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Beiträge zur Berufsunfähigkeit

Diese Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler sollten Sie auch noch lesen:
- Berufsunfähigkeit feststellen
- gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
- Prämien der BU-Versicherung
- Gesundheitszustand
- Versorgungslücke Berufsunfähigkeit
- BU-Versicherung als Kombipaket
- Nachversicherung
- Überschussbeteiligung der BU
- Versicherungszeit - Leistungszeit
- Risiko der Karenzzeiten
- Vertragsbedingungen
- Kosten und Beiträge
- Versicherungsantrag
- Zahlungsschwierigkeiten
- Alternativen zur BU


Berufsunfähigkeitsversicherung für freiberufler

Bücher zur Berufsunfähigkeit

Wir haben wir Sie einige Bücher zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung ausgewählt.
Damit gewinnen Sie einen passenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bei der BU.

Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ab 2001 abgeschafft


Im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für alle, die die Rente neu einreichten, praktisch abgeschafft.

Nur ältere Versicherte können von den Ausnahmen profitieren, die beim gesetzlichen Invaliditätsschutz gemacht werden.

Wer noch mindestens für sechs Stunden pro Tag einer Beschäftigung nachgehen kann, muss diese Tätigkeit verrichten, auch wenn damit ein sozialer Abstieg verbunden ist.

Das heißt, der hoch qualifizierte Doktor oder Professor kann schließlich doch noch Geld als Pförtner verdienen, er ist also nicht komplett arbeitsunfähig – so die Sicht der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherer.

Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der Verlust der Arbeitskraft stellt für jeden Freiberufler ein hohes existenzielles Risiko dar. Da der Staat im Ernstfall hier nicht hilft, sollten Sie eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen. Werden Sie also jetzt aktiv.


Vorteile für Jahrgänge vor 1961

Anders sieht die Sache für diejenigen aus, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden.

Sie bekommen ihre gesetzliche Rente nach dem alten Recht gezahlt, müssen allerdings mit 75 % der früheren Rente vorlieb nehmen.

Für die Rentenversicherung ist es unerheblich, ob der Erkrankte überhaupt einen Job gekommen könnte, ob es freie Stellen gibt und ob er dafür vielleicht an das andere Ende des Landes ziehen müsste.

Es ist einzig und allein entscheidend, ob sich der Arbeitnehmer überhaupt noch auf dem Arbeitsmarkt unterbringen ließe, die graue Theorie muss sich aber nicht tatsächlich in die Praxis umsetzen lassen.

Die freien Berufe genießen einen Sonderstatus.
Die Angehörige dieser Berufe können von Vornherein davon ausgehen, dass sie keinerlei staatlichen Schutz genießen können und müssen sich privat absichern.



Hier gibt es aber Sonderregelungen, die mit der Versicherung über die Künstlersozialkasse zusammenhängen.
Autoren, Journalisten oder Grafiker – als Beispiele – können sich über die Künstlersozialkasse versichern und genießen so den Anspruch auf die Rentenzahlungen.

Nun ist der gemeldete Gewinn aber meist nicht sehr hoch und so sind auch die Rentenansprüche vergleichsweise niedrig.
Freiberufler müssen sich daher ebenfalls dringend privat zusätzlich gegen die Berufsunfähigkeit absichern.