Kalkulatorischer Stundensatz des Freiberuflers

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 16. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Kalkulatorischer Stundensatz des Freiberuflers
Kalkulatorischer Stundensatz des Freiberuflers

Die Stunden pro Tag, die ein Freiberufler arbeiten möchte, können nicht einheitlich festgelegt werden.

Während der eine vorhat, auch an den Samstagen zu arbeiten, will der andere an Wochenenden und Feiertage komplett frei haben. Das bedeutet, wenn ein Ziel feststeht, das wären in beiden Fällen die Einnahmen, die zu erzielen sind, müssen die dafür notwendigen Stunden erbracht werden. Wann das ist, obliegt jedem selbst. Allerdings ist in der Regel davon auszugehen, dass kaum mehr als acht Stunden pro Tag gearbeitet werden kann, wenn dabei noch etwas Produktives herauskommen soll.

Der Stundensatz muss also ausgerechnet werden, damit ein Honorar festgelegt werden kann

Allerdings ist es nicht möglich, jede Stunde, die dem Freiberufler zur Verfügung steht, auch wirklich dem Kunden in Rechnung zu stellen. Denn es müssen auch Angebote verfasst werden, es muss zu Messen oder Ausstellungen gefahren werden und es müssen Behördengänge erledigt werden. Diese Zeit soll zwar bezahlt werden, allerdings kann das natürlich nicht über einen Punkt auf einer Kundenrechnung geschehen. Der Stundensatz muss also so hoch angelegt sein, dass auch Zeiten, in denen in dem Sinne nichts produziert (nicht produktive Zeiten) wird, abgegolten sind. Es wird also von maximal acht Arbeitsstunden pro Tag ausgegangen.

Bei 150 bis 250 Arbeitstagen pro Jahr bleiben daher maximal 1200 bis 2000 Stunden, die Kunden in Rechnung gestellt werden können.

Um einen Stundensatz zu erhalten, muss der Mindestumsatz, der erbracht werden soll, durch die Anzahl der abzurechnenden Stunden geteilt werden.

Wenn die Berechnung des betriebsnotwendigen Umsatzes also zum Beispiel einen Mindestumsatz von 128.000 Euro ergeben hat, so ergibt sich bei einer Teilung durch 2000 Stunden ein Stundensatz von 64 Euro.

Setzen Sie sich Einkommens-Ziele

Wichtig für die Berechnung des Stundensatzes ist, sich ein Ziel pro Monat vor Augen zu führen, das erreicht werden soll, wie zum Beispiel das Erreichen einer Einkommenssumme zur Deckung der Ausgaben. Besser ist es, sämtliche benötigten Einnahmen auf die Kalenderwochen aufzuteilen, die im Jahr zur Verfügung stehen. Denn wenn jemand ein bestimmtes Ziel pro Woche erreichen muss, schaltet er weniger leicht in den „Schongang“, als wenn das Ziel für einen Monat bereits in der dritten Woche in Sichtweite ist. So lässt sich ein höherer Gewinn erzielen.




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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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