Freiberufler und Selbstständige, die gezwungen waren, sich ihre Lebensversicherung auszahlen zu lassen, können jetzt damit rechnen, Tausende Euro nachgezahlt zu bekommen.
Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes, mit dem einige Klauseln der Allgemeinen Versicherungsbedingungen als unwirksam eingestuft wurden.
Rückkaufswert von Lebensversicherungen
Bislang wurden die Abschlussgebühren mit den ersten Beiträgen, die der Versicherungsnehmer an die Assekuranz zahlte, verrechnet.
Dies ist aber unzulässig, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof, denn die Versicherungsnehmer würden über die Maßen benachteiligt. Wer seine Lebensversicherung kündigt, konnte demnach nur noch mit einem Rückkaufswert rechnen, der einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge betrug.
Laut Urteil der zuständigen Richter dürfte ein Vertrag aber nicht derart gestaltet werden, dass nur ein geringer oder gar kein Rückkaufswert vorhanden sei.
Gültigkeit des Urteils
Das besagte Urteil betrifft zum einen die Policen, die zwischen 2002 und 2007 zustande kamen. Auch die Neuabschlüsse nach 2008 wurden berücksichtigt, sofern sie die gleichen, nun unzulässigen, Klauseln enthielten.
Zunächst betrifft das Urteil nur diejenigen, die beim Deutschen Ring versichert sind oder waren.
Doch auch die anderen großen Anbieter nutzen ähnliche Klauseln und bei entsprechenden Streitigkeiten werden die Richter wohl wieder ähnlich entscheiden.
Das Urteil gilt sowohl für Kapitallebensversicherungen als auch für Rentenversicherungen.
Allerdings sind die Ansprüche von Versicherten, die vor dem 1. Januar 2009 kündigten, verjährt.






