Verzugszinsen berechnen

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Verzugszinsen berechnen

Verzugszinsen berechnen

Nach Ablauf einer Frist kann einem Schuldner der fällige Betrag mit Zinsen in Rechnung gestellt werden.

Wichtig ist, dass Zinsen immer nur nach Ablauf der Fälligkeit berechnet werden können, nicht aber, wenn zum Beispiel eine Stundung vereinbart wurde.

Auch hier fallen Zinsen erst dann an, wenn die Stundung fällig war und dieser nicht nachgekommen wurde. Wichtig zu wissen ist, dass die Zinsen immer vom Tag nach der Fälligkeit und dann bis zum Tag der Leistung berechnet werden.

Gesetzliche Verzugszinsen

Die gesetzlichen Verzugszinsen stellen den Mindestschaden dar, den Sie geltend machen können. Diese betragen fünf Prozent über dem Basiszinssatz, wobei hier meist von Prozentpunkten die Rede ist. Wenn es sich bei dem Schuldner nicht um einen Verbraucher handelt, sondern um einen Kaufmann, dann können Sie sogar acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz in Rechnung stellen. Dafür müssen Sie nicht einmal einen Nachweis erbringen. Sie müssen auf die rechtlichen Folgen, also auf das Fälligwerden von Zinsen, in der Mahnung nicht gesondert hinweisen.

Allerdings bekommt eine Mahnung deutlich mehr Gewicht, wenn die Zinsen erwähnt werden, schließlich wird so deutlich, um wie vieles sich die Forderung erhöhen wird, wenn der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen wird. Der Basiszinssatz wird übrigens zweimal pro Jahr (am 1. Januar und am 1. Juli) im Bundesanzeiger durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht. Auch Banken oder Sparkassen geben Auskunft darüber.

Fälligkeit und Zinsen

Wenn Sie den Schuldner mit Hilfe eines Mahnschreibens dazu aufgefordert haben, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen, dann können Sie den Zins ab Zugang des Schreibens verlangen, spätestens ab Zugang des Mahnbescheids. Die höheren Verzugszinsen werden als weiterer Verzugsschaden deklariert. Unterschieden wird zwischen den entgangenen Anlagezinsen, den aufgewendeten Kreditzinsen sowie den vereinbarten Verzugszinsen. Die entgangenen Anlagezinsen zu verlangen rentieren sich nur, wenn sie über neun Prozent liegen würden.

Wesentlich häufiger muss der Fall einer möglichen Kreditaufnahme betrachtet werden. Diese wäre vielleicht unterblieben, wenn der Schuldner ordnungsgemäß gezahlt hätte oder wenn ein ohnehin aufgenommener Kredit ordentlich hätte zurückgezahlt werden können – wenn denn das Geld vom Schuldner vorhanden gewesen wäre. Lesen Sie auch unseren Artikel: Vergleich von Krediten für Freiberufler Der Schuldner kann die aufgewendeten Kreditzinsen bestreiten, dann müssen Sie eine Zinsbescheinigung Ihrer Bank oder Finanzierungspartners vorlegen, damit Sie einen Nachweis haben.

Hinweis: Laut Urteil des Bundesgerichtshofs können Sie auch Zinseszinsen verlangen, wenn Sie den Schuldner wegen rückständiger Zinsbeträge in Verzug gesetzt haben.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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