Für kreative Studenten, die erfolgreiche Freiberufler werden wollen

Ob als Journalist, als Grafikdesigner, Künstler oder Fotograf:
Fast jeder Freiberufler hat schon während seines Studiums als Selbstständiger gearbeitet. Was liegt da näher als sich nach dem Studium durchzustarten und offiziell Freiberufler zu werden?

EBook - Student als Existenzgründer

Vor allem, weil die freiberufliche Tätigkeit ihren Reiz hat:
Man kann sein eigenes Ding machen – anstatt in irgendeiner Firma zu versauern.  Nur sollte man auch sehen, dass man davon leben kann. Denn viele Freiberufler-Jobs sind schlecht bezahlt. Wie werde ich also nach meinem Studium ein erfolgreicher Freiberufler?

Antworten zu solchen Fragen findet man in einem neuen E-Book, das jetzt erschienen ist: „Studenten als Existenzgründer“ heißt das E-Book, dass kostenlos auf dem Ratgeberportal für Existenzgründer und Jungunternehmer erschienen ist.

„Kreative ticken einfach anders!“

In dem E-Book kommen Gründerberater und erfolgreiche Jungunternehmer zu Wort.

Über kreative Gründer berichtet zum Beispiel Claudia Haßfurther, Beraterin an der Muthesius Kunsthochschule: „Kreative ticken einfach anders“, sagt sie. „Es sind tendenziell keine Unternehmensgründer, die nach einem festen Plan ein Unternehmen aufbauen.“ Ein ernsthaften Businessplan machen also die wenigsten – obwohl genau der gar nicht so schlecht wäre.

Gerade Kreative sollten sich nicht von der Verwaltungsarbeit erschlagen lassen, sagt Claudia Haßfurther. „Man muss sich seine kreativen Freiräume schützen!“

Für angehendende Freiberufler ist unter anderem das Interview mit Daniel Straub interessant. Der Kieler Designer hat ein schwimmendes Wohnmobil entwickelt. Eine verrückte Idee – die sich durchgesetzt hat. „Ich habe die Idee vier bis fünf Jahre mit mir herumgeschleppt“, sagt Daniel Straub.

Der Designer hatte vorher seine Abschlussarbeit dafür genutzt, seine Geschäftsidee zu prüfen und weiterzuentwickeln. Während er die Arbeit schrieb, knüpfte er bereits erste Kontakte zu Kooperationspartnern aus der Industrie.

Bei der Existenzgründung alles richtig machen

Schon bei der Existenzgründung eines Unternehmens kommt es darauf an, dass Kontakte zu anderen Freiberuflern vorhanden sind.
Das Motto „Synergien nutzen“ kommt schließlich nicht von ungefähr.

Die Gründung des eigenen Unternehmens, beziehungsweise die Anmeldung der Freiberuflichkeit ist es nicht allein, was den Erfolg ausmacht, so viel ist klar.
Das wirtschaftliche Denken gehört ebenso dazu, wie jede Menge Kreativität.

Gerade am Anfang der freiberuflichen Tätigkeit muss darauf geachtet werden, wo Einsparmöglichkeiten vorhanden sind. Das beginnt bereits bei der Anmeldung des Geschäftskontos – ein kostenloses Girokonto oder nicht?

Rechtzeitig an die Finanzierung denken

Müssen Sie einen Antrag auf Kredit bei einer Bank stellen oder wollen von einem Förderkredit der KfW profitieren, so lassen Sie die entsprechenden Verträge rechtzeitig von fachkundiger Seite prüfen. Entscheidende Fehler können so vermieden werden.

Vereinbaren Sie die Höhe des Honorars für eine Beratung aber immer zu Beginn, denn so erleben Sie keine unliebsamen Überraschungen. In punkto Geld gilt ohnehin, dass Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig über alles informieren sollten.

Denn für viele Anträge kann es ansonsten zu spät sein und es ist extrem ärgerlich, wenn Sie Gelder nicht bekommen, weil Sie Fristen versäumt haben. Kosten sind nicht zu vermeiden, sie sind für die Gründung sogar notwendig. Als Freiberufler müssen Sie in Vorleistung gehen und zum Beispiel Büroräume anmieten. Kosten sind also notwendig, es muss nur ein guter Weg gefunden werden zwischen der Vermeidung von Kosten und der sinnvollen Geldausgabe.

