Seit einem Gesetz von 2010 können private und gesetzlich Krankenversicherte einen Teil ihrer Versicherungszahlungen bei der Steuererklärung geltend machen und absetzen.
Bis zu 10 Milliarden Euro sollen somit alle deutschen Versicherungsnehmer einsparen. Hier lesen Sie was Sie als Privatpatient vom Staat wiederbekommen können.
Was dürfen Sie bei der Steuererklärung absetzen?
Prinzipiell gilt, dass alle gesetzlich Versicherten ihre Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen können. Dies ist jedoch bei einer privaten Krankenversicherung anders. Bei privat Versicherten hängt die Summe letztendlich vom gewählten Tarif ab.
Hierbei dürfen lediglich die Beiträge in der Steuererklärung angegeben werden, die der Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Die günstigste private Krankenversicherung hat daher auch steuerliche Vorteile. Denn wenn der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung nah an dem der gesetzlichen Basisversicherung liegt, kann damit gerechnet werden, den Großteil aller gezahlter Beiträge zurückerstattet zu bekommen. Im Durchschnitt sind das in etwas 30 bis 80 Prozent der monatlichen Beträge, je nachdem wie umfangreich die private Krankenversicherung ist.
Die Beitragsrückerstattung – ein Nachteil bei der Steuererklärung
Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es immer mehr Tarife mit Beitragsrückerstattung. Hierbei bekommen die Versicherungsteilnehmer ihre Beiträge zurück, wenn sie die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch genommen haben.
Dieses Prinzip lohnt sich zwar für junge und gesunde Menschen, da sie kaum monatliche Fixkosten auf Seiten der privaten Krankenversicherung haben. Bei den Möglichkeiten der steuerlichen Absetzungen haben Tarife mit Beitragsrückerstattung jedoch einen entscheidenden Nachteil. Die Rückzahlungen an die Versicherungsnehmer müssen als positives Einkommen bei der Steuererklärung angegeben werden. Somit verringert sich die absetzbare Versicherungssumme auf ein Minimum.
