Vorsorgepflicht für Freiberufler

Freiberufler können ab dem Jahr 2013 damit rechnen, dass sie zur Altersvorsorge verpflichtet werden.

Nach den Plänen der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sollen Selbstständige und Freiberufler zur Vermeidung der Altersarmut dazu verpflichtet werden, selbst etwas für die Altersvorsorge zu tun.

Auf welche Art und Weise sie das vornehmen, überlässt sie den Betreffenden selbst.

Wen trifft die neue Regelung?

Die Regelung soll auf alle Freiberufler zutreffen, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes bis zu 30 Jahre alt sind oder die ab diesem Zeitpunkt erst in die Freiberuflichkeit starten.
Wer zwischen 30 und 50 Jahre alt ist, kann von abgeschwächten Regelungen profitieren.

Vorsorgepflicht für Freiberufler

Ältere Freiberufler seien von der Regelung ausgenommen.
Das gilt auch für die Freiberufler, die nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen.

Versichern kann sich jeder entweder über die gesetzliche oder private Rentenversicherung, über eine private Lebensversicherung oder über die Riester- sowie die Rürup-Rente. Damit soll eine größtmögliche Freiheit in der Vorsorge ermöglicht werden.

Wer sich hingegen nicht selbst versichert, soll in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden.

Nicht gelten sollen die Regelungen für alle, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind sowie für Freiberufler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind.

Einige Kritikpunkte zur neuen Regelung

Die neue Regelung wird nicht gerade unkritisch gesehen. Denn die Altersvorsorge stellt immerhin einen Kostenfaktor dar, der nicht zu vernachlässigen ist.
Nicht umsonst verzichten einige Freiberufler momentan noch darauf, sich privat abzusichern.

Die Beiträge für die gesetzliche Altersvorsorge sind hingegen vergleichsweise hoch und wer gezwungen wird, sich hier zu versichern, kann die Freiberuflichkeit vermutlich an den Nagel hängen.
Denn wer einen ausreichenden Gewinn erwirtschaftet, sorgt in der Regel auch für das Alter vor.

Kritisch wird zudem gesehen, dass die Rente so hoch abgeschlossen werden soll, dass sie über der Grundsicherung im Alter liegt, also mehr als 700 Euro im Monat ausgezahlt würden. Das bedeutet für einen Freiberufler, der jetzt die Vorsorge angeht, eine Belastung von 250 bis 300 Euro jeden Monat.

Vor- und Nachteile einer günstigen privaten Krankenversicherung – Was Freiberufler bei der Steuererklärung beachten sollten

Seit einem Gesetz von 2010 können private und gesetzlich Krankenversicherte einen Teil ihrer Versicherungszahlungen bei der Steuererklärung geltend machen und absetzen.

Bis zu 10 Milliarden Euro sollen somit alle deutschen Versicherungsnehmer einsparen. Hier lesen Sie was Sie als Privatpatient vom Staat wiederbekommen können.

Was dürfen Sie bei der Steuererklärung absetzen?

Prinzipiell gilt, dass alle gesetzlich Versicherten ihre Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen können. Dies ist jedoch bei einer privaten Krankenversicherung anders. Bei privat Versicherten hängt die Summe letztendlich vom gewählten Tarif ab.

Hierbei dürfen lediglich die Beiträge in der Steuererklärung angegeben werden, die der Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Die günstigste private Krankenversicherung hat daher auch steuerliche Vorteile. Denn wenn der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung nah an dem der gesetzlichen Basisversicherung liegt, kann damit gerechnet werden, den Großteil aller gezahlter Beiträge zurückerstattet zu bekommen. Im Durchschnitt sind das in etwas 30 bis 80 Prozent der monatlichen Beträge, je nachdem wie umfangreich die private Krankenversicherung ist.

Die Beitragsrückerstattung – ein Nachteil bei der Steuererklärung

Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es immer mehr Tarife mit Beitragsrückerstattung. Hierbei bekommen die Versicherungsteilnehmer ihre Beiträge zurück, wenn sie die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch genommen haben.