Für Verträge ist wichtig, dass diese immer schriftlich geschlossen werden.
Auch, wenn Sie zum Beispiel einen Kunden noch aus Ihrer Zeit als Angestellter kennen, sollten Sie bei einem Auftrag, den er Ihnen nun als Freiberufler erteilt, darauf bestehen, dass der Vertrag schriftlich geschlossen wird. Bekommen Sie einen Vertrag vorgelegt, etwa, weil Sie mit einem anderen Freiberufler kooperieren wollen, so lesen Sie den Vertrag genau durch, ehe Sie ihn unterzeichnen.

Apropos Verträge:

Wenn Sie sich gleich zu Beginn der Tätigkeit als Freiberufler für eine Versicherung entscheiden, wie etwa die Berufshaftpflichtversicherung, so achten Sie darauf, dass die angegebene Deckungssumme ausreichend ist. Ansonsten nützt die beste Versicherung nichts und Sie sind am Ende trotzdem pleite.  Jeder Freiberufler sollte zwingend ein Berufsunfähigkeits-Versicherung besitzen – dies gilt auch für junge Existenzgründer.

Nutzen Sie für Ihren Erfolg unbedingt Netzwerke

Wichtig sind zudem die Netzwerke, die ein Freiberufler im besten Fall schon haben sollte, an denen er aber ansonsten arbeiten kann.

Denn diese Netzwerke bringen ihn beruflich voran, bringen neue Kunden und Kontakte, die sich aus der einfachen Tätigkeit als Freiberufler nicht ergeben hätten.

Denn schließlich kennt immer irgendwer irgendwen, der wieder jemanden kennt, der einen Auftrag zu vergeben hat.

Wie hätten Sie denjenigen ohne Netzwerk finden können?

Definition Freiberufler

Der Begriff des Freiberuflers wird oft sehr ungenau verwendet, dabei gibt es eine genaue Definition für die freien Berufe. Beim Definieren selbst hilft eine kleine Checkliste, die die wichtigsten Merkmale der freien Berufe beinhaltet:

- Der Beruf erfordert eine hohe berufliche Ausbildung oder eine besondere schöpferische Begabung.
- Die Tätigkeit wird unabhängig und eigenverantwortlich selbstständig ausgeübt.
- Es wird kein Handel oder eine Massenproduktion betrieben.
- Die eigene Arbeitsleistung steht im Vordergrund.
- Der Beruf wird als Katalogberuf im Einkommenssteuergesetz geführt.

Freiberufler werden entweder in die Katalogberufe oder in die katalogähnlichen Berufe eingruppiert.

Wenn ein gewerblicher Anteil bei der Arbeit vorhanden ist oder die Arbeit nicht komplett durch eine eigene geistige Leistung ausgeübt werden kann, so neigen die Finanzämter zur gewerblichen Einstufung.

Diese wiederum bringt mit sich, dass der Betreffende sich beim Gewerbeamt anmelden muss und auch zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet ist. Ansonsten reicht die Anmeldung beim Finanzamt aus. Hier wird eine Steuernummer vergeben und es wird festgelegt, ob der Betreffende zur Zahlung von Einkommenssteuer im Voraus verpflichtet ist. In der Regel muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Der Kleinunternehmer

Wer sich als Kleinunternehmer registrieren lässt, das heißt, wer im ersten Jahr bis zu 17.500 Euro verdient und im Jahr darauf nicht mehr als 50.000 Euro, muss keine Umsatzsteuer zahlen und kann von der einfachen Gewinnermittlung Gebrauch machen.

Freiberufler  ermitteln den Gewinn über Einnahmen-Überschussrechnung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist ausreichend, eine Bilanzierung ist nicht zwingend.
Angehörige der freien Berufe müssen sich weder in das Handelsregister eintragen lassen, noch sind sie dazu verpflichtet, in der IHK Mitglied zu werden. Sie profitieren von deutlich einfacheren Vorschriften bzgl. der Buchführung und des Rechts.

Freiberufler oder Gewerbetreibender?


Um sich als Freiberufler oder Gewerbetreibender einstufen zu lassen, muss erst einmal die ausgeübte Tätigkeit unter die Lupe genommen werden.

Wer einem so genannten Katalogberuf angehört, dürfte kaum Probleme mit der Einstufung bekommen.

So sind Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen oder Apotheker zweifelsohne Freiberufler.
Auch Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zählen dazu.

Die dritte Gruppe bilden die freien Kulturberufe. Wer kreativ selbstständig tätig ist, ist ein Freiberufler. Auch die technischen oder wissenschaftlichen Berufe stellen Freiberufler.

Ist die Tätigkeit jedoch nicht zweifelsfrei den Katalogberufen oder den katalogähnlichen Berufen zuzuordnen, so ergeben sich einige Schwierigkeiten. Im Zweifelsfall erfolgt dann die Einstufung als Gewerbetreibender.

