Die private Altersvorsorge für Freiberufler
1. Die Riester-Rente

Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung.
Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge.
Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt.
Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten.
Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.
Vergleich zur Riesterrente
2. Die private Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende, die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten.Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist sehr einfach, weil eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist.
Also: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen. Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung.
Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der "Privat-Rentner" ein so genanntes Kapitalwahlrecht.
Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.
3. Die Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden.
Sollte dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Kapital für die Altersvorsorge wie bei der Kapitallebensversicherung wird nicht gebildet.
4. Die Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung verbindet die Vorteile der Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge.Der Versicherte kann mit dieser Vertragsvariante also seine Angehörigen absichern und gleichzeitig für einen sorgenfreien Ruhestand vorsorgen.
5. Die Rürup-Rente
Die staatlich subventionierte Rürup-Rente wurde von dem Ökonom Bert Rürup initiiert und 2005 eingeführt.Es handelt sich um eine aus privaten Beiträgen angesparte Rentenversicherung, deren Beiträge in der Ansparphase gestaffelt steuerlich begünstigt werden, dafür jedoch im Rentenalter voll versteuert werden müssen.
Die Rürup-Rente wird als Leibrente bezeichnet und kann, wie die gesetzliche Rentenversicherung, nur verrentet werden. Es besteht kein Kapitalwahlrecht.
Angeboten wird sie als konventionelle Kapital-Rentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung.
Damit wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die angesparten Beiträge im Rentenalter ausschließlich zur Altersvorsorge verwendet und nicht für andere Zwecke ausgegeben werden. Denn dies hätte zur Folge, dass Versicherungsnehmer im Rentenalter doch wieder die Staatskasse belasten würden.

