Rürup-Rente auch für Freiberufler

Für einen Freiberufler kann der Abschluss einer Rürup-Rente durchaus lohnend sein, vorausgesetzt, es werden vor Vertragsunterzeichnung einige Dinge bedacht.


Das betrifft zum Beispiel die beiden Varianten der Rürup-Rente, einmal die klassische Rentenversicherung und dann die fondsgebundene Versicherung.
Hier muss jeder Freiberufler wissen, wie risikofreudig er ist, denn für jemanden, der ein gewisses Risiko einzugehen bereit ist, ist die fondsgebundene Versicherung die bessere Wahl.

Rürup-Rente für Freiberufler

Hier sind höhere Renditen möglich, als bei der klassischen Rentenversicherung, die dafür aber wiederum auf Sicherheit und auf eine garantierte Verzinsung setzt. Bei der fondsgebundenen Versicherung kann nicht garantiert werden, dass ein bestimmter Betrag am Ende auch an den Versicherten ausgezahlt wird.
Der Grund dafür liegt einfach darin, dass niemand wissen kann, wie sich ein Fonds entwickelt.
Natürlich sind auch immer Kursschwankungen und damit Verluste möglich.

Wichtig ist, dass der so genannte Rentenfaktor bei Vertragsunterzeichnung festgelegt wird.
Anhand dieses Faktors wird die Höhe der Rente berechnet, was bedeutet, dass der Faktor möglichst hoch sein sollte.

Je höher er ist, desto höher fällt die spätere Rente aus. Weil aber bei einer fondsgebundenen Versicherung die Festlegung des Rentenfaktors nicht möglich ist, gibt es dabei einen zusätzlichen Unsicherheitsfaktor für den Versicherten.
Daher gilt, wer die private Altersvorsorge lieber sicher gestalten möchte, der sollte auf die klassischen Produkte ausweichen.

Diese Form der Rürup-Rente wird von Versicherungsunternehmen und von Banken angeboten

Insolvenzantrag durch Krankenkasse und Finanzamt

Als Gläubiger für einen Freiberufler kommen in erster Linie die Krankenkasse oder das Finanzamt in Frage, sie halten sich erfahrungsgemäß deutlich weniger mit der Eröffnung eines solchen Verfahrens zurück.

Sie stellen einen Gläubigerantrag, der das Verfahren eröffnet.
Darin müssen sie ihre Forderungen sowie den Grund für die Verfahrenseröffnung glaubhaft machen. Das Verfahren beginnt dann mit der Zustellung des Antrags an den Schuldner.

Wichtig ist hier, auf die Fristen zu achten, die im Antrag angegeben sind, damit der Schuldner seine Handlungsfreiheit nutzen kann.
Insolvenzantrag des Freiberuflers

Er hat verschiedene Möglichkeiten, auf den Antrag zu reagieren

So kann er die Forderungen begleichen und beseitigt damit den Grund für das Verfahren. Er kann auch eine begründete Einwendung einreichen. Werden entsprechende Verhandlungen geführt, kann es sein, dass der Insolvenzantrag durch den Gläubiger zurückgenommen wird. Der Eröffnungsantrag kann auch abgewiesen werden, weil die Insolvenzmasse zu gering wäre, um die Kosten für das Verfahren zu decken.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Gläubiger keinen Vorschuss auf die Kosten leistet und kaum Sach- oder Barvermögen beim Schuldner vorhanden ist.

Antrag auf Restschuldbefreiung oder Stundung stellen

Der Schuldner kann überdies einen Antrag auf Restschuldbefreiung oder auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. Wurde ein Regelinsolvenzverfahren eingeleitet, so ist das Einreichen eines Insolvenzplanes oder der Antrag auf Freigabe des Geschäftsbetriebes möglich.

Der Freiberufler-Stundensatz

Freiberufler müssen ihren Stundensatz selbst kalkulieren.

Sie bekommen eben kein Gehalt gezahlt, bei dem die Beträge fest sind und in jedem Monat gleich viel Geld zur Verfügung steht.