Dieses Prinzip lohnt sich zwar für junge und gesunde Menschen, da sie kaum monatliche Fixkosten auf Seiten der privaten Krankenversicherung haben. Bei den Möglichkeiten der steuerlichen Absetzungen haben Tarife mit Beitragsrückerstattung jedoch einen entscheidenden Nachteil. Die Rückzahlungen an die Versicherungsnehmer müssen als positives Einkommen bei der Steuererklärung angegeben werden. Somit verringert sich die absetzbare Versicherungssumme auf ein Minimum.

Quelle: Die günstigste private Krankenversicherung finden

Versicherungen für Freiberufler im Überblick

Versicherungen für den Freiberufler

Wenn der Freiberufler seine berufliche Karriere startet, muss er sich Gedanken über die Versicherung machen – die Versicherung seiner Person, seiner Familie und auch seines Unternehmens. Die sozialen Versicherungen stehen dann an erster Stelle.


Die Krankenversicherung für Freiberufler in Verbindung mit einer Pflegeversicherung ist inzwischen sogar Pflicht und wer sich nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern will, dem steht selbst bei gesundheitlichen Problemen die private Krankenversicherung offen.
Diese ist nämlich verpflichtet, einen Antragsteller zumindest im so genannten Basistarif zu versichern. Dieser Tarif ist mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar – allerdings ohne die Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Kasse zurückzukehren.
Der Abschluss der privaten Krankenversicherung will also auch im Hinblick auf später und auf die mögliche Familienplanung gut überlegt sein.

Wichtig ist natürlich auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, die einspringt, wenn der Freiberufler nicht mehr erwerbstätig sein kann.
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung kommt nur noch für diejenigen in Frage, die vor 1961 geboren wurden, alle anderen erhalten die volle oder halbe (weniger als drei Stunden Arbeit am Tag sind möglich) Erwerbsminderungsrente. Diese ist nicht ausreichend, um den Lebensstandard zu halten.

Wichtig ist natürlich auch die Unfallversicherung.
Auch wenn niemand davon wirklich ausgehen will – ein Unfall ist schnell passiert und die Folgen müssen von der ganzen Familie getragen werden.

Wenn das Geld dann noch ausreicht, sollte der Freiberufler über eine Arbeitslosenversicherung nachdenken, die freiwillig abgeschlossen werden kann und im Monat nur einen geringen Beitrag kostet.
Bei einer Aufgabe des Unternehmens steht der Freiberufler dann zwar ohne Job da, aber wenigstens nicht ohne das Arbeitslosengeld

Selbstbeteilung in der Krankenversicherung

In der Krankenversicherung ist es möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Diese wird auch als Selbstbehalt bezeichnet und benennt den Fakt, dass sich der Versicherte an den Kosten, die er selbst verursacht, beteiligt.

Bei den gesetzlichen Kassen ist das durch die vorgeschriebenen Zuzahlungen durch die Versicherten bereits abgegolten.
Dennoch gibt es auch hier, so wie bei den privaten Krankenversicherungen, die Möglichkeit, freiwillige Zuzahlungen zu leisten.

Selbstbehalt in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Versicherte einen Teilbetrag dazu, wenn er die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt.
Dabei muss hier der Unterschied zwischen der Selbstbeteiligung und dem Eigenanteil noch einmal betont werden.

Zwingend muss der versicherte Freiberufler für die Praxisgebühr aufkommen, für Heilmittel und Medikamente, für Aufenthalte im Krankenhaus, für Haushaltshilfen, Kuraufenthalte und für kieferorthopädische Behandlungen.

Selbstbeteiligung bei der Krankenversicherung

Er muss dafür wie gesagt Zuzahlungen leisten, die Krankenversicherung übernimmt den größten Teil der Kosten (mit Ausnahme der Praxisgebühr, die vollständig vom Versicherten übernommen werden muss).

