Mitarbeiter über Zeitarbeitsfirma

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Mitarbeiter über Zeitarbeitsfirma

Mitarbeiter über Zeitarbeitsfirma

 

Wenn es einmal schnell mit der Einstellung eines neuen Mitarbeiters gehen muss, bietet sich das Nutzen der Zeitarbeitsfirmen an. Für die Personalbeschaffung über eine Zeitarbeitsfirma entstehen Ihnen kaum Umstände, zudem geht es schnell. Wer sich aber Zeit lassen kann mit der Suche nach dem neuen Mitarbeiter wird sicherlich schon allein aus Kostengründen nicht zwingend zur Zeitarbeitsfirma greifen. Meist genügt ein Anruf und schon am nächsten Tag kann der neue Mitarbeiter vor der Tür stehen. Möglich ist auch die Vereinbarung, dass die Vorstellungsgespräche selbst geführt werden, nicht durch die Zeitarbeitsfirma.

Die Kosten für einen Mitarbeiter, der von der Zeitarbeitsfirma verliehen wird, sind meist recht hoch, wenn man nur die Stundensätze ansieht. Dafür ist aber auch keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nötig, ebenso entfallen Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Für einen halben oder am ersten Tag kann der neue Mitarbeiter meist ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden und Sie bezahlen nichts. Lassen Sie sich auf jeden Fall die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zeigen, die jede Zeitarbeitsfirma haben muss. Das zeigt, ob die Firma seriös arbeitet oder nicht.
Arbeiten Sie mit einem Unternehmen zusammen, das diese Erlaubnis nicht hat, sind sämtliche Arbeitsverträge unwirksam.

Mit der Zeitarbeitsfirma sollten Sie nicht nur die Punkte klären, die gesetzlich vorgeschrieben sind, sondern Sie sollten auch andere Punkte, die Ihnen selbst wichtig sind, in den Vertrag mit aufnehmen. Achten Sie auch auf kurze Kündigungsfristen, damit Sie sich schneller wieder von der Firma trennen können. Die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer regelmäßig einzuhalten hat, sollte schriftlich festgehalten werden. Behalten Sie sich auch das Recht vor, den Mitarbeiter an verschiedenen Arbeitsorten einzusetzen, sofern das erforderlich sein sollte.

Formalitäten bei ausländischen Mitarbeitern

Möchten Sie einen ausländischen Mitarbeiter einstellen, vereinbaren Sie im Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma, dass sich diese um die Formalitäten, wie Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung kümmert. Halten Sie fest, dass Fahrtkosten nicht auf Sie abgewälzt werden können. Das Recht, den Arbeitnehmer am ersten halben oder ganzen Tag in Ihrem Unternehmen abzulehnen, sollten Sie ebenfalls schriftlich festhalten. Wenn Sie einen vorgefertigten Vertrag zur Unterschrift vorgelegt bekommen, prüfen Sie immer, ob dieser die für Sie relevanten Punkte enthält.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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