Daher muss der Gewinn ausreichend hoch sein, damit in einem Monat auch einmal etwas übrig bleibt, für eventuelle Mehrausgaben oder zur Überbrückung der Zeiten, in denen die Honorare nicht wie gewünscht fließen.

Der Stundensatz muss daher aus mehreren Bestandteilen entstehen.
Auf der einen Seite sind da die Ausgaben. Sie setzen sich aus den betrieblichen sowie aus den privaten Ausgaben zusammen. Versicherungen, Mieten, Lebensunterhalt, Materialkosten – alle diese Kosten sowie noch einige weitere müssen bedacht werden.

Diese Kosten müssen mindestens wieder erwirtschaftet werden. Damit am Ende etwas übrig bleibt, muss der Gewinn eingeplant werden.

Wie hoch dieser ausfallen soll, liegt zum einen im persönlichen Ermessen, zum anderen im Spielraum, der nach Ausrechnen der Ausgaben noch möglich ist, um auf einen realistischen Stundensatz zu kommen. Schließlich sollen die Kunden diesen Stundensatz auch bezahlen.

Stundensatz nie zu niedrig ansetzen

Freiberufler sollten daran denken, dass sie ihren Stundensatz nicht zu niedrig ansetzen. Wer davon ausgeht, dann mehr Aufträge zu bekommen, kann zwar Glück haben, wird aber sicherlich kaum mit anspruchsvollen Aufträgen belohnt.

Die Auftraggeber gehen bei sehr niedrigen Preisen häufig von einer schlechten bis mittleren Qualität aus. Wer seinen Stundensatz hingegen zu hoch ansetzt, kann damit rechnen, dass die Kunden nicht bereit sind, diesen zu zahlen und sich der Konkurrenz zuwenden.

Ein Mittelmaß muss daher gefunden werden, ein realistischer Stundensatz also, den die Kunden auch bereit sind, zu zahlen.

Insolvenz des Freiberuflers

Für einen Freiberufler kann eine Insolvenz ebenso in Frage kommen, wie für einen Unternehmer.

Wenn die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen auf Dauer übersteigen und Verbindlichkeiten nicht mehr nachgekommen werden kann, ist eine Insolvenz leicht möglich.
Hierin kann nicht nur ein Problem gesehen werden, sondern auch eine Chance, sich finanziell aus der Schieflage zu befreien.

Denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit deren Hilfe zum einen die Insolvenz abgewendet werden kann und mit denen zum anderen eine weitere freiberufliche Arbeit möglich ist.
Auch wenn gemeinhin immer wieder angenommen wird, dass eine Insolvenz bedeute, dass jeder Gewinn des Freiberuflers abgeführt werden müsse, ist dem nicht so.

Denn ein Insolvenzplan kann aufgestellt werden. Er wird am besten bereits mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Gericht eingereicht. Ein Insolvenzverwalter wird zwar dennoch eingesetzt, allerdings überwacht er nur noch die Einhaltung der vereinbarten Zahlungen. Denn diese werden festgesetzt und zu regelmäßigen Terminen an den Gläubiger entrichtet. Damit kann das eigene Geschäft weitergeführt werden.
Ob die Zahlungen fest sind oder anhand des Einkommens prozentual berechnet werden, wird in der Gläubigerversammlung festgelegt.

Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensperiode

Möglich ist überdies die Restschuldbefreiung. Diese wird durch das abgeschlossene Verfahren und die Erbringung einer Wohlverhaltensperiode erlangt.
Dies dauert zusammen allerdings teilweise sechs oder sieben Jahre, während der Zeit kann das Geschäft nur eingeschränkt geführt werden. Für viele Freiberufler ist das zu lange und sie geben ihre Tätigkeit gänzlich auf.

Daher ist die Freigabe des Geschäftsbetriebs eine Möglichkeit, weiter gewinnbringend zu wirtschaften und dennoch die Gläubiger zu bedienen.

Das Konto für den Freiberufler

Sie haben sich mit Ihrem Unternehmen selbstständig gemacht?

