Freiberufler können ab dem Jahr 2013 damit rechnen, dass sie zur Altersvorsorge verpflichtet werden.
Nach den Plänen der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sollen Selbstständige und Freiberufler zur Vermeidung der Altersarmut dazu verpflichtet werden, selbst etwas für die Altersvorsorge zu tun.
Auf welche Art und Weise sie das vornehmen, überlässt sie den Betreffenden selbst.
Wen trifft die neue Regelung?
Die Regelung soll auf alle Freiberufler zutreffen, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes bis zu 30 Jahre alt sind oder die ab diesem Zeitpunkt erst in die Freiberuflichkeit starten.
Wer zwischen 30 und 50 Jahre alt ist, kann von abgeschwächten Regelungen profitieren.

Ältere Freiberufler seien von der Regelung ausgenommen.
Das gilt auch für die Freiberufler, die nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen.
Versichern kann sich jeder entweder über die gesetzliche oder private Rentenversicherung, über eine private Lebensversicherung oder über die Riester- sowie die Rürup-Rente. Damit soll eine größtmögliche Freiheit in der Vorsorge ermöglicht werden.
Wer sich hingegen nicht selbst versichert, soll in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden.
Nicht gelten sollen die Regelungen für alle, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind sowie für Freiberufler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind.
Einige Kritikpunkte zur neuen Regelung
Die neue Regelung wird nicht gerade unkritisch gesehen. Denn die Altersvorsorge stellt immerhin einen Kostenfaktor dar, der nicht zu vernachlässigen ist.
Nicht umsonst verzichten einige Freiberufler momentan noch darauf, sich privat abzusichern.
Die Beiträge für die gesetzliche Altersvorsorge sind hingegen vergleichsweise hoch und wer gezwungen wird, sich hier zu versichern, kann die Freiberuflichkeit vermutlich an den Nagel hängen.
Denn wer einen ausreichenden Gewinn erwirtschaftet, sorgt in der Regel auch für das Alter vor.
Kritisch wird zudem gesehen, dass die Rente so hoch abgeschlossen werden soll, dass sie über der Grundsicherung im Alter liegt, also mehr als 700 Euro im Monat ausgezahlt würden. Das bedeutet für einen Freiberufler, der jetzt die Vorsorge angeht, eine Belastung von 250 bis 300 Euro jeden Monat.







