Kleinunternehmerregelung für Freiberufler – ja oder nein?



Freiberufler werden per Gesetz von der Bürokratie zumindest zum Teil verschont, zumindest, wenn sie dies wünschen.
Denn für sie besteht die Möglichkeit der Nutzung der so genannten Kleinunternehmerregelung.

Wer diese Regelung in Anspruch nehmen will, kann auf seinen Rechnungen als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen.

Damit entfallen die gegenüber dem Finanzamt vorzunehmenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die monatlich oder für jedes Quartal durchgeführt werden müssen. Um als Kleinunternehmer eingestuft zu werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

- Im Jahr der Gründung dürfen nicht mehr als 17.500 Euro erwirtschaftet werden.
- Im folgenden Jahr dürfen nicht mehr als 50.000 Euro eingenommen werden.

Es gibt aber keine Pflicht für den Freiberufler, an der Kleinunternehmerregelung teilzunehmen.

Er kann den Verzicht darauf auch dann erklären, wenn er weniger als 17.500 Euro einnehmen wird.
Allerdings wird in dem Fall das Finanzamt sicherlich nachfragen und die Gründe müssen dargelegt werden.

Für die Kleinunternehmerregelung spricht:
- Es müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorgenommen werden.
- Es müssen keine jährlichen Jahresumsatzsteuererklärungen abgegeben werden.
- In den Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Der gesamte Rechnungsbetrag wird durch die fehlende Umsatzsteuer niedriger, private Kunden profitieren davon.

Es gibt allerdings auch einen Punkt, der gegen die Teilnahme an der Kleinunternehmerregelung spricht.
Wer zum Beispiel eine größere Investition plant, muss zwar den vollen Kaufpreis dafür bezahlen, kann sich aber später die gezahlte Umsatzsteuer wiederholen. Damit ist die Investition für ihn günstiger.

Für einige Freiberufler ist auch ein Nachteil, wenn sie auf den Rechnungen den Gebrauch der Kleinunternehmerregelung ausweisen müssen.

Die Kunden wissen dann, dass der jährliche Umsatz unter 17.500 Euro liegt, woraus einige schließen, dass die Leistung des Freien nicht so gut ist. Häufig wird nämlich davon ausgegangen, dass ein hohes Honorar für gute Qualität der Arbeit spricht.

Wer als Freiberufler gut ist, nimmt hohe Honorare ein und müsste ausgelastet sein – da dürfte es doch nicht bei Einnahmen unter 1500 Euro pro Monat bleiben, denken viele Kunden und sehen sich nach anderen Anbietern um.

Wer aber schon als Neustarter in die Freiberuflichkeit einige Kunden mitnehmen kann oder bereits Kontakte hat, auf die er zurückgreifen kann, für den spielt das wohl kaum eine Rolle.