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Einige Beiträge zur Krankenversicherung


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- freiwillig in gesetzlicher Kassekasse
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Die "allgemeine Ver-un-sicherung": (Kostenfalle Krankenversicherung?)
Muss nicht sein!

Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse als Freiberufler

Wer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig gesetzlich versichern.


Wer also zum Beispiel aus der Pflichtversicherung ausscheidet, weil sein Einkommen über drei Jahre hinweg zu hoch ist oder weil er eben als Freiberufler tätig sein möchte, der kann sich freiwillig gesetzlich versichern lassen.

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Als Voraussetzungen für die Aufnahme in die freiwillige Versicherung gelten, dass der Versicherungswillige zum einen davor entweder in einer Familienversicherung
oder als ordentliches Mitglied für mindestens zwölf Monate ohne Unterbrechung in einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein muss

und dass er zum anderen eine 24-monatige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung für die letzten fünf Jahre nachweisen kann.

Ende die vorige Versicherung, muss der Beitritt in die freiwillig gesetzliche innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Krankengeld für Freiberufler und Selbstständige

Für Freiberufler gilt zudem, dass sie als freiwilliges Mitglied den Zeitpunkt des gewünschten Krankengeldes erklären müssen.
Seit dem 01. Januar 2009 bieten alle Krankenkassen den Zusatztarif Krankengeld für Freiberufler und Selbstständige an. Es gibt aber auch die Möglichkeit, nur einen ermäßigten Beitrag zu zahlen und dafür auf das Krankengeld ganz und gar zu verzichten.



Es sollte allerdings dann privat abgesichert werden, denn ein völliger Verzicht kann im Krankheitsfall für Korrektor und Co. den Ruin bedeuten.
Das Krankengeld ist aber in seiner Höhe begrenzt und wer den Verdienstausfall komplett kompensieren möchte, der sollte eine private Zusatzversicherung abschließen.

Soll die Höhe des Beitrags für den freiwillig Versicherten ermittelt werden, so wird dafür das Einkommen zugrunde gelegt.
Bei Freiberuflern und Selbstständigen wird aber nicht nur das Einkommen, das sie durch Erbringen einer Leistung erzielen, berücksichtigt, sondern es werden sämtliche Einkünfte bedacht.
Dazu zählen unter anderem auch Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen.

Vor dem Abschluss der freiwilligen Versicherung lohnt sich ein Vergleich mit den privaten Anbietern allemal, denn die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind mit denen vergleichbar, die die privaten Versicherungen in ihrem Basistarif anbieten.

Entscheidend ist daher nicht nur die Höhe des Beitrages, der monatlich anfällt, sondern es sollten auch weitere Leistungen der Krankenkassen bedacht werden, die eine Versicherung zum selben Preis bietet, die andere aber vielleicht nicht.