Dann sind Sie sicherlich schon bei der Anmeldung bei Finanzamt auf den Punkt der Kontoangaben gestoßen.
Die Ämter möchten ihre Steuern schließlich nicht in bar bekommen, sondern der gesamte Zahlungsverkehr geschieht bargeldlos.

Konto für den Freiberufler

Ratsam ist es daher für Sie, sich ein eigenes Konto als Freiberufler einzurichten, auf das sämtliche Zahlungen gehen und von dem die Abbuchungen getätigt werden können.
Bei der Einrichtung des Kontos achten Sie bestimmt auch darauf, wie hoch die monatlichen Gebühren sind.

Für Freiberufler ist die Auswahl an Banken, die ein kostenloses Girokonto anbieten, sehr gering, doch es gibt auch diese Nadeln im Heuhaufen.

Nun kommt es aber darüber hinaus auf weitere Punkte an, die in Bezug auf die Konditionen geklärt sein müssen. Ein solcher Punkt betrifft den Kontokorrentkredit, der bei Arbeitnehmern besser unter der Bezeichnung Dispositionskredit bekannt ist.

Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, das Konto um einen bestimmten Betrag überziehen zu dürfen.

Ehe der monatliche Geldeingang nicht geklärt ist, bietet Ihnen die Bank diese Form des Kredits vielleicht gar nicht an, aber spätestens, wenn Sie über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, ist der Kontokorrentkredit in der Regel kein Problem mehr.

Sollten sich Ihre Einnahmen einmal rückläufig entwickeln, so kann es sinnvoll sein, zumindest die Möglichkeit des Kontokorrents zu haben.
Der Betrag, um den das Konto des Freiberuflers dabei überzogen werden darf, kann frei vereinbart werden und bewegt sich meist ab 1000 Euro abwärts.
Die Höhe ist natürlich auch von den üblichen Einnahmen abhängig. Sie können damit also das Konto in jedem Monat überziehen, der Ausgleich wird mit dem nächsten Geldeingang wieder geschaffen. Allerdings gibt es diesen Vorzug natürlich nicht umsonst, teilweise fallen recht hohe Zinsen dafür an.

Einige Banken berechnen bis zu 18 Prozent Zinsen für die Inanspruchnahme eines solchen Kredits.
Da kann es teilweise als Freiberufler lohnender sein, einen Ratenkredit aufzunehmen und damit den Kontokorrentkredit wieder abzulösen, wenn absehbar ist, dass dieser in den nächsten Monaten nicht mehr benötigt wird

Der Mikrokredit als Finanzierungsmöglichkeit

Wenn Sie als Freiberufler gerade Ihre berufliche Existenz gestartet haben, so ist es sicherlich nicht leicht, allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Auch wenn Sie über erste Honorare verfügen können, so sind die laufenden Kosten doch nicht außer Acht zu lassen.

Hinzu kommen eventuell nötigen Anschaffungen für die Büroeinrichtung oder den laufenden Betrieb Ihres kleinen Unternehmens.

Auch Versicherungen werden abgeschlossen und die Prämien dafür eingezogen.

Ein Mikrokredit kann hier die Lösung sein.

Er bietet die Möglichkeit, sich kurzfristig Kapital zu günstigen Konditionen zu verschaffen.
Dabei wird eher weniger nach Sicherheiten gefragt, die bankenüblichen Nachfragen nach solchen Sicherheiten werden nicht angewendet. Sie können einen Mikrokredit bei einem Mikrofinanzierungsinstitut, bei der KfW oder bei der EU beantragen. Welche Stelle für Sie in Frage kommt, kann Ihnen sicherlich auch der Berater Ihrer Hausbank mitteilen. Die einzelnen Anlaufstellen unterscheiden sich zum Beispiel in der Höhe des möglichen Kredites.

Die Konditionen für einen Mikrokredit orientieren sich an Ihren Möglichkeiten und sind daher für Sie besonders geeignet. So kann eine relativ lange Laufzeit gewählt werden, die bis zu drei Jahre dauern kann. Sondertilgungen sind in der Regel immer möglich, sollten aber bereits im Vertrag vereinbart worden sein.