Freiberufler oder Gewerbetreibender

Bei beiden Arten steht das Ziel, durch die Tätigkeit den Lebensunterhalt zu sichern und einen gewissen Gewinn zu erzielen, im Vordergrund. Doch bei der gewerblichen Tätigkeit wird weniger auf eigenes Wissen oder geistige Schöpferkraft zurückgegriffen.
Das Gewerbe kann in allen Bereichen ausgeübt werden, also auch im Handel oder im Handwerk. Es muss lediglich beim zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde angemeldet werden. Die Freiberuflichkeit hingegen wird gegenüber dem Finanzamt angezeigt und es fallen auch keine Gewerbesteuern an.

Lediglich die Einkommenssteuervorauszahlungen sind abzuleisten. Diese sind darüber hinaus aber noch abhängig von der Höhe des Gewinns der pro Geschäftsjahr erzielt wird. Bei einem zu geringen Gewinn werden gar keine Steuern erhoben und die Abrechnung erfolgt am Ende des Jahres mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Hier ergeben sich eventuell Nach- oder Rückzahlungen.

Der Gewerbetreibende ist übrigens auch dazu verpflichtet, sich an die Vorgaben zur doppelten Buchführung zu halten, er muss eine Bilanz erstellen und darf die Abrechnung nicht über die einfache Gewinnermittlung im Zuge der Steuererklärung machen.

Freiberuflichkeit auf dem Vormarsch

Die Freiberuflichkeit ist stetig auf dem Vormarsch. Angesichts sinkender Stellenangebote für viele, die einen Freiberuf auch ausüben könnten, ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Menschen versuchen, sich beruflich auf die eigenen Beine zu stellen.

Die Freiberuflichkeit scheint verlockend, kein Chef, keine festen Arbeitszeiten, die Möglichkeit, sich die Aufträge selbst auszusuchen …

Doch dem ist nicht immer so und schon gar nicht zu Beginn der Freiberuflichkeit.
Da gilt es, sich den wenigen Kunden intensiv zu widmen, die vielleicht von einer früheren Tätigkeit mitgenommen werden konnten.
Auch darf nicht vergessen werden, dass der Freiberufler stets für sich selbst verantwortlich ist. Was ist, wenn er krank ist?
Da gibt es keine Lohnfortzahlung. Auch der Urlaub muss finanziell „herausgearbeitet“ werden. Und doch sprechen so viele Gründe für die Freiberuflichkeit, dass sie ein wichtiger Wachstumsmotor der Wirtschaft geworden ist.

Viele Freiberufler empfinden ihre Tätigkeit als sehr befriedigend und haben das Gefühl, dass sie sich persönlich besser entwickeln können. Auch ist es leichter, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, zumal die elektronischen Medien geradezu dazu einladen, von zu Hause aus zu arbeiten.

Die Freiberuflichkeit bietet zudem einen Ausweg, wenn sich nach dem Studium kein Job bietet oder so viele Bewerbungen schon erfolglos blieben. Der Karriereweg ist auch dann nicht sicher, wenn das Studium gut oder sehr gut absolviert wurde.

Gerade in den Medienberufen ist die Nachfrage nach guten Arbeitskräften deutlich geringer, als die Anzahl der Bewerber.
Freiberufler hingegen bringen auch für ihre Auftraggeber einige Vorteile und sind so für sie die bessere Wahl.

Ist mein Job eine freiberufliche Tätigkeit?

Vor dem Beginn der selbstständigen Tätigkeit muss geklärt werden, ob es sich um eine freiberufliche Arbeit handelt oder nicht.

Diese Frage wird vom Finanzamt geklärt, denn die Besteuerung spielt bei der Beantwortung eine große Rolle.
Mit den klassischen Berufen gibt es kein Problem bei der Zuordnung.

Es handelt sich dabei zum Beispiel um Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte.

Doch im Zuge der Verbreitung der Neuen Medien sind viele Berufe entstanden, die eine Zuordnung erschweren.

Der Gesetzgeber definiert die freiberufliche Tätigkeit als eigenverantwortliche, persönliche und schöpferische Tätigkeit.
Es werden Dienstleistungen höherer Art erbracht, womit das Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit zufrieden gestellt werden soll.
Die Grundlage bildet eine berufliche Qualifikation oder eine kreative und schöpferische Begabung.

Das Einkommenssteuergesetz unterscheidet zwischen den Katalogberufen, das sind solche, die im Gesetz gelistet sind, und den Tätigkeitsberufen.

Zu diesen zählen künstlerische, wissenschaftliche, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten. Dazwischen liegen die den Katalogberufen ähnlichen Berufe.

