Beeidigter Übersetzer

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Beeidigter Übersetzer
Beeidigter Übersetzer

Wer als beeidigter Übersetzer tätig sein möchte, muss dafür von dem zuständigen Landgericht öffentlich bestellt werden. In der Regel wird das Beherrschen von mindestens zwei Sprachen verlangt, die Fremdsprache muss die Muttersprache sein. Oft wird der beeidigte Übersetzer auch als Urkundenübersetzer bezeichnet. Er kann direkt bei Gericht oder in öffentlichen Behörden tätig sein.

Dienstleistungsangebot und Aufgaben

Beeidigte Übersetzer können auf ein sehr vielseitiges Aufgabenfeld blicken. So ist es möglich, dass sie gerichtliche Schreiben übersetzen. Direkt bei Gericht können auch Protokolle von Gerichtsverhandlungen, Absprachen zwischen den beteiligten Parteien an einem Verfahren oder Dokumente, die der gegnerischen und nicht der deutschen Sprache mächtigen Partei zugestellt werden sollen, übersetzt werden.

Geht es um die Gründung einer Firma oder einer Gesellschaft, wird ebenfalls der beeidigte Übersetzer mit der Übertragung der Dokumente in die andere Sprache betraut. Zudem erstellen sie zum Beispiel Ehefähigkeitszeugnissen oder einen Auszug aus dem Familienregister in der gewünschten Fremdsprache. Der beeidigte Übersetzer übernimmt zudem die Beglaubigung von Dokumenten mit Unterschrift und Siegel. Dafür wird die Prüfung der Übersetzung auf Vollständigkeit und Genauigkeit vorgenommen. Das Original muss zur Beglaubigung der Kopie ebenfalls vorgelegt werden.

Wer als freiberuflicher beeidigter Übersetzer tätig ist, muss generell dem Marketing große Aufmerksamkeit schenken, da die meisten freiberuflichen Übersetzer für die genannten Tätigkeiten direkt bei Gerichten oder Behörden angestellt tätig sind.

Hinweis: Beeidigte Übersetzer unterliegen der Schweigepflicht und werden in Listen aufgenommen, die wiederum in Landgerichten zur Einsichtnahme ausliegen.

Die rechtliche Seite

Vor der Tätigkeit als beeidigter Übersetzer muss eine staatliche oder anderweitig anerkannte Prüfung in der gewünschten Sprache abgelegt werden. Die Prüfung ist vergleichsweise schwer, damit soll erreicht werden, dass ein gewisses Niveau der Prüflinge sichergestellt ist. Der Übersetzer bekommt von einem Richter des zuständigen Landgerichts eine Ernennungsurkunde ausgestellt, die so genannte Bestellungsurkunde. Erst danach darf er sich als öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer bezeichnen. In der Regel wird neben der Prüfung auch ein polizeiliches Führungszeugnis vor der Ernennung verlangt.

Honorare

Die Honorare für beeidigte Übersetzer können nicht pauschal angegeben werden. Als grober Richtwert dienen jedoch die aktuellen Preise, die zwischen 1,25 und 4 Euro je Normzeile liegen. Geregelt wird das Honorar bei angestellt tätigen beeidigten Übersetzern und Dolmetscher durch das „Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (kurz JVEG)“.

Freie beeidigter Übersetzer können die Regelungen als Richtwerte für ihre eigenen Honorarberechnungen nutzen, wobei die persönlichen Ausgaben und die Gewinnspanne ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

Die Verwaltungsarbeit neben dem Kerngeschäft

Das Kerngeschäft besteht aus den üblichen Tätigkeiten eines Autors, Übersetzers, Lektors oder eines Freiberuflers einer anderen Fachrichtung. Wenn ein Auftrag bearbeitet wird, kann die damit verbrachte Zeit auch dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Zahlt er diese, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, stellt sich bereits die Frage, ob das Factoring für Freiberufler nicht die einfachere Lösung gewesen wäre, denn dann setzt sich das Factoringunternehmen mit dem Zahlungsverweigerer auseinander. Sie erbringen einen Service und wollen Ihr Geld doch nicht über die Gerichte eintreiben!

Ansonsten ist nun der Zeitpunkt für die erste Mahnung gekommen. Allerdings können Sie die dafür anfallende Mehrarbeit nicht direkt in Rechnung stellen, sondern müssen im Rahmen der Buchhaltung und Honorarberechnung herausfinden, wie unproduktive Stunden am besten über produktive Stunden abgerechnet werden können.

Wichtig: Wenn Sie einen Dienstvertrag eingehen, fallen produktive Stunden immer dann an, wenn Sie für einen Kunden direkt arbeiten.

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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