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Unfallversicherung für Freie

Eine Unfallversicherung, ob gesetzlich oder privat, sichert die Invalidität ab.
Informationen zur
- gesetzliche Unfallversicherung
- private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung für Freiberufler

Die Unfallversicherung tritt immer dann in Kraft, wenn ein Unfall passiert ist. Dabei greift die gesetzliche Unfallversicherung immer dann, wenn ein Unfall direkt bei der Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit oder auf dem Weg von oder zu derselben passiert.
Unfälle zu Hause oder in der Freizeit sind hingegen nicht abgesichert.


Bei der gesetzliche Unfallversicherung sind auch Schäden mit eingeschlossen, die einem Freiberufler aufgrund von Berufskrankheiten entstehen können.

Als Freiberufler und Selbstständiger ist es möglich, freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung zu werden, es ist sogar ratsam.

In dem Zusammenhang müssen die Berufsgenossenschaften erwähnt werden, die auch den Freien zur Verfügung stehen und bei denen die Beiträge in den letzten Jahren immer weiter gesunken sind. Dabei stehen sie in Bezug auf die Leistungen den normalen gesetzlichen Versicherungen aber in nichts nach.

Viele Menschen verzichten auf den Abschluss einer Unfallversicherung, allerdings ist das natürlich nicht ratsam.
Denn die finanziellen Folgen eines Unfalles können erheblich sein.
Honorarausfall, Behandlungskosten, Kosten für den Umbau der Wohnung oder auch Gebühren für eine Umschulung können schnell ins Geld gehen und gerade, wenn eine ganze Familie mit dem Einkommen versorgt werden müsste, den finanziellen Ruin bedeuten.

Für Künstler und Publizisten kommt die „Verwaltungs-Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe und besonderen Unternehmen“ für eine Versicherung in Frage.


Die Einstufung der Freiberufler in eine Tarifgruppe erfolgt durch Einordnung eine Gefahrenklasse. Dabei zahlt der Übersetzer einen deutlich niedrigeren Beitrag, als das bei einem Tanzlehrer der Fall ist – logisch, denn hier zählt das jeweilige Unfallrisiko.

Daher sollte bei der Anmeldung darauf geachtet werden, dass sich der Freiberufler nicht in eine unnötig hohe Gefahrenklasse eingruppieren lässt, denn dann zahlt er hohe Beiträge. Die tatsächliche Höhe der Beiträge wird in jedem Jahr neu festgelegt und zwar immer unter Beachtung der tatsächlichen Schadensfälle, die vorgelegen haben.

Daher kann auch keine Prognose für die Zukunft gegeben werden. Passieren in einem Jahr viele Unfälle, so steigt der Versicherungsbeitrag für das nächste Jahr, sind in einem Jahr weniger Unfälle gemeldet worden, so kann der Beitrag sinken. Wer übrigens nicht in eine der vorgegebenen Gefahrenklassen einsortiert werden kann, zahlt den Mindestbeitrag von 81 Euro pro Jahr.