Viele Krankenkassen bieten Wahltarife an, in denen die freiwillige Selbstbeteiligung möglich ist. Das ist zum Beispiel durch verschiedene Bonusprogramme, durch Kostenerstattungstarife, durch Prämien- und Selbstbehalt-Tarife oder durch Spezialtarife, die für chronisch Kranke gelten, möglich. Der Versicherte bekommt dann Sonderzahlungen oder Prämien ausgezahlt, wenn er sich für diese Programme oder eines davon verpflichtet.

Es besteht eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen und zwar immer dann, wenn mindestens zwei Prozent der Familieneinkünfte an Zuzahlungen im betreffenden Kalenderjahr bereits erreicht wurden.

Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung ist es ebenfalls möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Dann zahlt der versicherte Freiberufler bis zu einer fest vereinbarten Höhe einen Eigenanteil für die durch ihn verursachten Kosten.


Er hat damit die Chance, seine Beiträge zu senken und muss deutlich weniger an Prämien im Jahr zahlen. Übersteigen die Kosten den vorher vereinbarten Betrag, so muss der Versicherte keine Zuzahlung mehr leisten, sondern die Kosten werden vollständig von der Krankenversicherung übernommen.
Dann allerdings wird er im nächsten Jahr mit einer Beitragsanpassung rechnen müssen

Die unterschiedlichen Krankenversicherungsarten

Es gibt verschiedene Krankenversicherungsarten.

Dazu zählen die Krankenkostenversicherung, die Krankentagegeldversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung.
Hinzu kommen verschiedene Ergänzungsversicherungen, die auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden können.

Die unterschiedlichen Arten der Krankenversicheurngen

Die Krankenkostenversicherung ist eine Schadenversicherung und soll den konkreten Bedarf abdecken.
Der konkrete Bedarf liegt auch der Berechnung der Pflegepflichtversicherung zugrunde.
Sie soll die Aufwendungen decken, die im Bedarfsfalle für den versicherten Freiberufler anfallen würden.

Möglich ist aber auch, dass nicht der so genannte Aufwendungsersatz beantragt wird, sondern ein Pflegegeld. Damit würde die Pflegepflichtversicherung wieder in den Bereich der Summenversicherung fallen.
Als Summenversicherung hingegen gilt die Krankenhaustagegeldversicherung, das heißt, hier wird der abstrakte Bedarf zugrunde gelegt.

Zur Krankenkostenversicherung

Sie soll einen Versicherungsschutz für den Fall der Krankheit oder eines Unfalles bieten. Im Vertrag mit der  jeweiligen privaten Krankenversicherung können die Ereignisse genau benannt werden, die für eine Versicherungsleistung in Frage kommen.

Versichert sind die medizinische Heilbehandlung sowie die nötigen Untersuchungen und Vorsorgeleistungen bei Schwangerschaft und Entbindung.
Die möglichen Früherkennungsuntersuchungen, die in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden können, sind ebenfalls versichert.
Möglich ist zudem die Vereinbarung von Leistungen für den Todesfall des Versicherten.

Möglich ist es, die Krankenkostenversicherung als Voll- oder als Teilversicherung abzuschließen.

Bei der Vollversicherung müssen entweder die ambulante und die stationäre Behandlung voll abgesichert sein. In den meisten Fällen wird auch die Zahnbehandlung mit in den Vertrag aufgenommen, teilweise auch die Zahnersatzkosten. Sie ist für alle Personen gedacht, die sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen wollen oder können.
Die Teilversicherung umfasst nur die ambulante oder die stationäre Behandlung, auch Kurkosten oder Zahnbehandlung können in den Vertrag mit aufgenommen werden. Hier wird noch einmal in die selbstständige und die unselbstständige Teilversicherung unterschieden.

Die selbstständige Teilversicherung kann allein abgeschlossen werden und ist in der Praxis als zusätzliche Versicherung auch neben der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt.