Wenn vom Finanzamt die Einstufung als Freiberufler vorgenommen wurde, gilt das aber nur auf der Grundlage der bei der Anmeldung beim Finanzamt angegebenen Tätigkeiten.
Wer sein Angebot erweitert, kann seinen Status als Freier durchaus wieder verlieren und muss ein Gewerbe anmelden.

Ein Beispiel dafür ist der Texter. Er schafft auf Grundlage eigenen Wissens und diverser Recherchen einen Text. Er ist ein Freiberufler.

Reicht ihm sein Einkommen nun aber nicht aus und er bietet einen Schreibservice an – tippt beispielsweise Manuskripte ab – so ist das keine eigene geistige Arbeit mehr und er verliert seinen Status.
Er muss ein Gewerbe anmelden, mit allem was dazu gehört: Zahlen der Gewerbesteuer und die Anwendung der doppelten Buchführung.

Möglich ist es aber auch, zugleich Freiberufler und Gewerbetreibender zu sein.
Dann müssen beide Berufe klar voneinander getrennt werden, zum Beispiel durch eine getrennte Ermittlung der Gewinne und eine getrennte Buchführung. Kann keine eindeutige Trennung vorgenommen werden, so gilt die Tätigkeit als gewerblich.

Bin ich als Freiberufler geeignet?

als Freiberufler geeignet

Viele malen sich aus, wie toll das Leben als Freiberufler wäre:
Kein Chef, der einem sagt, was wann gemacht werden muss, keine festen Arbeitszeiten und das Gehalt ist theoretisch nach oben offen.

Doch so rosig ist es nicht. Denn auch wenn kein direkter Vorgesetzter vorhanden ist, so sind doch die Belange der Auftraggeber wichtig.

Die Arbeitszeiten regeln sich von selbst, denn die Aufträge müssen erledigt werden, egal, ob es später am Abend wird oder auch am Wochenende gearbeitet werden muss.

Das Honorar kann nur für die erledigte Arbeiten eingenommen werden. Das bedeutet, fällt der Freiberufler aufgrund Krankheit oder Urlaub aus, wird auch kein Geld eingenommen.

Das muss bei der Kalkulation des Honorars berücksichtigt werden. Und immerhin ist das letztendliche Einkommen von Aufträgen abhängig, es gibt kein monatliches Grundhonorar, mit dem sicher zu rechnen ist.
Jeder, der den Schritt in die Freiberuflichkeit wagen will, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Denn der Leistungsdruck ist auch unter den Freien groß.

Zur eigentlichen Arbeit kommen schließlich die verwalterischen Tätigkeiten, die nicht jedermanns Sache sind und die vielleicht auch erst erlernt werden müssen.
Wichtig sind immer Erfahrungen und eventuell sogar bestehende Kontakte, die für die freiberufliche Tätigkeit genutzt werden können.

Es gibt sicher auch die Chance, als Freier Erfolg zu haben, wenn die Arbeit gleich nach der Ausbildung aufgenommen wird. Allerdings stehen die Zeichen eher auf Erfolg, wenn die Branche bekannt ist, wenn auch Probleme bereits gemeistert wurden und der Neuling als Freier nicht völlig blauäugig startet.

Wer überprüfen will, ob die Tätigkeit als Freiberufler für ihn geeignet ist, kann einmal die folgende Checkliste durchgehen. Wenn die meisten Fragen mit „ja“ beantwortet werden können, kommt die selbstständige Arbeit in Frage.

Checkliste:
1. Ich kann mir eigene Ziele setzen und mich immer wieder neu motivieren.
2. Ich komme mit meinem Einkommen auch dann klar, wenn es nicht regelmäßig erzielt wird oder unterschiedlich hoch ausfällt.
3. Ich kann auch abends und am Wochenende arbeiten, eine 40-Stunden Woche ist anfangs nicht drin.
4. Ich habe einen Blick für das Wesentliche.
5. Ich kann neue Ideen verfolgen.
6. Auch unangenehme Arbeiten erledige ich schnell und ohne Aufhebens.
7. Bei Problemen suche ich eine Lösung.
8. Ich komme auch mit Niederlagen klar.
9. Ich stehe hinter meiner Tätigkeit.
10. Ich kann auf Menschen zugehen und knüpfe rasch neue Kontakte.
11. Ich kann geduldig mit meinen Zeitgenossen sein.
12. Ich bin selbstbewusst und kann meine Rechte vertreten.
13. Ich bin bereit, mich weiterzubilden.

Existenzgründung – Anmeldung beim Finanzamt

als Freiberufler beim Finanzamt anmelden

Vor dem Start in die berufliche Selbstständigkeit steht die Anmeldung beim Finanzamt.
Diese ist unbedingt wichtig, denn ein erzieltes Einkommen muss nun einmal versteuert werden.

