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Infos für Freiberufler
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Gemischte freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit
So kann die freiberufliche neben der gewerblichen Tätigkeit und umgekehrt ausgeübt werden.
Beide Tätigkeiten müssen dann steuerlich getrennt voneinander behandelt werden.
Das ist zumindest dann der Fall, wenn die steuerliche Trennung ohne Probleme möglich ist.
Einfach ist das immer dann, wenn beide Tätigkeiten völlig getrennt voneinander sind und in keinem kausalen Zusammenhang zueinander stehen.
Eine Person kann daher Einkünfte aus beiden Bereichen haben, sowohl aus dem gewerblichen, als auch aus dem freiberuflichen Bereich. Wichtig ist dann, dass getrennte Konten geführt werden und dass auch die Einnahmen und Ausgaben getrennt aufgeschlüsselt werden.
Nach Möglichkeit sollten die Tätigkeiten in getrennten Räumen und mit verschiedenen technischen Geräten durchgeführt werden.
Allerdings kann es auch sein, dass die freiberufliche und die gewerbliche Tätigkeit, wenn auch gemischt ausgeführt, immer noch nicht endgültig voneinander getrennt werden können.
Sind die Aufgaben miteinander verflochten, so wird es schwierig
Nun muss eine Einstufung der gesamten Tätigkeit vorgenommen werden.Als Gewerbe wird der Betrieb dann angesehen, wenn er nach außen hin eine Einheit darstellt und die freiberufliche Tätigkeit lediglich „Beiwerk“ ist.
Auch, wenn der Erfolg einheitlich ist oder eine einheitliche Leistung geschuldet wird, wird ein Gewerbe angenommen.
Hingegen ist die Tätigkeit insgesamt als freiberuflich zu sehen, wenn die gewerblichen Leistungen eher untergeordnet sind.
Besteht allerdings zwischen beiden Tätigkeiten wieder ein sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang, so wird die Tätigkeit als einheitlich angenommen.
Ein Beispiel:
Ein Autor verfasst ein Buch und will dieses selbst verlegen.
Das Verlegen ist als gewerblich anzusehen, obgleich die schriftstellerische Tätigkeit freiberuflich ist. Die Einnahmen für das Buch sind aber nur durch einen Verkauf zu erzielen. Die gesamte Tätigkeit wird nun als gewerblich eingestuft.
Wer sich nicht sicher ist, ob die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist und welche Auswirkungen der eine oder andere Fakt haben könnte, sollte sich unbedingt an einen Steuerberater wenden.
Am besten ist eine Beratung schon vor der Anmeldung, wobei darauf geachtet werden sollte, dass der Steuerberater tatsächlich Erfahrung in der Behandlung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden hat.


