Rechtsschutz für Freiberufler

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Rechtsschutzversicherung für Freiberufler

Bei einer freiberuflichen Tätigkeit können arbeits- und steuerliche Streitfälle, Honorarauseinandersetzungen sowie andere berufsbedingte Streitfälle auftreten.


Eine Rechtsschutzversicherung greift immer erst beim Vorliegen eines Rechtsschutzfalls ein, eine vorbeugende Beratung wird in der Regel nicht angeboten. Ferner übernimmt die Versicherung die Kosten eines Rechtsstreits im Allgemeinen nur dann, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

- die gesetzlichen Anwaltsgebühren
- die Zeugengelder
- die Sachverständigenkosten
- die Gerichtkosten
- die Kosten des Gegners
- Strafkautionen

Die Beiträge der Rechtsschutzversicherung sind als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar.

Viele Berufsverbände bieten ihren Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung an. Zu diesen Verbänden gehören z. B. der Deutschen Journalistenverband, der Berufsverband der Literaturübersetzerinnen und Literaturübersetzer.

Eine Liste von infrage kommenden Anwälten erhalten Sie beispielsweise über die örtliche Anwaltskammer oder im Internet über Anwalts-Suchdienste.