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Beiträge zum Inkasso

Hier geben wir einige Hinweise und Tipps für Freiberufler zum Thema Inkasso:
> Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienst?
> Regeln gegen den Zahlungsausfall
> Die Tricks der Schuldner
> Die telefonische Mahnung
> Die Website des Auftraggebers
> Zertifiziertes Inkassobüro beauftragen
> Forderung durch Inkasso-Untenehmen
> Online Inkasso
> Professionelles Forderungsmanagement
> Factoring für Freiberufler sinnvoll?
> Zahlungsverzug des Kunden
> Gerichtlicher Mahnbescheid/Zivilprozess


Schneller Mahnlauf sichert Mittel


Freiberufler Mahnung

Die Angst, mit jeder Mahnung stünde auch die Geschäftsbeziehung ein Stück weit zur Debatte, ist allgegenwärtig.

In der Folge verzichten Freiberufler allerdings auf den zeitigen Eingang ihres redlich verdienten Geldes. Dies fehlt ihnen im Zweifelsfall für zukunftssichernde Investitionen oder für die Tilgung eigener Verpflichtungen.

Dabei birgt schon der bloße Verzugsstatus neben der Aussicht auf Schadensersatz weitere rechtliche Vorteile. Wie kann der Gläubiger seinen Schuldner in angemessenem Tempo mahnen und welche rechtlichen Gegebenheiten muss er überhaupt berücksichtigen?

Die Osnabrücker mediafinanz AG zeigt nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte eines zügigen Mahnwesens auf.

Zeitpunkt der Fälligkeit

Ganz am Anfang des rechtskonformen Mahnlaufes steht der Zeitpunkt der Fälligkeit. Zahlbar oder fällig ist ein Betrag prinzipiell sofort nach der Rechnungsstellung. In der Praxis wird der Freiberufler seinem Vertragspartner allerdings eher einen Zeitrahmen oder einen Termin zur Zahlung vorgeben.
Verstreicht die gesetzte Frist, darf der Gläubiger seinen Kunden anmahnen.



Die Mahnung

Eine feste Form ist für einfache Mahnungen entbehrlich. Sie kann mündlich oder schriftlich – auch per E-Mail – erfolgen.
In einem maßvollen Umfang darf der Gläubiger seine Mahnkosten gemeinsam mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag einfordern. Idealerweise sollte der Gläubiger daher den Mahnungsversand nachweisen können, sei es per Einschreiben-Beleg oder durch die Dokumentation seines Mailausganges.

Für den Inhalt des Erinnerungsschreibens gilt im Übrigen: Ein klares Zahlungsziel vermeidet Missverständnisse und erstickt zahlungsverzögernde Hoffnungen auf eine zweite oder dritte Aufforderung im Keim.

Gläubiger in Verzug setzen

Mit der Mahnung setzt der Gläubiger den Schuldner in Verzug.
Der Verzugsstatus tritt zwar auch automatisch ein, zumal der säumige Kunde spätestens 30 Tage nach dem Rechnungseingang ohne Zahlungstermin in Verzug ist (§ 286 Abs. 3 BGB). Doch wenn der Schuldner den Rechnungseingang bestreitet, kann die Festlegung des Fristbeginns mitunter knifflig werden.



Neben diesem klaren Nachteil in Vergleich zur aktiven Fristsetzung muss der Gläubiger seine privaten Kunden explizit auf die Verwendung der 30-Tages-Frist aufmerksam machen. Immerhin darf er schon vor Ablauf der 30 Tage zur Mahnung greifen. Fruchten diese Bemühungen nicht, empfiehlt sich die Einschaltung eines auf Forderungseinzug spezialisierten Unternehmens.

Die Kosten für eine derartige Rechtsverfolgung, etwa durch ein Inkassounternehmen, muss der Kunde tragen. Es handelt sich wie im Falle der eigenen Mahnkosten um einen Verzugsschaden. Weniger Zeit – mehr Geld

Der Mahnlauf

Dem hier skizzierten, etwa vier- bis sechswöchigen Mahnlauf steht die grundsätzliche Dreijahresfrist gegenüber, innerhalb der ein Gläubiger seine offenen Beträge laut Gesetz anmahnen kann.

Fast 50 Euro zusätzlich bringt die dreijährige Anlage eines Forderungsbetrages von 650 Euro – investiert bei einer Vergütung von lediglich 2,5% im Jahr.

Spätestens hier zeigt sich der finanzielle Vorteil eines schnellen Mahnwesens. Daher empfehlen Fachleute, im Interesse der eigenen Liquidität, direkt nach den ersten erfolglosen Zahlungserinnerungen zügig die professionelle Unterstützung Dritter in Anspruch zu nehmen.