von deutlich einfacheren Vorschriften bzgl. der Buchführung und des Rechts.