Bei der unselbstständigen Versicherung hingegen besteht nur die Möglichkeit, die Leistung bei demselben Unternehmen abzuschließen, bei dem auch der selbstständige Tarif abgeschlossen wurde.

Zur Krankenhaustagegeldversicherung

Die Krankenhaustagegeldversicherung tritt in Leistung, wenn der Versicherte sich einer stationären Behandlung unterziehen muss. Sie zahlt dann ein Tagegeld für jeden Kalendertag, den der Versicherte im Krankenhaus sein muss. Damit wird die Differenz zwischen den Beträgen, die die Krankentagegeldversicherung zahlt und den tatsächlich angefallenen Kosten gedeckt.

Zur Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ersetzt den Verdienstausfall, der durch Krankheit oder Unfall entsteht.

Erhöhung bei den gesetzlichen Krankenkassen

Erhöhung der Krankenkassenbeiträge

Die Auftragslage für einen Übersetzer ist logischerweise nicht immer gleich gut. Daher kann es in Zeiten, wenn die Einnahmen etwas schlechter sind, jetzt noch schlechter werden – dank der Gesundheitsreform, die durch die schwarz-gelbe Koalition auf den Weg gebracht wurde.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden steigen und rund 50 Millionen Mitglieder sind davon betroffen. Der Anstieg bedeutet 0,6 Prozentpunkte mehr, künftig werden also 15,5 Prozent als Beitrag fällig.

Damit will Gesundheitsminister Phillip Rösler verhindern, dass die Krankenkassen Ende des Jahres auf ein Milliardendefizit blicken müssten. Die Versicherten sollen das nun verhindern. Da aber auch sie nicht gänzlich für jedes Minus aufkommen können, gibt es noch eine andere Idee: Zum einen soll die Pharmaindustrie mehr belastet werden, zum anderen dürfen Krankenhäuser und Ärzte weniger viel Geld ausgeben.

Und noch etwas wird zur Entlastung der Krankenkassen getan:
Es gibt einen zusätzlichen Beitrag, der aber bislang nur von einem geringen Teil der Krankenkassen in Erwägung gezogen wird.

Experten gehen davon aus, dass es in erster Linie die Betriebskrankenkassen sein werden, die diesen festen Zusatzbeitrag erheben müssen, die Ortskrankenkassen haben für 2011 mehrheitlich zugesagt, auf den Beitrag zu verzichten. Dieser würde übrigens als fester Betrag anfallen und nicht vom Einkommen gerechnet werden.
Das bedeutet für den Übersetzer und Dolmetscher, der gerade vielleicht etwas weniger gut verdient, dass er im schlimmsten Fall ab 2011 15,5 Prozent Beitrag für die Krankenkasse plus den Zusatzbeitrag aufwenden muss.

Ein Wechsel ist in dem Fall anzuraten. Auch wenn sich damit an dem festen Krankenkassenbeitrag nichts ändert, so ändert sich doch wenigstens der Zusatzbeitrag, der dann zumindest für dieses Jahr nicht aufgebracht werden muss

Beitragserhöhung der Krankenkassen


Die Gesundheitsreform wurde auf den Weg gebracht und was ist als erstes zu merken?

Richtig, die Krankenkassenbeiträge steigen für die rund 50 Millionen gesetzlich Versicherten.
Der Anstieg von 14,9 auf 15,5 Prozent dürfte durchaus spürbar sein, wenn es um das Honorar geht beziehungsweise um den Gewinn, der am Ende übrig bleibt.
Die Obergrenze, bis zu der Abgaben an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen sind, sinkt, daher merken überdurchschnittlich gut Verdienende den Anstieg der Beiträge nicht so stark. Nun wird aber gerade ein Freiberufler kaum so viel verdienen, dass dieser Punkt für ihn von Gewicht ist.