Nur die Zinsen liegen üblicherweise deutlich höher, als das bei einem gewerblichen Kredit der Fall ist.

Das liegt unter anderem daran, dass sich die kreditgebende Bank doch auf irgendeine Art und Weise gegen einen Zahlungsausfall absichern muss.
So kann es auch sein, dass erst einmal nur ein Teilbetrag des Kredites ausgezahlt wird und wenn ersichtlich ist, dass die Tilgung reibungslos läuft, wird der Rest ausgezahlt oder der Kredit aufgestockt.

Honorar für Übersetzer

Bis zum Jahr 2002 war es für einen Übersetzer schwer, an dem Verkaufserlös eines belletristischen Werkes oder eines Sachbuches beteiligt zu werden.

Er bekam sein garantiertes Honorar, das aber angemessen sein musste.

Nun hat der Bundesgerichtshof aber entschieden, dass es hier eine Änderung geben sollte und diese Regelung gilt für die genannten Werke ab einer Auflage von 5000 Exemplaren.

Der Freiberufler bekommt nun also sein garantiertes Übersetzer-Honorar für die Leistung, also für die Übertragung des Buches von einer Sprache in eine andere. Darüber hinaus kann er an dem Erlös der Bücher beteiligt werden, wenn deren Auflage 5000 Stück überschreitet.

Hier gibt es zwar die Möglichkeit, die Beteiligung frei zu vereinbaren, allerdings orientiert man sich dabei an den üblichen Werten von 0,8 Prozent für eine Hardcover-Ausgabe und 0,4 Prozent für eine Taschenbuchausgabe eines Buches. Als Grundlage dient dabei der Nettoladenverkaufspreis. Der Prozentsatz kann sich verringern oder erhöhen, wenn ein Seitenhonorar an den Übersetzer gezahlt wird, das so nicht üblich ist, also höher oder niedriger angelegt ist, als normalerweise in der Branche vereinbart wird.

Der Übersetzer kann darüber hinaus bis zu ein Fünftel der Beteiligung, die ein Autor an den Erlösen des Werkes durch die Einräumung von Rechten an Dritte seitens des Verlags erhält, beanspruchen.
Auch hier gilt, dass diese Beteiligung angemessen sein muss, daher wird sie auch auf ein Fünftel begrenzt, denn immerhin hat der Autor hier den weitaus größeren Anteil geleistet.

Altersvorsorge für Freiberufler

Noch bis Ende des Jahres 2010 konnten die Beiträge für die Rürup-Rente mit bis zu 14.000 Euro pro Person, bei Verheirateten bis zu 28.000 Euro, abgesetzt werden.

Mit jedem Jahr steigen dann die Beträge, die als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden können, bis im Jahr 2025 die endgültige Stufe erreicht ist.

Die Rürup-Rente lohnt sich aber nicht für jeden Freiberufler, sondern eher für diejenigen, die nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Vor allem für Freiberufler gilt, dass sie ihr Einkommen mindern können, wenn sie einen Rürup-Rentenvertrag abschließen – so muss weniger versteuert werden.

Die Rürup-Rente sieht vor, dass eine monatliche Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, davor ist das nicht möglich. In der Zeit des Ansparens lassen sich hohe Beträge an Steuern sparen, wer gut verdient, bekommt vom Finanzamt praktisch die Hälfte der Prämien finanziert.

Einen Nachteil hat die Sache aber auch, denn wer vor der Auszahlungsphase verstirbt, kann seinen Erben nichts hinterlassen.
Das eingezahlte Kapital geht nicht in die Erbmasse über, sondern davon profitiert die Versicherungsgesellschaft.

Eine mögliche Hinterbliebenenrente kann zwar vereinbart werden, diese kostet aber natürlich zusätzliche Prämien. Die Rente muss später versteuert werden, wie hoch der Steueranteil ist, steht noch nicht fest. Er richtet sich danach, wann die Rente ausgezahlt wird, erst ab dem Jahr 2040 wird der komplette Betrag erfasst. Im Jahr 2015 zum Beispiel sind es nur 70 Prozent und diese werden dann Jahr für Jahr gesteigert.

