Vor dem Start in die berufliche Selbstständigkeit steht die Anmeldung beim Finanzamt.
Diese ist unbedingt wichtig, denn ein erzieltes Einkommen muss nun einmal versteuert werden.
Wer bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro pro Monat wirtschaftet, der muss die Anmeldung nicht vornehmen. Aber wer als Freiberufler tätig sein will, der wird sich wohl kaum an diese niedrige Grenze halten wollen.
Das zuständige Finanzamt schickt auf Anfrage gern ein entsprechendes Formular zur Anmeldung zu, es kann aber auch im Internet heruntergeladen werden.
Es werden darin aber auch Fragen gestellt, die man als Freiberufler nicht beantworten muss, denn das Formular ist nicht exakt auf Freiberufler zugeschnitten.
Das Finanzamt will aber zum Beispiel wissen, wie hoch der geschätzte Gewinn sein wird. Dafür müssen Einnahmen gegen Ausgaben gerechnet werden.
Relevant ist das Jahr der Gründung ebenso, wie das folgende Jahr. Die Schätzung sollte realistisch vorgenommen werden, denn anhand dieser Daten werden die Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer berechnet.
Wichtig sind zudem weitere Einnahmen, die aus Vermietung oder einem bestehenden Arbeitsverhältnis stammen können. Es muss des Weiteren angegeben werden, ob Mitarbeiter eingestellt werden sollen oder ob die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommen soll.
Soll eine Personengesellschaft gegründet werden oder will man als Freiberufler einer bestehenden Personengesellschaft beitreten?
Wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt?
Sind alle Formulare ausgefüllt, werden sie an das zuständige Finanzamt übermittelt und dieses legt die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer fest.
Mit der Anmeldung beim Finanzamt darf nicht zu lange gewartet werden, maximal sind drei Monate nach Beginn der freiberuflichen Tätigkeit erlaubt.
Die Steuern werden dem Freiberufler dann rückwirkend eingezogen, ansonsten sind sie im Voraus zu zahlen.
