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freier Beruf


Ein freier Beruf ist eine Tätigkeit, bei der keine abhängige Beschäftigung vorliegt, also kein Angestelltenverhältnis zu Grunde gelegt wird.

Das ist den meisten klar, doch es gibt dennoch Kriterien, die beispielsweise den freien Beruf von einem gewerblichen unterscheiden.

Die Erbringung der Leistungen muss zum Beispiel aus persönlicher (kreativer) Kraft erfolgen.

Das bedeutet, wenn Angestellte für den Freiberufler tätig sind, so muss er dennoch die Verantwortung und die Entscheidungsbefugnis in allen Punkten behalten.

Wird beispielsweise ein Leiter bestimmt, so ist der Status des Freiberuflers nicht mehr erfüllt.

Wer einen freien Beruf ausüben will, muss eine persönliche Eignung dafür aufweisen.

Das heißt, der Betreffende muss durch seine Ausbildung oder durch ein schöpferisches Talent dazu befähigt sein, die Tätigkeit auszuüben.

Wer lehrt, berät, erzieht, künstlerisch oder schriftstellerisch tätig ist, hat die Anforderungen an die freiberufliche Tätigkeit in der Regel bereits erfüllt.


Laut Rechtsauffassung ist ein freier Beruf nicht von vornherein als solcher anzusehen, denn die Abgrenzung ist nicht immer ganz einfach.
Stellung und Bedeutung des Berufs in dem sozialen Gefüge der Gesellschaft, die Qualität und Länge der beruflichen Ausbildung sowie der Charakter des Berufs selbst sind ausschlaggebend.


Keine bindende Defintion für freien Beruf

Es gibt daher keine bindende Definition für die Einteilung einer Tätigkeit als freier Beruf, es muss je nach Sachlage entschieden werden.
Genutzt werden dafür beispielsweise die berufsrechtlichen Merkmale.

Diese sind für einen freien Beruf die eigene geistige und schöpferische Leistung, die Leistung aufgrund besonderer Fachkenntnisse oder Begabungen und die Ausführung derselben in eigenverantwortlicher und leitender Art und Weise.
Hinzu kommt der Fakt, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Kunden bestehen muss.


Die rechtlichen, berufsrechtlichen und steuerrechtlichen Merkmale müssen also erfüllt sein, damit ein Beruf als freier Beruf eingruppiert werden kann oder nicht.

Bei den Katalogberufen ist die Zuordnung natürlich einfach, bei anderen, wie zum Beispiel bei einem Autor, nicht ganz so leicht.
Diese müssen eventuell bestimmte Nachweise erbringen, wie eine Beschreibung ihrer Tätigkeit, erste Rechnungslegungen, Verträge mit Kunden oder andere Unterlagen.

Diese müssen lediglich dazu geeignet sein, dass sich ein Außenstehender über die Tätigkeit ein Bild machen kann und so in der Lage ist einzuschätzen, ob der Beruf freiberuflich ausgeübt wird oder nicht.