Neu ist auch, dass der Wechsel in die private Krankenversicherung schneller vorgenommen werden kann.
Wer mehr als 4125 Euro pro Monat verdient, muss nun nicht mehr drei Jahre, sondern nur noch ein Jahr warten, ehe er in die private Versicherung wechseln kann. Wer im Jahr 2010 schon ausreichend Geld verdient hat, kann dieses Jahr sogar anrechnen lassen und den Wechsel sofort vornehmen. Allerdings werden auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steigen, allerdings weniger stark, als in der Vergangenheit.

Die Erhöhung der Beiträge sollte nach Meinung der Koalition ein Milliardendefizit von den Krankenkassen abwenden.
Damit soll es möglich sein, dass die meisten Kassen in diesem Jahr keine zusätzlichen Beiträge erheben müssen. Experten schätzen jedoch, dass viele Betriebskrankenkassen nicht ohne diese zusätzlichen Beiträge auskommen werden und dass es eher die Ortskrankenkassen sind, die ihre Mitglieder davon verschonen können.
Der Beitrag wird dann übrigens unabhängig vom monatlichen Einkommen erhoben, es handelt sich um einen festen Betrag, der von allen Mitgliedern erhoben wird.

Auflösung der Lebensversicherung

Wenn es mit den Aufträgen enger wird oder sich die allgemeine wirtschaftliche Lage verschlechtert, müssen viele Freiberufler anfangen zu sparen.
Häufig wird mit zuerst bei der Lebensversicherung gespart.

Kündigung der Lebensversicherung
Doch wichtig zu wissen ist, dass diese nur mitVerlusten wieder gekündigt werden kann.
Der Grund dafür ist, dass die Versicherer die Kosten für eine Lebensversicherung meist am Anfang abziehen und dann erst ein Gewinn erwirtschaftet werden kann.


Die volle Rendite gibt es also erst zum Ende der Laufzeit. Es ist ratsam, sich den Einzelfall durchzurechnen um zu erkennen, ob eine Kündigung sinnvoll ist oder nicht.

Wer sich gegen die Kündigung der Lebensversicherung entscheidet, kann einige Alternativen wählen. So ist es möglich, die Beiträge zu senken. Damit wächst der Anteil des Kapitals, das angespart werden soll, zwar nicht mehr, dafür bleibt aber der vereinbarte Todesfallschutz erhalten.
Die Police ist damit nicht gekündigt.

Verlängerung der Laufzeit oder Verringerung der Beiträge

Eine andere Möglichkeit ist die Verlängerung der Laufzeit oder die Verringerung der Beiträge. Auch bei diesen Varianten bleibt der Vertrag bestehen, die Beitragslast wird verringert.
Der Betrag, der später ausgezahlt wird, verringert sich aber genau um die Summe, die vorher bei den Beiträgen eingespart wurde.

Möglich ist auch, dass der Versicherungsnehmer gar nichts mehr einzahlt. Der Versicherungsschutz ist dann aber meist nicht mehr vorhanden oder nur noch eingeschränkt. Das Kapital, das bislang eingezahlt wurde, wird dann weiter verzinst und zum vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt.

Vorsicht ist geboten bei Kombiprodukten von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Denn wenn der Vertrag gekündigt wird, ist der Schutz für beides verloren und gerade der Schutz gegen die Berufsunfähigkeit ist besonders wichtig.

Zusatzkrankenversicherung auch bei der AOK?

Krankenzusatzversicherung für Freiberufler
Noch ist nichts entschieden, aber die AOK erwägt, bei Zusatzversicherungen einzusteigen. Das würde zum Beispiel für einen Übersetzer oder Dolmetscher bedeuten, dass sie direkt über die AOK die nötige Auslandskrankenversicherung abschließen könnten. Bis jetzt kann ein Freiberufler – und auch jeder andere Bürger – eine Zusatzversicherung nur bei einem privaten Krankenversicherungen abschließen.