Wer nach 2011 einen Vertrag abschließt, der muss darauf achten, dass die Police durch das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert wurde, nur dann lassen sich Steuern sparen.

Zinsen bei der Lebensversicherung

Zinssenkung

Es wird erwartet, dass im Jahr 2012 die garantierte Verzinsung von Lebensversicherungen sinkt.
Das gilt aber erst einmal nur für Neuverträge, die aber dem 01. Januar 2012 geschlossen werden.
Als Grund dafür wird angegeben, dass die Rendite von Staatsanleihen deutlich gesunken sei. Dazu muss man wissen, dass diese Renditen als wichtige Stützen für die Lebensversicherer dienen.

Dem Finanzministerium wird alljährlich seitens des DAV (ein Zusammenschluss von Versicherungs- und Finanzmathematikern) ein Garantiezins empfohlen.
Das Ministerium ist dann dafür zuständig, diesen empfohlenen Zins festzulegen. Bislang beläuft sich der garantierte Zins auf 2,25 %, es wird allerdings darüber nachgedacht, die Senkung schon eher vorzunehmen.

Das würde bedeuten, dass der Garantiezins schon zum 01. Juli 2011 auf nur 1,75 % sinken könnte.
Das hat zur Folge, dass sich die Lebensversicherungen für Freiberufler schlechter verkaufen lassen – logisch, denn sie bringen schließlich eine deutlich geringere Rendite.

Die Senkung der Zinsen hat natürlich auch einen Grund:
Wenn die Versicherer keine höheren Zinsen garantieren dürfen, so können sie in Phasen niedriger Zinslage auch nicht in Schieflage geraten und den Kapitalmärkten schaden.

Sinken die Zinsen auf den Kapitalmärkten, so können die Versicherer einen geringeren Gewinn machen.
Die Senkung des Garantiezinses würde aber nur Neuverträge betreffen, die ab dem jeweiligen Stichtag geschlossen wurden.

Versteckte Kontogebühren

Teure Bankgebühren trauen sich die meisten Banken nicht mehr zu erheben, aber ganz kostenlos ist solch ein Girokonto, dann oft doch nicht.

Kostenfreies Girokonto für den Freiberufler
Die entscheidenden Punkte finden sich meist im Kleingedruckten, so kann es passieren, dass kostenlos ziemlich teuer ist. Wirklich kostenlos ist ein Konto des Freiberuflers nur, wenn es tatsächlich keinerlei Gebühren verschlingt.

Das gilt auch für die EC-Karte, die nichts kosten darf.

Nun bietet das allerdings nicht einmal ein Drittel aller Banken, die angeblich ein kostenloses Girokonto offerieren.

Häufig gilt als Auflage für das Girokonto, dass mit der Eröffnung auch ein Sparplan verlangt wird oder dass Genossenschaftsanteile gekauft werden müssen. Auch der regelmäßige Geldeingang ist teilweise verpflichtend. Kostenlos sind daher die wenigsten Kosten, sie verzichten nur auf die Erhebung einer monatlichen Grundgebühr.
Pro Jahr sollten nicht mehr als 40 Euro für das Konto anfallen, wenn es bei einer Direktbank geführt wird. Für ein Konto bei einer Filialbank sollten es nicht mehr als 80 Euro sein.

Teilweise gibt es zum Konto gratis eine Kreditkarte dazu, so bei der Norisbank oder der ING-Diba. Online Konten sind generell zu empfehlen, denn die Direktbanken sind in den meisten Fällen günstiger. Wer aber einen festen Ansprechpartner braucht, ist bei einer Filialbank besser aufgehoben.

Zinsen gibt es auf die Girokonten kaum, mit nur rund einem Prozent wird das Guthaben in der Regel verzinst – wenn überhaupt. Höhere Angebote gibt es häufig für größere Geldsummen.

Richtig teuer wird das Girokonto aber vor allem dann, wenn es überzogen wurde. Durchschnittlich fallen hier elf Prozent Sollzinsen an, wobei die Höhe der Sollzinsen von den meisten Banken im letzten Jahr sogar gesenkt wurde.