Fragen und Antworten zum Gründungszuschuss

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fragen und Antworten zum Gründungszuschuss

Fragen und Antworten zum Gründungszuschuss

 

An dieser Stelle möchten wir häufig gestellte Fragen zum Gründungszuschuss beantworten.

Kann ich als Schüler, Student oder Hausfrau den Gründungszuschuss beantragen?

Wichtig ist nur, ob ein Anspruch auf ALG I besteht. Das heißt, Sie müssen innerhalb von 24 Monaten für mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben – gesetzlich verpflichtet oder auf freiwilliger Basis. Außerdem müssen Sie arbeitslos sein, wenn Sie das Gründungsvorhaben umsetzen wollen. Lässt Ihnen die Ausbildungsverpflichtung oder die Familie die entsprechende Zeit zur Umsetzung Ihres Vorhaben nicht, haben Sie auch keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss.

Wovon ist die Höhe des Gründungszuschusses abhängig?

Für den Gründungszuschuss wird die Höhe des ALG I-Anspruchs zu Grunde gelegt. Dazu kommen 300 Euro pauschal, die für die soziale Absicherung gedacht sind.

Spielen Einkommen und Vermögen eine Rolle?

Für den Gründungszuschuss ist das Arbeitslosengeld I maßgeblich. Das eigene Vermögen sowie das Einkommen des Partners spielen bei dieser Leistung keine Rolle, weil es sich um eine Versicherungsleistung handelt.

Hinweis: Das Einstiegsgeld für ALG II-Empfänger gibt es jedoch nur, wenn kein ausreichendes Vermögen mehr vorhanden ist.

Bekomme ich den Gründungszuschuss auch dann, wenn ich derzeit kein Arbeitslosengeld beziehe?

Die Antragstellung für den Gründungszuschuss kann auch auf der Basis von Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld vorgenommen werden, um nur einige Beispiele zu nennen. Ist der Anspruch auf ALG I nicht mehr vorhanden und kann nur noch ALG II gewährt werden, so gibt es auch keinen Gründungszuschuss mehr. Dann wird nur noch das Einstiegsgeld gewährt.

Was passiert, wenn ich nach der Gründung umziehe?

Der Antrag auf Gründungszuschuss wird immer an Ihrem Wohnort gestellt. Teilen Sie Ihrer bisherigen Arbeitsagentur Ihren Umzug mit. Bekommen Sie schon die Förderung und möchten diese verlängern lassen, dann stellen Sie den Antrag darauf bei Ihrer nun zuständigen Arbeitsagentur.

Kann ich den Gründungszuschuss beziehen und im Nebenerwerb angestellt tätig sein?

Die Förderung ist nur möglich, wenn die selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Wenn Sie also als Freiberufler für Nebentätigkeiten in Summe mehr Zeit aufwenden, als für Ihre Tätigkeit als Freiberufler oder Selbstständiger, ist das nicht mehr gegeben. Die Höhe des Verdienstes ist nicht ausschlaggebend. Maximal werden 20 Wochenstunden für einen Nebenerwerb toleriert. Die Beschäftigung muss gegenüber der Arbeitsagentur angezeigt werden.

Erfolgt bei einer nichtselbstständigen Nebentätigkeit eine Kürzung der Förderung?

Eine Verrechnung des Einkommens wird nicht vorgenommen. Wer jedoch Einstiegsgeld bezieht, muss mir Kürzungen beim ALG II rechnen, wenn Geld hinzu verdient wird.

Kann die Förderung ruhen?

Die Förderung kann nicht ruhen, wenn Sie zum Beispiel zwischenzeitlich einen Vollzeitjob annehmen möchten. Sie müssen während der Dauer des Bezugs des Gründungszuschusses hauptberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig sein.

Kann die Förderung verlängert werden?

Nach Ablauf von vier Monaten kann der Verlängerungsantrag gestellt werden, wobei hier ein wenig Eigeninitiative gefragt ist. Immerhin geht es um die weitere Förderung von neun Monaten mit je 300 Euro, insgesamt werden als noch einmal 2700 Euro gewährt.

Bedenken Sie: Nur wenige Arbeitsagenturen lassen einen verspäteten Verlängerungsantrag zu.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf die Förderung?

Auf die Grundförderung gibt es einen rechtlichen Anspruch. Die Aufbauförderung für die Dauer von sechs Monaten liegt aber im Ermessen der jeweiligen Arbeitsagentur, einen Rechtsanspruch gibt es hier demnach nicht. Das gilt ebenso für die Bewilligung des Einstiegsgeldes.

Was mache ich, wenn die fachkundige Stelle keine positive Stellungnahme vergibt?

Denken Sie darüber nach, dass Ihr Geschäftsplan vielleicht nicht tragfähig ist, wenn die fachkundige Stelle eine negative Stellungnahme vergibt. Überdenken Sie Ihren Plan und lassen ihn erneut prüfen. Weitere Fragen werden Ihnen auch auf der Seite der Agentur für Arbeit beantwortet.

Dieser Artikel zum Gründungszuschuss für Selbstständige stammt vom

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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