Wer bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro pro Monat wirtschaftet, der muss die Anmeldung nicht vornehmen. Aber wer als Freiberufler tätig sein will, der wird sich wohl kaum an diese niedrige Grenze halten wollen.

Das zuständige Finanzamt schickt auf Anfrage gern ein entsprechendes Formular zur Anmeldung zu, es kann aber auch im Internet heruntergeladen werden.

Es werden darin aber auch Fragen gestellt, die man als Freiberufler nicht beantworten muss, denn das Formular ist nicht exakt auf Freiberufler zugeschnitten.
Das Finanzamt will aber zum Beispiel wissen, wie hoch der geschätzte Gewinn sein wird. Dafür müssen Einnahmen gegen Ausgaben gerechnet werden.

Relevant ist das Jahr der Gründung ebenso, wie das folgende Jahr. Die Schätzung sollte realistisch vorgenommen werden, denn anhand dieser Daten werden die Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer berechnet.

Wichtig sind zudem weitere Einnahmen, die aus Vermietung oder einem bestehenden Arbeitsverhältnis stammen können. Es muss des Weiteren angegeben werden, ob Mitarbeiter eingestellt werden sollen oder ob die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommen soll.

Soll eine Personengesellschaft gegründet werden oder will man als Freiberufler einer bestehenden Personengesellschaft beitreten?

Wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt?
Sind alle Formulare ausgefüllt, werden sie an das zuständige Finanzamt übermittelt und dieses legt die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer fest.

Mit der Anmeldung beim Finanzamt darf nicht zu lange gewartet werden, maximal sind drei Monate nach Beginn der freiberuflichen Tätigkeit erlaubt.
Die Steuern werden dem Freiberufler dann rückwirkend eingezogen, ansonsten sind sie im Voraus zu zahlen.

Networking der Freiberufler

Networking als Freiberufler

Zu Beginn der freiberuflichen Tätigkeit ist es von immenser Bedeutung, auf Kontakte zurückgreifen zu können.

Wer völlig ohne solche zu starten versucht, wird erst einmal eine längere Durststrecke überwinden müssen, was zum einen nicht jedermanns Sache ist und zum zweiten auch erst einmal finanziert werden muss.

Daher sollte am besten schon vor dem Start in das Freiberuflerdasein ein umfangreiches Netzwerk aufgebaut werden.

Spätestens mit Beginn der Tätigkeit sollte dies vorgenommen werden. Persönliche Kontakte spielen dabei ebenso eine Rolle, wie Kontakte über das Internet. Wichtig ist dabei, welche Kunden denn genau angesprochen werden sollen.

Wer vor dem Start als Freiberufler in einem Unternehmen angestellt war, wird sicherlich von den persönlichen Kontakten profitieren können, Arbeitskollegen und ehemalige Kunden helfen sicherlich gut weiter.

Gleich nach der Existenzgründung sollten diese daher auch davon in Kenntnis gesetzt werden, ob nun per Flyer oder per E-Mail. Diese Kontakte können auch genutzt werden, um Visitenkarten oder Flyer an Interessenten weiterzugeben.

Die Bitte nach Empfehlungen ist vielen vielleicht unangenehm, doch es wird niemand übel nehmen, wenn gesagt wird: „Falls Sie jemanden kennen, der einen Texter/ Illustrator / Bildredakteur /usw. benötigt, geben Sie ihm meine Nummer?“ Oder so ähnlich.

Wurde bisher für ein großes oder renommiertes Unternehmen gearbeitet, so kann die Bitte um eine Empfehlung oder um ein Referenzschreiben sinnvoll sein.

Kontakte im Internet sollten gezielt gesucht werden. Hier gibt es verschiedene Plattformen, die sich dafür anbieten. Denn gerade, wer als Freiberufler nicht in einem Büro außerhalb, sondern in den eigenen vier Wänden arbeitet, findet schwer neue persönliche Kontakte.

Eine gute Chance bietet hier die Plattform XING. Hier ist die Suche nach neuen Geschäftspartnern leicht möglich und es kann zwischen einer Basis- und einer Premiummitgliedschaft gewählt werden. Doch auch die eher privat genutzten Plattformen, die Social Networks, können hilfreich sein.

Hier wird zwar nach Freunden gesucht, allerdings können auch an die eigene Pinnwand Beispiel der Arbeit gebracht werden – und man weiß ja nie, wer sich das ansieht und vielleicht selbst Bedarf an einer ähnlichen Arbeit hat.