Die AOK hat sogar schon die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Versicherungsanbieter gekündigt, die bereits bestehenden Verträge bleiben aber bestehen. Damit ist der erste Schritt in die Richtung getan, dass die privaten Anbieter vom Thron geschubst werden. Als Vorbild dient die AOK Rheinland/Hamburg, bei der bislang mehr als 200.000 Verträge verkauft wurden.

Die Möglichkeit, die Zusatzversicherungen direkt über die gesetzlichen Krankenkasse anzubieten, wurde durch die jüngsten Reformen der Union eingeräumt.
Der Verband der Privaten Krankenversicherer hatte keine Chance, mit den Protesten das Geschäftsmodell zu verhindern.

Die Rechtssicherheit ist gestiegen und nun sehen auch andere AOKs die Möglichkeit, die Zusatzversicherungen selbst anzubieten. Die Entscheidung, nicht mehr mit den Privaten Krankenversicherungen zusammenzuarbeiten, könnte Auswirkungen auf die Debatte im nächsten Jahr haben, bei der es um die Zusatzversicherung für die Pflegeversicherung geht. Vor allem, wenn die Zusatzversicherung bei der Pflege Pflicht werden sollte, werden die Krankenversicherer dieses Geschäft im Auge haben.

Die privaten Assekuranzen werden darüber sicherlich nicht glücklich sein, denn vorgesehen war das Modell à la Renten-Riester, bei dem jeder bei einem privaten Anbieter die Versicherung abschließen muss.

Die AOKs werden damit zu einer ernst zu nehmenden Konkurrenz für die privaten Versicherer, denen damit ein nicht gerade wenig einträgliches Geschäft verloren gehen dürfte.

Freiberufler zahlen für Arbeitslosenversicherung mehr

Viele Menschen meinen, die Bundesagentur für Arbeit hätte in der Politik Verbündete, die dafür sorgten, dass sie mehr einnehmen könne.
Denn viele Freiberufler sehen sich einem Problem ab 2011 gegenüber:
Sie sollen mehr Geld in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Diese steht allen Freiberuflern und Selbstständigen offen, wenn sie bereits als Arbeitnehmer in die Versicherung eingezahlt haben.
Bislang wird ihr Beitrag von dem Durchschnittsentgelt, was für die gesetzliche Rentenversicherung relevant ist, angesetzt, wobei davon aber nur 25 Prozent zu Buche schlagen. Nach der Erhöhung sollen auch die Freiberufler die Beiträge zahlen, die von dem vollen Entgelt berechnet werden können. Das überfordert viele, denn im Vergleich zu den bisherigen Kosten bedeutet das eine Vervierfachung der Beiträge.



Nur für Existenzgründer, die sich noch im ersten Jahr der Gründung befinden, soll eine Ausnahme gemacht werden. Für sie gilt, dass die Hälfte der Bezugsgröße maßgeblich für die Berechnung der Beiträge ist.

Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Erhöhung bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr mehr von der Bundesagentur für Arbeit eingenommen werden können – keine schlechte Ausbeute. Allerdings vereinbart sich das nicht ganz mit dem Vorhaben, dass Deutschland wieder ein Gründerland werden sollte, die Bedingungen dafür werden jedenfalls gerade verschlechtert.
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist schon unsicher genug und wenn dann von Vornherein feststeht, wie hoch die Absicherung für den Fall des Scheiterns ist, werden viele vor der Freiberuflichkeit zurückschrecken.

Denn die Absicherung ist wichtig, sonst kann die Pleite des Unternehmens auch den eigenen finanziellen Ruin bedeuten.
Denn die Arbeitslosenversicherung ist nicht die einzige Versicherung, die ein Freiberufler tragen muss.

Er muss sich auch gegen Krankheit versichern und in die Rentenversicherung einzahlen.
Die monatlichen Summen, die dafür eingeplant werden müssen, müssen auch erst einmal aufgebracht werden, was kein leichtes Unterfangen für einen „Solisten“ in der Freiberuflichkeit ist.