Wahl der richtigen Rechtsform für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wahl der richtigen Rechtsform für Freiberuflern

Wahl der richtigen Rechtsform für Freiberuflern

Sicher, jeder kann ganz einfach ein Unternehmen gründen. Wer sich dabei nicht für eine bestimmte Rechtsform entscheidet, gründet streng genommen einfach ein Einzelunternehmen.

Warum soll man sich dann noch damit beschäftigen? Diese Frage stellen sich viele Existenzgründer.

Die Antwort darauf lautet, dass derjenige, der sich mit diesem Thema nicht hinreichend beschäftigt, nicht weiß, welche Art des Unternehmens denn für ihn nun die passende ist. Schließlich bieten die einzelnen Rechtsformen auch unterschiedliche Möglichkeiten.

Unterscheidung nach der Personenzahl

Zuerst einmal kann die passende Rechtsform nach der Anzahl der Personen, die gründen wollen, gewählt werden. Da gibt es die Ein-Personen-Gründungen, die ein Einzelunternehmen, eine Ein-Personen-GmbH, eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft sowie eine Ein-Personen-AG gründen können. Mehrere Personen können sich zusammentun und eine GbR, eine OHG, eine Partnerschaftsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft, eine GmbH, eine GmbH & Co. KG, eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, eine AG oder eine eingetragene Genossenschaft gründen.

Ganz schön viel Auswahl und wer nicht weiß, was sich hinter den Rechtsformen verbirgt, ist erst einmal ratlos. Daher ist es wichtig, sich ausreichend lange vor der Gründung mit den Rechtsformen zu befassen, damit am Ende klar ist, welche Form in Frage kommt.

Die Rechtsform ist als eine Art Gerüst zu sehen, die dem Unternehmen Halt gibt und auch bedenkt, dass die Gründer unterschiedliche Bedürfnisse haben. Kunden wissen anhand der Rechtsform, wie es um Kapitalstärke und Haftung des Unternehmens steht.

Voraussetzungen und Entscheidungskriterien

Praktisch stehen einem Freiberufler nicht alle oben genannten Rechtsformen offen, denn er muss erst einmal die rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung erfüllen.

Teilweise kann es sein, dass eine freiwillige Eintragung in das Handelsregister notwendig wird, weil erst damit die Voraussetzung der Kaufmannseigenschaft gegeben ist.

Nun kann es sich im Laufe der Zeit ergeben, dass die einmal gewählte Rechtsform als nicht mehr zweckmäßig erscheint. Dann ist es sinnvoll, die Rechtsform zu ändern, was allerdings kompliziert und kostenaufwändig sein kann.

Entscheidungskriterien für die Wahl der Rechtsform können zum Beispiel auf die Rechtsgestaltung zielen, es kann um die Haftung und die Leitungsbefugnisse gehen, um Finanzierung und Steuern, um Kosten für die Gründung sowie um die Verteilung von Gewinn und Verlust.

Vor der Gründung sollten diese Kriterien miteinander verglichen werden, denn nur so lässt sich herausfinden, welche Rechtsform denn nun die richtige ist und auf welche doch eher verzichtet werden sollte .

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

Eine Antwort auf „Wahl der richtigen Rechtsform für Freiberufler“

idil dülgar sagt:

Hallo, ich möchte mich als Freelancer registrieren. Beim Herunterladen des entsprechenden Formulars von Ihrer Website ist ein Problem aufgetreten. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die notwendigen Formulare per E-Mail zusenden könnten.

Danke

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