Honorare für Werbetexter, Werbetexte

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 11. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Honorare für Werbetexter
Honorare für Werbetexter

Werbetexter verfassen Werbetexte. So einfach lässt sich der Beruf erklären. Allerdings sind die Kenntnisse, die ein Werbetexter mitbringen muss, nicht so einfach darzustellen. Der Werbetexter muss zum einen über sprachliches Geschick verfügen, denn oftmals stehen nur wenige Wörter oder gar nur ein oder zwei Wörter zur Verfügung, um ein Produkt oder eine Dienstleistung darzustellen. Außerdem muss sich der freiberufliche Werbetexter in die Zielgruppe, an die sich die Werbung richten soll, hineinversetzen können.

Sein Werbetext muss schließlich passend sein und darf nicht in Jugendsprache verfasst sein, wenn es sich um Produkte für Senioren handelt. Natürlich kann der Werbetexter Honorar für seine Arbeit beanspruchen. Das Honorar ist abhängig vom Anspruch des Auftrages und steigt demzufolge mit höherem Anspruch. Auch, wenn weitergehende Nutzungen des Textes vereinbart werden, wird ein höheres Honorar angesetzt.

Der Werbetexter kann auf einen Stundensatz von 70 bis 120 Euro bauen, wobei in der Regel mindestens zwei Stunden Arbeit abgerechnet werden. Das Tageshonorar liegt bei 480 bis 960 Euro. Je nach Art des Auftrags und auch nach dem Arbeitsort steigt das Honorar. Kann der Werbetexter die ihm gestellte Aufgabe in den eigenen Räumen erledigen, darf das Honorar nicht so hoch ausfallen, als wenn er außerhalb tätig sein muss.

Weitere Pauschalen, die vereinbart werden können, sind die Wochenpauschale mit einem Satz von 1800 bis 3500 Euro und die Monatspauschale mit einem Satz von 6500 bis 12000 Euro. Diese Werte klingen erst einmal nach sehr viel Geld, aber der Werbetexter muss über dieses Honorar sämtliche Betriebsausgaben und auch seine privaten Ausgaben decken. Er muss beispielsweise die Büromiete tragen, für die eigene Homepage sorgen, die Werbung und den Druck von Geschäftspapier oder Visitenkarten finanzieren und er muss diverse Versicherungen tragen.

Schließlich muss auch ein Freiberufler die gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung tragen, etwas für die eigene Altersvorsorge tun, sich gegen Berufsunfähigkeit und Rechtsstreitigkeiten schützen. Gerade in der Werbebranche drängt häufig die Zeit. Berechnet der Werbetexter sein Honorar, so kann er für Wochenend- und Feiertagsarbeit noch einmal einiges hinzuschlagen. Üblich sind fünfzig bis sogar einhundert Prozent des Honorars als Aufschlag, wenn an eigentlich freien Tagen gearbeitet werden muss.


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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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