Mündlich oder schriftlich den Kunden mahnen?

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die schriftliche Mahnung

Die schriftliche Mahnung

 

Verschiedene Arten von Mahnungen können von Ihnen eingesetzt werden, um Ihre Ziele zu erreichen. Sie lassen sich in mündliche und schriftliche Mahnungen grob unterteilen, wobei die mündliche Mahnung sicherlich der erste Schritt sein sollte.

Die mündliche Mahnung

Mündlich kann entweder persönlich oder telefonisch angemahnt werden. Oft ist es so, dass sich ein Schuldner aufgrund dieser Nachfrage bereits zur Zahlung entschließt, so dass kein Aufwand durch eine schriftliche Mahnung entsteht. Der Vorteil einer mündlichen Mahnung besteht darin, dass der Schuldner diese nicht einfach so ignorieren kann, sondern dass er auf die eine oder andere Art und Weise reagieren muss. Die Ansprache ist gezielt möglich und auf Reaktionen kann direkt eingegangen werden.

Vielen Schuldnern fällt es überdies leichter, sich mündlich zu äußern und es kommt eher zu einer Klärung der Sachlage. Wenn Sie spezielle Techniken nutzen wollen, wie etwa die Fragetechniken, dann ist die mündliche Mahnung ebenfalls die bessere Wahl, denn hier können Sie den Schuldner zu einer Handlung auffordern.

Wählen Sie für eine telefonische Mahnung einen günstigen Zeitpunkt aus. Morgens nach Arbeitsbeginn des Schuldners oder am Freitagnachmittag sind ungünstige Zeiten für einen Anruf.

Sie selbst sollten sich auf das Gespräch vorbereiten und auch in der Lage sein, unvorhergesehen Fragen zu beantworten. Legen Sie sich eine Strategie zurecht, wie Sie in welchem Fall reagieren würden. Bei einem persönlichen Besuch beim Schuldner, der in erster Linie in Betracht kommt, wenn telefonische und/oder schriftliche Mahnung nicht erfolgreich waren, sollten Sie das nötige Takt- und Fingerspitzengefühl walten lassen. Es handelt sich hierbei um eine der erfolgreichsten Mahnungen, wenn auch in der Regel nur angewendet, wenn es sich um höhere Beträge handelt.

Die schriftliche Mahnung

Schriftlich kann entweder über einen normalen Brief oder über ein Einschreiben gemahnt werden. Höflichkeit und Freundlichkeit sind hier natürlich Pflicht, auch kann die Mahnung ein wenig humorvoll gestaltet werden. Wenn Sie sie per Einschreiben versenden, dann kann das als normales Einwurfeinschreiben geschehen oder als Einschreiben mit Rückschein.

Auf jeden Fall erhalten Sie die Gewähr, dass der Empfänger das Schreiben auch wirklich erhalten hat.

Es gibt auch die Methode, eine Postnachnahme zu versenden. Wenn der Schuldner diese auslöst, tilgt er meist bereits einen Teil des geforderten Betrags.

Bedenken Sie: Im Geschäftsleben wird das allerdings eher als unseriös angesehen und entspricht nicht den Vorgaben des Business-Knigge.

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Mündlich oder schriftlich den Kunden mahnen?
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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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