Steuernummer für Freiberufler und Selbststaendige

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Steuernummer für Freiberufler

Steuernummer für Freiberufler

 

Für Freiberufler und Selbstständige ist die Steuernummer unverzichtbar. Diese wird bei der Anmeldung der Tätigkeit durch das Finanzamt vergeben. Derzeit sind es noch drei Steuernummern, die für einen Freiberufler in Frage kommen, schon bald werden es sogar vier sein. Wer da den Durchblick behalten möchte, sollte sich rechtzeitig über die nötigen Steuernummern informieren – wann diese notwendig sind und wofür sie gebraucht werden gehört zum unternehmerischen Grundwissen.

Arten der Steuernummern

Zuerst einmal sei die alte Steuernummer genannt. Diese gilt für alle Steuerarten und muss bis jetzt noch auf jeder Steuererklärung angegeben werden.

Als zweites gibt es die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese wird immer dann gebraucht, wenn Sie als Freiberufler Ihre Dienstleistungen nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern der EU anbieten. Sie können innerhalb der Europäischen Union Ihre Dienste damit umsatzsteuerfrei abwickeln.

Die Steuer-Identifikationsnummer, die es inzwischen schon seit vier Jahren gibt – ihre Einführung war 2008 –, soll irgendwann die alte Steuernummer ersetzen. Schon jetzt wird sie auf Formularen und Anträgen regelmäßig gefragt und muss zum Beispiel bei verschiedenen Vorsorgeverträgen oder bei Förderanträgen angegeben werden.

Die vierte Steuernummer, die später noch hinzukommen soll, ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Diese soll für Unternehmen und Selbstständige gelten.

Noch ein Wort zu der normalen Steuernummer, die bislang neben der Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden muss: Diese wird vom Finanzamt zugeteilt und zwar von dem für Sie zuständigen Finanzamt. Das heißt, wenn Sie umziehen und in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes gelangen, dann bekommen Sie dort auch eine neue Steuernummer. Die Steuernummer besitzt zehn Stellen und wird direkt für eine Person vergeben. Wenn Sie als Freiberufler eine Gesellschaft mit anderen Freiberuflern gründen wollen, so wird dafür eine neue Steuernummer vergeben.

Wofür brauche ich die Steuernummer?

Die Steuernummer gehört also direkt zu Ihrer Person und es gibt sie für alle Arten von Steuern und von Einkünften. Sie haben bislang als Arbeitnehmer gearbeitet? Dann haben Sie eine Steuernummer, unter der Sie Ihre Einkünfte beim Finanzamt versteuern. Wenn Sie nun als Freiberufler oder Selbstständiger starten wollen, dann bekommen Sie eine neue Steuernummer, die direkt an Ihre freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit gekoppelt ist. Diese Steuernummer wird zum Beispiel auf Ihrer Internetseite im Impressum angegeben, auch auf Ihren Rechnungen sollte sie zu finden sein.

Das gilt jedoch nicht nur für die normale Steuernummer, sondern auch für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Sie dort angeben müssen. Nicht zuletzt ist die Steuernummer natürlich für die Kommunikation mit dem Finanzamt wichtig, damit Sie und Ihre Tätigkeit dort eindeutig zugeordnet werden können, müssen auf den Formularen Umsatzssteuervoranmeldung, Jahresumsatzssteuererklärung und Erklärung zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit angegeben werden.

Steuernummer vom Finanzamt

Theoretisch beantragen Sie beim Finanzamt die Vergabe einer Steuernummer, was zeitlich mit der der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit erfolgen kann. Daraufhin erhalten Sie postalisch Ihre Nummer und der Fall ist erledigt.

Hinweis: Nicht immer geht das so einfach, teilweise wird die Vergabe der Steuernummer durch das Finanzamt verzögert oder gänzlich abgelehnt.

Die Begründung dafür ist häufig, dass ein Betrug nach Vergabe der Steuernummer leichter wäre – das Finanzamt unterstellt damit praktisch Betrugsabsichten. Diese Vermutung berechtigt es aber nicht dazu, einfach keine Steuernummer zu vergeben, denn ohne eine solche können Sie als Freiberufler oder Selbstständiger nicht am Markt tätig werden. Sie können dann zum Beispiel keine rechtsgültigen Rechnungen ausstellen. Die Missbrauchsabsicht muss durch das Finanzamt nachweisbar offensichtlich sein, nur dann darf es die Steuernummer verweigern. So urteilte der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23.09.2009, II R 66/07, BStBl. 2010 II S. 712.

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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